Straßenverkehrsregelung vor einer Grundschule: Autos und Fußgänger gleichberechtigt am Übergang

Vor der Grundschule Am Reesenbüttel gab es viele Jahre lang eine Verkehrsampel. Die war sinnvoll, denn dort müssen viele Kinder über die Straße gehen. Darunter auch kleine Kinder, die von der Kita Kleine Nordlichter kommen. Dann hat jemand im Rathaus beschlossen, dass diese Ampel nicht nötig ist. Statt dass man an dieser Stelle aber einen Zebrastreifen gesetzt hat, machte man dort eine Straßenverengung mit Pollern. Was zur Folge hat: Die Autofahrer können hier genauso fahren wie die Fußgänger dort gehen können, nämlich gleichzeitig.

Wer sich diesen Unfug ausgedacht hat, muss sich fragen lassen: Warum, um alles in der Welt, hat man hier keinen Zebrastreifen angelegt, wenn eine Ampel – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist…?

Eltern sind sauer. Und in der Schule ist man auch nicht glücklich über diese Lösung. Und vermutlich wird hier erst etwas verändert, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Und deshalb berichte ich darüber, damit hinterher niemand im Rathaus sagen kann, er hätte davon nichts gewusst.

Und weiß jemand von Ihnen, was die weißen Flächen auf den Gehwegen zu bedeuten haben…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. September 2019

2 Gedanken zu „Straßenverkehrsregelung vor einer Grundschule: Autos und Fußgänger gleichberechtigt am Übergang

  1. Henning Sußebach

    Die weißen Flächen auf den Gehwegen sind nach meinem Wissen ein so genanntes Blindenleitsystem, wie man es auch auf Bahnsteigen findet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)