Wenn Sie Camper sind, dann müssen Sie sich mit Ihrem rollenden Wohnmobil nicht auf die Autobahn begeben, um irgendwo im Lande einen Campingplatz zu finden mit grünem Rasen! Den finden Sie nämlich direkt gegenüber der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule, wo auch die Abfallcontainer stehen, damit Camper ihre leeren Flaschen und Gläser dort bequem entsorgen können. Und in der Abbildung sehen Sie einen Camper aus der Hansestadt Lübeck, der dort schon seit einigen Tagen sein Domizil aufgeschlagen hat.
Im Klartext: Es ist so, dass auch ein Wohnmobil im Rahmen der StVO auf diesem Parkplatz geparkt werden darf und dort grundsätzlich auch unbegrenzt stehen bleiben kann. Aaaber: Wenn das Fahrzeug hier so lange geparkt bleibt, dass es nicht mehr unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt, dann wird es eine unerlaubte Sondernutzung dieser öffentlichen Fläche.
Damit meine Frage an die Verwaltung der Stadt Ahrensburg: Hat dieser Camper aus Lübeck eine erlaubte Sondernutzung erhalten, um den Parkplatz längerfristig zu besetzen, und zwar bis über die Grünanlage…? Und: Wird von den Überwachungskräften der Stadt auch kontrolliert, ob dort tatsächlich jemand in dem Campingmobil wohnt, der seinen Urlaub in Ahrensburg verbringt…? Weiterlesen