Ticket-Vermarkter viagogo: 2 Eintrittskarten fürs Thalia-Theater für 1.346,74 Euro!

Die nachfolgende Geschichte begann damit, dass meine Frau entdeckt hatte, dass im Hamburger Thalia-Theater eine Gruppe auftreten wird, die wir dort schon vor einigen Jahren gesehen haben und begeistert waren: Salut Salon. Und meine mir Angetraute bat mich, diesmal für sie und unsere Tochter zwei Eintrittskarten zu bestellen.

Nichts leichter als das – dachte ich. Und musste dann feststellen: Alle Vorstellungen waren bereits bereits ausverkauft. Doch was tat der freundliche Ehemann und treusorgende Vater daraufhin? Er googelte, um zu erkunden, ob vielleicht ein Ticketanbieter noch zwei Karten im Angebot hatte. Dabei landete ich bei viagogo, ein Portal, das mir unbekannt war. Und hier gab es tatsächlich noch zwei Eintrittskarten für Salut Salon.

Das Portal von viagogo ist so raffiniert gemacht, dass man bei der Bestellung immer wieder zur Eile getrieben wird. Und beim Bestellvorgang bin ich nach kurzer Zeit rausgeflogen, weil ich nicht schnell genug gewesen bin. Also nochmal rein und dann ganz schnell und ohne lange zu überlegen – und schon hatte ich zwei Eintrittskarten bestellt.

Das war am 01.07.2023; und viagogo hat meine Bestellung um 20:06 Uhr bestätigt über zwei Tickets, ohne dass dabei Angaben über die Reihe und Plätze gemacht wurden. Auch wurde der Originalpreis für die Tickets nicht genannt, sondern: Die beiden Tickets bei viagogo sollten CHF 1.319,81 kosten. Was ich in der Eile meiner Bestellung offenbar übersehen hatte.

Der Original-Ticketpeis des Thalia-Theaters (maximal 141,80 Euro für zwei Tickets) wurde nicht angegeben. Und der horrende Preisaufschlag betrug nahezu das Zehnfache des Originalpreises, womit ein Gesamtpreis von 1.346,74 Euro verlangt wurde.

Am 01.07.2023 habe ich um 20:26 Uhr – also 20 Minuten später – den Online-Auftrag storniert mit dem Hinweis, dass es sich hier um Wucherpreise handelt. Und sicherheitshalber habe ich das Storno noch einmal um 20:50 Uhr an eine andere E-Mail-Adresse wiederholt und mit weiterer Begründung noch einmal um 21:16 Uhr nachgereicht.

Am 2. Juli 2023 schrieb viagogo um 19:13 Uhr: Ihre Tickets werden spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung mit UPS Deutschland National (Standard) geliefert. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald Ihre Tickets versendet werden.“

Danach hat viagogo meiner Stornierung vom 01.07.2023 am 03.07.2023 um 16:43 Uhr widersprochen mit dem Hinweis: „Da viagogo ein sicherer Ticket-Marktplatz ist, auf dem Kunden Tickets kaufen und verkaufen, können wir Bestellungen nicht stornieren.“

Tatsache ist: Allein viagogo ist als Verkäufer und damit Vertragspartner aufgetreten wie auch als Zahlungsempfänger. Der Name eines anderen Verkäufers und/oder Zahlungsempfängers wurde nicht genannt.

Laut Auftrag und Bestätigung sollte ich also zwei Original-Tickets per UPS-Kurier zugestellt bekommen, wofür mir im Vorwege bereits 6,01 Euro Zustellgebühr berechnet wurden.

Am 05.07.2023 erklärte viagogo um 20:47 Uhr, dass ich die Zustellgebühr zurückbekomme, weil ich die Original-Tickets nicht erhalten werde. Und 6,01 Euro wurden mir daraufhin via Mastercard zurücküberwiesen.

Stattdessen sollte ich nun zwei Tickets aus dem Internet runterladen und sie ausdrucken. Was bedeutet hätte: Meine Frau und unser Kind sollten mit selbstgedruckten Kopien von Eintrittskarten ins Theater gehen. Natürlich habe ich das nicht getan, zumal mein Drucker ohnehin gar keine exakten Kopien hätte herstellen können.

Zwischen den Absätzen in Gleichnis: Ich bestelle online ein Original-Bild. Und danach erklärt der Händler, ich bekomme nicht das Original zugestellt, sondern ich soll mir das Bild aus dem Internet runterladen und selber ausdrucken. Und die Zustellgebühr bekomme ich rückerstattet. 😉

Wer viagogo googelt und liest, welche schlimmen Erfahrungen viele gutgläubige Menschen dort gemacht haben, der erfährt auch immer wieder in den Berichten: Dagegen anzugehen ist so gut wie zwecklos. Das jedoch gilt nicht für den Blogger von der Szene Ahrensburg!

Zuerst mal Reklamation bei Mastercard, um die Abbuchung zu stoppen. Aber zu spät: Die Summe war bereits auf meinem Kontoauszug verbucht. Doch an dieser Stelle mache ich es kurz: Zusammen mit meiner Ahrensburger Rechtsanwältin Kirsten Ellerbrock-Roß ist es mir gelungen, die Firma viagogo unter Klageandrohung zur Rückzahlung meines Geldes zu bewegen, das soeben auf meinem Mastercard-Konto eingegangen ist.

Und ausgangs noch etwas Lustiges: Auf meinem Mastercard-Kontoauszug sah ich heute, dass nicht nur viagogo mir mein Geld rückerstattet hat, sondern Mastercard ebenfalls – leider “Zahlung unter Vorbehalt” 😉 . Aber vielleicht möchte Mastercard mir damit nicht nur meinen Ärger und Zeitaufwand bezahlen, sondern auch die Kosten für meine Rechtsanwältin ersetzen…? 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. August 2023

5 Gedanken zu „Ticket-Vermarkter viagogo: 2 Eintrittskarten fürs Thalia-Theater für 1.346,74 Euro!

  1. Hagenbewohner

    Sehr geehrter Herr Dzubilla
    Also wenn man diese Geschichte ließt, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ich denke, man kann den Fall unter der Rubrick – Gier frießt Verstand- einordnen. Es ist mir schleierhaft, auch wenn ich Ihre löbliche Absicht, für Frau und Tochter doch noch, obwohl ausverkauft, Karten zu bekommen verstehe, was ich nicht verstehe, ist, wie kann ein gebildeter Mensch etwas im Internet kaufen ohne zu wissen, welchen Preis er dafür zu entrichten hat. Das kann ich nicht nachvollziehen. Schon das der Anbieter in der Schweiz sitzt und Karten für eine Veranstaltung in Hamburg anbietet, hätte Sie nachdenklich werden lassen. Diese Platform vermittelt nur Karten von anderen Kartenbesitzern, bekommt eine Gebühr und kümmert sich um alles. Den Preis legt wohl der Inhaber der Karten fest. Letztendlich ist es aber auch nur eine Spielart unseres kapitalistischen Systems. Angebot und Nachfrage. Alles was nachgefragt und selten ist, ist teuer. Alles was keiner haben will und millionenfach vorkommt ist billig. Ich gehe mit Ihnen konform, und halte das Geschäftsmodel dieses Unternehmens schon für sehr fragwürdig. Aber Ende gut alles gut, noch mit einem blauen Auge davon gekommen.
    Was nun das Beispiel bezüglich des Ausdruckens von Eintrittkarten betrifft, das ist nicht ungewöhnlich. Auch Fahrkarten der deutschen Bundesbahn, werden bei Onlinekauf ausgedruckt, bzw. auf dem Smartphon gespeichert. Fazit des ganzen Falls , beim nächsten mal Verstand einschalten und immer vorsichtig im Netz, das Netz ist mittlerweile der größte Platz für Betrug.
    Mit freundlichen Gruß
    R. Schmidt

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hier von einem gebildeten Mann ein paar Informationen für Sie persönlich: Grundsätzlich hat man bei Online-Käufen ab dem Tag, an dem man die Ware erhalten hat, 14 Tage Zeit für den Widerruf – wobei der Verkaufspreis gar keine Rolle spielt. Wucherpreise sind gesetzwidrig und damit Straftaten. Das Ausdrucken von Original-Tickets ist nur vom Portal der Verkäufer möglich wie z. B. Bahn, Theater oder Konzertagentur. Kopien von Eintrittskarten, die von Privatpersonen im Internet angeboten werden, sind dagegen Humbug und könnten im Betrugsfall 1000 x angeboten und verkauft werden.

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