Am kommenden Montag ist wieder einmal Stadtverordneten-Versammlung in Ahrensburg. Das habe ich von der Homepage der Stadt Ahrensburg erfahren. Und damit hat Bürgervorsteher Roland Wilde gegen die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg verstoßen – was kein Scherz ist.
Zur Erklärung: In § 8 Tagesordnung (§§ 34, 35 GO) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg heißt es: „(5) Die Vertreter der Presse sind von der Anberaumung einer öffentlichen Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung zu unterrichten.“ Und ich bin nicht unterrichtet worden.
Nun könnte der Bürgervorsteher, der zwar wie Roland der Riese auftritt, der sich aber wie ein Zwerg benimmt beim Thema Social Media, wo er sich nach eigenem Bekunden schwertut, der könnte kommen und behaupten: „Ein Blog gehört nicht zur Presse!“ Und damit irrt er sich gewaltig, der Wilde, Roland.
Ich zitiere: „’Presse’ ist ein sehr weiter Begriff und umfasst die gezielte Verbreitung der Meinung in der Öffentlichkeit. Sowohl in klassischen Druckerzeugnissen wie auch in digitalen Publikationsformen. Damit können auch Blogs zur Presse gehören, wenn sie sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden.“ Weiterlesen










