Land unter im Souterrain des Rathauses Nord: Wie ein Ahrensburger Beamter das Grundgesetz beugt

Meine lieben Mitarbeiter, wenn eine amtliche Mitteilung aus dem Ahrensburger Rathaus kommt, dann ist diese selten zum Lachen. Heute aber bekam ein Einwohner der Stadt eine amtliche Mail, bei der ich mich frage: Ist der Beamte Arno Land ein Witzbold, über den sich der Bürger kranklachen soll? Oder macht sich der Mann aus dem Rathaus einfach nur unverschämt lächerlich?

Zur Erläuterung: Der Bürger führte die gleiche Beschwerde wie ich, nämlich über Kraftfahrer, die ihre Großraumfahrzeuge auf dem Parkplatz Friedrich-Hebbel-Straße dauerparken, sodass diese Dauerparker gegenüber anderen Autofahrern ungleich behandelt werden, nämlich bevorzugt. Das, so der Bürger, verstößt gegen Artikel 3 (1) Grundgesetz (GG), nach welchem wesentlich Gleiches ohne sachlichen Grund nicht ungleich behandelt werden darf. So weit, so gut.

Nun aber kommt es ungut, meine lieben Mitbürger! Halten Sie sich fest und lesen Sie, was der Ahrensburger Beamte Arno Land dem Bürger daraufhin geantwortet hat:

“Die Prüfung des Artikel 3 (1) Grundgesetz (GG) basiert auf einem ganz einfachen Satz: er ist verletzt, wenn wesentlich Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird. Das ist dann der Fall, wenn eine Personengruppe oder Situation rechtlich anders behandelt wird als eine vergleichbare andere Personengruppe oder Situation. Und deshalb ist der von Ihnen aufgeführte Artikel 3 (1) GG (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) berücksichtigt und nicht verletzt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Arno Land, Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, Verkehrsaufsicht Zimmer 0.12, im Souterrain des Rathaus-Nord. An der Strusbek 23, 22026 Ahrensburg”

Ich verweise noch einmal auf den Sachverhalt: Auf dem Parkplatz Friedrich-Hebbel-Straße wird eine Personengruppe ohne wesentlichen Grund rechtlich anders behandelt als eine vergleichbare andere Personengruppe, weil erforderliches Kurzparken an zwei öffentlichen Schulen (!), einem Veranstaltungssaal (!) und diversen Wertstoffcontainern (!) hier nicht berücksichtigt wird, sondern weil es von den Langzeitparkern bei Tag und Nacht und über Jahre und Jahrzehnte verhindert wird. Und das wird von der Verwaltung akzeptiert. Warum? Ganz einfach: Es wird akzeptiert, weil es gemäß Grundgesetz nicht erlaubt ist.

Nein, das ist nicht mehr Schilda, Herr Bürgermeister, das ist schon Deppendorf! Eine Verwaltung zum Fremdschämen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Oktober 2023

2 Gedanken zu „Land unter im Souterrain des Rathauses Nord: Wie ein Ahrensburger Beamter das Grundgesetz beugt

  1. Land am Arno

    Gleiche Rechte für alle! Aber noch gleichere Rechte für Biobaba. Mit Parken auf Bürgersteig. Und mit Sondererlaubnis von Arno Land.

  2. Fragender

    Ob der Herr Land den Brief selbst verfasst hat – oder ob der ihm von “höherer Stelle” so diktiert worden ist?
    Wer weiß? Das Ahrensburger Rathaus: der Ort /Hort der unbegrenzten Unmöglichkeiten!

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