Warum parkt dieser Camper ausgerechnet vor dem Eingang der Grundschule Am Reesenbüttel, und zwar regelmäßig?

Genau vor dem Eingang zur Grundschule Am Reesenbüttel parkt seit ewiger Zeit regelmäßig ein Camper. Der Fahrzeughalter, so haben Anwohner recherchiert, wohnt garnicht in dieser Straße. Und sie fragen sich, warum das Wohnmobil nicht nur ständiog in der Schimmelmannstraße parkt, sondern eben direkt vor der Grundschule.

Wenn Sie sich das nebenstehende Foto anschauen, dann sehen Sie: Der Camper campt in der Haltebuch vor der Schule. Dort, wo auch Eltern kurz halten möchten, die ihre Kinder zur Schule bringen wollen oder müssen. Das ist nicht nur rücksichtslos von dem Halter des Fahrzeugs, sondern das kann man auch als unverschämt bezeichnen. Aber:

Sowohl der Schulleitung als auch der städtischen Verwaltung scheint das schnurzpiepegal zu sein. Denn ich habe bereits am 5. November 2022 auf eben diesen Fall hingewiesen, ohne dass sich dort etwas verändert hat.

Wohnt vielleicht in diesem Wohnmobil eine Lehrkraft der Schule, die keine Wohnung in Ahrensburg gefunden hat? Oder sitzt dort jemand drin und beobachtet heimlich kleine Kinder, die dort in die Schule gehen…?

Wir haben in Ahrensburg nicht nur die Schimmelmannstraße, wo schon die Zappis von Januar bis Dezember ihr rollendes Zuhause auf dem Fahrradstreifen der Straße parken und die Schulkinder auf ihren Fahrrädern gefährden, ohne dass die Stadt hier einschreitet. Und dann wundert sich der Verwaltungsleiter der Stadt, warum ich ihn für eine Lusche halte.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. Mai 2023

4 Gedanken zu „Warum parkt dieser Camper ausgerechnet vor dem Eingang der Grundschule Am Reesenbüttel, und zwar regelmäßig?

  1. Die Krähe vom Rathausplatz

    So lange das Fahrzeug zugelassen ist, darf es da leider parken.
    Verhindern können es nur die VZ 314 -Parken in Verbindung mit dem Zusatzschild VZ 1010-58 -nur für PKW.
    Aber was würde es ändern, wenn die Ordnungskräfte die nicht kontrollieren.

  2. Kirchberger

    Nur wenn das Fahrzeug so lange geparkt bleibt, dass es nicht mehr unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt, dann wird es eine unerlaubte Sondernutzung. Hierfür ist – je nach Einzelfall – aber eine Parkdauer von mindestens sechs Monaten nötig.

  3. Kerner

    Vielleicht campt dort ein ehemaliger Schüler der Grundschule am Reesenbüttel, der einfach in Nostalgie schwelgen möchte? Es gibt in Ahrensburg 1001 Möglichkeiten, einen Campingwagen abzustellen, warum das gerade immer vorm Eingang dieser Schule sein muss, kann auch bedeuten, dass der Eigentümer des Fahrzeugs vielleicht plant, seine/n ehemalige/n Klassenlehrer/in zu entführen. 😉 Auf jeden Fall eine Anregung fürs Drehbuch zu einem “Tatort”-Krimi, oder?

  4. Pacholski

    Heute denke alle, da wird schon nichts sein. Und wenn dann doch was ist, denn sagen alle, dass man das ja nicht hätte ahnen können.
    Welchen Grund hat der Camper, dass er ausgerechnet hier seinen Campingwagen abstellt?

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