Vorab bemerkt: Ich hätte nicht gedacht, dass die Ablehnung des “Muschelläufers” bei den Ahrensburger Bürgern immer noch so heftig ist, wie es sich aktuell bei Facebook zeigt! Da brodelt die Wut der Menschen über den Blaumann, der auch nach über einem Jahrzehnt immer noch auf Unverständnis stößt. Viele der Kommentatoren machen sogar ziemlich aggressive Vorschläge, um die Schießbudenfigur ein für allemal zur Hölle zu schicken.
Der blaue Mann auf der Schnecke, der als „Muschelläufer“ bezeichnet wird, steht also auf dem Rondeel in Ahrensburg und wird dort noch rund 120 Jahre stehen bleiben. Und wenn das Monstrum in dieser Zeit beschädigt wird, dann muss die Stadt dafür sorgen, dass es wieder repariert wird. Denn: Der „Muschelläufer“ gilt laut Gesetz als „Kunstwerk im öffentlichen Raum“ und genießt einen entsprechenden Schutzstatus. Und hierüber gibt es einen rechtlich bindenden Vertrag der Stadt mit dem Hersteller.
Inzwischen wurde Frankensteins Wolkes Monster bereits mehrfach beschädigt und einmal auch vom Künstler für viel Geld repariert. Und ich vermute, dass von Seiten der Stadt gegen den Vertrag verstoßen wird, weil das „Meeresrauschen“ aus der Schnecke, was doch Teil des Kunstwerkes ist, schon vor Jahren abgeschaltet wurde, weil Menschen sich dadurch belästigt gefühlt haben. Weiterlesen