Meeting im Stall: Stadtverordnete mit „semitransparenten Lärmschutzwänden“ im Marstall

Letzte Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause in der Reithalle vom Marstall. Die Tagesordnung am 29. Juni 2026 besteht aus 18 Punkten und reicht vom „Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten“ bis hin zur „Bennennung einer stimmberechtigten Vertretung für den Friedhofsausschuss“. Und dann ist dort auch TOP 12: „Großräumige Installation von semitransparenten Lärmschutzwänden im Stadtgebiet von Ahrensburg“.

„Semitransparent“? Ich habe Frau Google befragt und die KI-Antwort bekommen: „Semitransparent bedeutet halbdurchsichtig oder durchscheinend. Es bezeichnet einen Zustand zwischen völlig blickdicht (opak) und vollständig durchsichtig. Licht wird durchgelassen, aber Objekte dahinter sind nur verschwommen oder gedämpft erkennbar.“

Diese Aussage irritiert mich. War bislang nicht immer von „transparenten“ Lämrschutzwänden die Rede? Und nun auf einmal nur semi…?

Und überhaupt: Der Bau der S4 nach Ahrensburg steht terminlich noch in den Sternen – wieso stehen die Lärmschutzwände jetzt aktuell auf dem Programm der Stadtverordneten? Ich ahne es: Unser Semi-Bürgermeister fordert von der Bahn, diese Wände durchgehend von Rahlstedt bis Bargteheide zu installieren. Denn das könnte bei der Bahn die Überlegung erzeugen, die S4 aus Kostengründen nur bis Rahlstedt fahren zu lassen. Ja, meine lieben Mitbürger, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt 😇

Und dann ist dort auch noch TOP 3 „Einwohnerfragestunde“. Und wie immer heißt es hier: „Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse gremien@ahrensburg.de einzureichen.“ Und genau dieses werde ich auch tun, meinen lieben Mitbürger, damit die Verwaltung genügend Zeit hat, meine Fragen am 29. Juni 2026 zu beantworten und der Bürgermeister nicht erklärt, er werde mir schriftlich antworten. 🤨

POSTSKRIPTUM: Ich weise die Vertreter der Presse ausdrücklich darauf hin, dass im Marstall ein Berufsverbot für Fotografen besteht, die weder vor der Versammlung noch während oder danach in der Reithalle fotografieren dürfen – wenn der Bürgervorsteher dieses nicht ausdrücklich erlaubt. 💩

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Juni 2026

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