Corona-Kosten: Warum kommt das Land Schleswig-Holstein seiner selbst auferlegten Verpflichtung nicht nach?

Die Kinder der ehemaligen 4. Klasse der Grundschule Am Reesenbüttel sollten zum Ende ihrer Schulzeit eine Klassenreise machen. Keine richtige Reise, sondern es sollte nur nach Lauenburg gehen, weil die Klassenlehrerin keinen Bock hatte, auf eine längere Fahrt zu gehen. Dafür habe ich am 10. März 2020 = 150 Euro auf das Konto der Klassenlehrerin überwiesen. Und nachdem die Reise wegen Corona ausgefallen war, sollten die Eltern ihr Geld von der Klassenlehrerin zurückbekommen abzüglich 44 Euro, die vom Land Schleswig-Holstein direkt an die Eltern erstattet werden sollten.

Zurückbekommen habe ich von der Klassenlehrerin am 26. Juni 2020 = 44 Euro. Nachdem ich mich bei der Schulleitung am 11. August 2020 erkundigt habe, wo der Rest meines Geldes bleibt, bekam ich am 17. August 2020 von der Klassenlehrerin weitere 62 Euro zurück. Kommentarlos. Und man muss kein Rechenkünstler sein, um zu erkennen: Es fehlen immer noch 44 Euro, die angeblich vom Land Schleswig-Holstein an die Eltern der Schüler rückerstattet werden. Und darauf warte ich bis heute.

Entweder ich bin ein Einzelfall und mein Antrag wurde schlichtweg übersehen, oder es betrifft alle Eltern, die bis heute auf ihr Geld warten. Okay, 44 Euro sind kein Vermögen, aber davon lässt sich immerhin der Kühlschrank einer Familie füllen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 12. Oktober 2020

4 Gedanken zu „Corona-Kosten: Warum kommt das Land Schleswig-Holstein seiner selbst auferlegten Verpflichtung nicht nach?

  1. j

    Haben Sie wenigstens von der Klassenlehrerin eine Entschuldigung gehört, oder sollte es eine außerordentliche Gehaltserhöhung sein? Übrigens, wir sind in unserer Schulzeit auch nach Lauenburg in die dortige Jugendherberge gefahren. Das war für uns eine Klassenreise. So ändern sich die Zeiten.

  2. Wölfin

    Es geht noch spannender:

    Die Schule meines 1. Kindes hat per Schulkonferenzbeschluß alle Klassenreisen bis Ende 2020 abgesagt. Die Zahlungen für die geplante Reise sind in Gänze von den Stornokosten gefressen worden. Da die Reise nach den Sommerferien geplant war, zahlt das Land noch nicht einmal die 44,–
    Die Schule meines anderen Kindes (geplante Studienfahrt VOR den Sommerferien) hat mit einem Formbrief darauf hingewiesen, dass das Land eventuell (!) die Stornokosten übernimmt, wenn man bedürftig ist. In diesem Fall mögen man sich doch noch einmal melden, damit man den Antrag von der Schule bekommt. – Bin ich bedürftig und oute mich oder bin ich lieber nicht bedürftig??

    Corona treibt spannende Blüten, aber am Ende zahle ich lieber die Storni als dass ich kranke Kinder und Eltern habe…

    PS: kleines Corona-Event am Rande: Mein Schwiegervater hat heute Geburtstag, da er ein wenig Fieber hat, lässt das Pflegeheim niemanden zu ihm oder gar ihn raus, das kann ich gut verstehen, – aber: Der Blumenstrauß wird ihm auch nicht zugestellt, der muss erst 24 Stunden in Quarantäne (KEIN SCHERZ!!)

  3. j

    Eine kleine Anmerkung zu “Wölfin”. Man kann in Pflegeheimen nicht vorsichtig genug sein. Wenn der Virus in einem Altenheim einen Besuch abstattet, können bis zu 80 % der Bewohner erkranken. Und viele werden sterben.

    1. Wölfin

      Stimmt, ich will auch Vorsicht keinesfalls verteufeln !,,
      Aber Blumen in 24Std. Quarantäne ist Unfug. Entweder gar nicht zustellen ( das Virus hält ja länger als 24 Std.) oder bitten, dass die Senioren die Blumen nicht anfassen ( macht ja eh keiner) – das Pflegepersonal könnte die Blumen nötigenfalls auch mit Handschuhen in die Vase stellen…. übrigens: hier hat das Pflegepersonal den Strauß genauso dann doch weitergegeben, ebenso wie eine persönliche Videobotschaften über das private (!) Mobiltelefon der Pflegerin… geht alles, wenn man will

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