Datenschutz: Der “Fall Schubbert” zieht grüne Kreise

Zur Erinnerung: Der Bürgermeisterkandidat Christian Schubbert hat persönlich gehaltene Briefe an Jugendliche in Ahrensburg verschickt mit der Aufforderung, ihn zum Bürgermeister zu wählen. Woher hat der Privatmann Christian Schubbert die vertraulichen Daten aus dem Melderegister der Stadt Ahrensburg bekommen? Von der Verwaltung? Oder hat er sie in Ausübung seines Amtes als Zweiter stellvertretender Bürgermeister heimlich zweckentfremdet…?

Ich habe mich diesbezüglich in Verbindung gesetzt mit der Ahrensburger Datenschutzbeauftragten Cornelia Kositzki. Sie hat mir bestätigt, dass Christian Schubbert die Daten nicht von der Stadtverwaltung bekommen hat, wie ich es vermutet hatte. Die Datenschützerin teilt mir mit:

“Sehr geehrter Herr Dzubilla, hier sind Sie m. E. im Irrtum. Im konkreten Fall erfolgte die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen, die für die Wahl des zukünftigen Ahrensburger Bürgermeisters einen Kandidaten nominiert haben. Somit sind die Voraussetzungen des § 50 BMG erfüllt, da es sich hier weder um eine Privatperson, noch um eine Jobsuche handelt.

Damit ist die Herausgabe der angeforderten Daten – wie bereits ausgeführt – zulässig.

Mit freundlichen Grüßen – im Auftrag – Cornelia Kositzki”

Was bedeutet das? Es bedeutet, dass die Partei Bündnis 89 / Die Grünen den Datenschutz umgangen hat. Denn: Die Partei kann diese Daten aus dem Rathaus nur für ihre Parteienwerbung erhalten haben. Was beinhaltet: Ein halbes Jahr vor dem Termin zur Wahl des Deutschen Bundestages können die Daten aus dem Melderegister abgefordert werden von einer Partei, die zur Wahl kandidiert. Und anschließend müssen diese Daten vernichtet werden.

Was aber haben die Grünen vom Bündnis 90 gemacht? Sie haben die Daten aus dem Melderegister unter der Hand weitergeben an den Ahrensburger Werbeartikelhändler und Bürgermeisterkandidaten Christian Schubbert, den sie als Bürgermeister favorisieren. Und Schubbert hat diese Daten, die er von der Stadt Ahrensburg nicht für seine persönlichen Zwecke bekommen hätte, für seine ganz persönlichen Zwecke eingesetzt, nämlich bei seiner Bewerbung um eine Festanstellung als politisch neutraler Verwaltungschef der Stadt Ahrensburg. Das hat also mit einer Partei genauso wenig zu tun wie mit einer politischen Wahl, liebe Frau Kositzki.

Fazit: Die Bewerbung um das Amt des Ahrensburger Bürgermeisters ist eine reine Privatangelegenheit der drei Kandidaten Eckart Boege, Thomas Schreitmüller und Christian Schubbert. Und weil Schubbert sich auf unlauterem Wege die Daten aus dem Ahrensburger Melderegister geholt und sich damit Vorteile gegenüber seinen beiden Wettbewerbern verschafft hat, ist die Bürgermeisterwahl meiner Meinung nach anfechtbar. Und deshalb ist es besser für Herrn Schubbert mit oder ohne von Hobe, lieber heute als morgen zurückzutreten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 25. August 2021

4 Gedanken zu „Datenschutz: Der “Fall Schubbert” zieht grüne Kreise

  1. Rohde

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kam der Werbebrief nicht von der Partei der Grünen sondern Absender war Bürgermeister-Bewerber Schubbert. Also ein Datenmissbrauch.

  2. Carsten Dannat

    Im Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (Drucksache 15/3300
    2004-05-06) ist auf Seite 23 vermerkt:

    “Die Übermittlung von Meldedaten zu Wahlwerbezwecken ist bereits mit Abgabe der Bewerbung an die Bewerber für ein Bürgermeisteramt zulässig.”
    Weiter steht dort sinngemäß, daß Bürgermeisterwahlbewerbende unter Beachtung der im Landesmeldegesetz festgesetzten 6-Monatsfrist Melderegisterauskünfte zur Direktwahl erhalten dürfen.

    Quelle: https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/schleswig-holstein/landesdatenschutzbeauftragter-8/513-26-tb-lfd-schleswig-holstein-2003-15-3300-vom-06-05-2004/file

    Die Weitergabe der von Bündnis 90 / Die Grünen angeforderten Daten an den eigenen, nominierten Kandidaten ist nach Auskunft von Frau Kositzki zulässig. Ich bin aber ein wenig irritiert, daß eine Privatperson z.B. in Form eines Herrn Dzubilla als unabhängiger Bewerber diesen Datenbestand womöglich nicht bekommen hätte?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Der Bürgermeister von Ahrensburg ist aber kein Regierungschef, also kein politischer Vertreter. Er ist Leiter der Verwaltung.

      Meine Kritik bezieht sich außerdem auf Daten von Jugendlichen. Wenn ich also wissen will, ob der Sohn des Kandidaten Schubbert an der Adresse des Vaters lebt oder an der Adresse der Mutter, dann muss ich zum Bürgermeister kandidieren und bekomme die vertrauliche Information?

      1. Carsten Dannat

        “Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden erhoben und nur für eben diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden. Nach Erfüllung des Zweckes dürfen die Daten nicht mehr weiterverwendet werden. Die Zweckentfremdung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn der Betroffene hierin einwilligt oder eine rechtliche Vorgabe dies gestattet.
        Bei der Nichteinhaltung der Zweckbindung handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, der je nach Ausprägung hohe Bußgelder oder aber strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.”

        Quelle: https://www.datenschutz.org/zweckbindung/

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