Hat die Stadt einen Bürger zu einer Ordnungswidrigkeit gezwunden?

Über die Heckenschützen aus dem Rathaus der Stadt Ahrensburg habe ich ja schon mehrfach gebloggt wie zum Beispiel hier und auch hier. Oder hier der Klassiker. Wer aber glaubt, dass die Damen und Herren in der Verwaltung in sich gegangen sind und den Irrsinn eingestellt haben, der glaubt auch, dass der Mann im Mond bei Halbmond strauchelt.  Als ich gestern durch den Waldemar-Bonsels-Weg gegangen bin, habe ich eine Hecke gesehen, die auf Anweisung der Stadt grausam zurückgeschnitten worden ist – klicke auf die Abbildung links! Und meines Wissen ist das erst in diesem Monat passiert, also im April.

Jedem Gartenbesitzer sollte bekannt sein: “Vom 1. März bis 30. September ist es laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- € geahndet werden.” (Quelle: Nabu)

Die Stadt Ahrensburg hat den Bewohnern offensichtlich nicht Zeit gelassen, bis nach dem 30. September mit dem Rückschnitt zu warten, sondern hier wurden Bürger zu einer Ordnungswidrigkeit aufgefordert, der sie nachgekommen sind und sich damit strafbar gemacht haben.

Und wenn Sie sich das Überbleibsel der Hecke anschauen, dann werden Sie mir zustimmen: Das wird nie wieder eine grüne Hecke. Und so darf es nicht verwundern, wenn immer mehr Grundstücksbesitzer statt einer lebenden Hecke lieber einen toten Holzzaun aus dem Baumarkt wählen.

Die Hecke hat zweifelsohne zu weit in den Gehweg gestanden. Aber dorthin ist sie nicht über Nacht gewachsen, sodass es wohl kein Problem gewesen wäre, mit dem Beschnitt zu warten bis zum Oktober. Hinzu kommt: Wenn hier kleine Kinder mit Roller oder Fahrrad auf dem Gehweg fahren und auf die Stümpfe der abgesägten Stämme fallen, könnte das katastrophale Folgen haben.

Last but not least: Ist die Stadt Ahrensburg nicht verpflichtet, städtische Bäume und Sträucher so zu beschneiden, dass sie weder Verkehrszeichen noch Straßenschilder verdecken? Aus dem Foto links an der Einfahrt zum Waldemar-Bonsels-Weg lässt sich erahnen, dass dann, wenn das Laub des Baumes voll entwickelt ist, Probleme entstehen könnten. (Aber dieser Hinweis soll wirklich nur eine kleine Retourkutsche ins Rathaus sein. 😉 )

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. April 2024

4 Gedanken zu „Hat die Stadt einen Bürger zu einer Ordnungswidrigkeit gezwunden?

  1. Wölfin

    Die Stadt Ahrensburg hat offensichtlich nichts anderes zu tun – und diese Aufforderungen zum Heckenrückschnitt kommen immer erst zu einer Zeit, in der die Kontrolleure ohne zu frieren, gerne Spaziergänge unternehmen statt im Rathaus zu kuscheln… Auch am Ende des Rickmerspark am Durchgang Richtung Lohkoppel wurde unter Strafandrohung der Heckenrückschnitt angeordnet – und ich erinnere mich, dass es auch im den Vorjahren dieser Irrsinn es zu Extra3 geschafft hat… https://www.youtube.com/watch?v=Y9SjIgRE–s
    aber in der Verwaltung lernt man offensichtlich nicht …
    Der Naturschutz ist in der „Waldgemeinde“ Ahrensburg nur dann wichtig, wenn man den Bürger damit gängeln kann.
    Die Verwaltung in Ahrensburg arbeitet gegen den Bürger, nicht dafür – Am Glasaufzug Manhagener Allee klebt seit über einer Woche getrocknetes rohes Ei am Startknopf, von den Graffito gar nicht zu reden …

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