Wie ein Verlag aus 84072 Au in der Hallertau mit Hilfe des Ahrensburger Bürgermeisters und unserer Homepage viel Geld verdienen möchte

Wenn Sie Werbung auf Szene Ahrensburg schalten, dann bekomme ich die Einnahmen dafür, denn ich betreibe diese Website. Und was ist mit den Einnahmen, wenn Sie auf der Website der Stadt Ahrensburg werben? Kassiert die Stadt dann auch das Geld dafür? Mitnichten. Wenn Sie auf der offiziellen Website von Ahrensburg werben, dann bekommt die Einnahmen dafür die Bender Verlags-GmbH in 84072 Au in der Hallertau.

Bürgermeister höchstselbst…

Und das “Allerschönste”: Der Bürgermeister von Ahrensburg spannt sich als Zugpferd vor den Werbekarren des besagten Verlages, schreibt persönliche Briefe an die Ahrensburger Wirtschaft, um diese zu einer Werbung auf der städtischen Homepage zu animieren – siehe die Abbildungen seines Werbeschreibens samt Rückantwort-Formular!

Der Verlag selber verarbeitet die Werbung der Firmen auf einem „Interaktiven Informationssystem“. Dafür bezahlt die Stadt nichts, und der Verlag holt sich sein Geld von den Werbungtreibenden mit Hilfe des Bürgermeisters. Die Grenzen der Erträge nach oben sind offen. 😉

Das ist vergleichbar mit dem ehemaligen „Rathaus-Journal“ von Daniela N. Barth: Hier haben sich Bürgermeister und Stadt dermaleinst als Zugpferde vor das Anzeigengeschäft der Herausgeberin gestellt, die mit dieser „Rathauspostille“ (Zitat: Michael Sarach) kräftig abkassiert hat – bis ich die Zusammenhänge öffentlich gemacht und in der Stadtverordneten-Versammlung vorgetragen hatte.

Danach wurde das „Rathaus-Journal“ eingestellt, erschien anschließend als „Ahrensburg Magazin“ und wurde weiterhin kräftig unterstützt vom Bürgermeister durch Schaltung von mehrseitiger Werbung der Stadt. Und nachdem ich nachgewiesen hatte, dass das „Ahrensburg Magazin“ nicht in vertraglich abgemachter Verbreitung in die Haushalte der Bürger gekommen ist, sondern stapelweise überall in der Stadt herumlag, da war es dann vorbei mit dieser Werbepostille; und die Herausgeberin meldete die Pleite ihres Verlages an.

…als Werbehelfer mit “Rückantwort”

Ich vergleiche das Vermarkten der Homepage von Ahrensburg durch einen fremden Verlag mit dem Geschäft „Rathaus-Journal“: Hier wie dort machen Dritte fette Werbegeschäfte, bei denen die städtische Verwaltung tatkräftig auf amtlichem Briefpapier mit dem Kopf und der Unterschrift des Bürgermeisters hilft, ohne dass die Stadt dafür auch nur einen Cent abbekommt.

Oder ein anderer Vergleich: Ich würde die Beiträge von Szene Ahrensburg gern kostenlos für alle Bürger auf der Homepage von Ahrensburg veröffentlichen lassen; und der Bürgermeister schreibt alle Ahrensburger Firmen an, sie mögen dort doch bitte schön daneben ihre Werbung schalten. Und das Geld dafür kommt auf mein Girokonto.

Letzte Frage: Bezahlt jemand von Ihnen für seine Werbung auf der App “Ahrensburg2go” auch Geld an eine Fremdfirma? Falls nein – warum nicht…?

Postskriptum: Und noch was, wenn Sie bitte mal hier klicken wollen”

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Dezember 2017

25 Gedanken zu „Wie ein Verlag aus 84072 Au in der Hallertau mit Hilfe des Ahrensburger Bürgermeisters und unserer Homepage viel Geld verdienen möchte

  1. Benny

    Ich sehe, dass die gleiche Firma das schon mal vor zwei Jahren versucht und dann ihren Namen geändert hat, um es jetzt erneut zu versuchen. Wieso kann die Stadt das nicht in Eigenregie machen und die Einnahmen aus Werbung selber bekommen? Die Einnahmen aus der Luxustoilette hat sie immerhin selber einstecken können, auch wenns nicht allzu viele gewesen sind.

  2. Paul

    Nein, Benny , Sie irren sich. Das Geld, das die Benutzer der Toilette vor dem Rathaus bezahlen, landet nicht bei der Stadt. Es mindert lediglich die Summe von mehreren hunderttausend Euro, die die Stadt an den Betreiber bezahlen muss, um ein paar Cent. Sie wollen partout glauben, dass in manchen Beschlüssen der Stadtverodneten doch noch ein tieferer Sinn verborgen sein könnte. Von diesem Irrglauben sollten Sie sich schnell verabschieden.

  3. Petra

    Die Stadtverordneten haben den Vertrag für das Luxusklo verlängert, OBWOHL der Landesrechnungshof hier Geldverschwendung festgestellt hatte. Die Begründung war, dass sich ein Behinderter darüber beschweren KÖNNTE, dess er in den Nachtstunden in der Innenstadt keine behindertengerechte öffentliche Toilette vorfinden KÖNNTE. Man hat also so abgestimmt, obwohl weil es keine Beschwerde gab, aber weil es eine diesbezügliche Beschwerde geben KÖNNTE. Das ist der pure Irrsinn, weil hier ein erheblicher Realitätsverlust festzustellen ist.
    Und was hat dies alles mit dem Bürgermeister zu tun? Viel, wenn Sie sich mal anschauen, wofür der Bürgermeister das Geld der Steuererzahler so aus dem Fenster wirft und was er so alles auf Amtspapier unter städtischem Briefkopf und Siegel unterzeichnet.

  4. Britta S.

    Petras Kommentar erinnert mich an eine weitere Ahrensburger Absurdität, die noch gar nicht so lange zurückliegt. Der Bürgermeister ließ bei einem Verkehrsgutachter ein Gutachten in Aufrag geben, bei dem die Parkplatzsituation in der Innenstadt untersucht werden sollte. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass es in der Ahrenburger Innenstadt reichlich Parkplätze gäbe. Das Ergebnis wurde via Stormarnbeilage in einem ganzseitigen Bericht den erstaunten Ahrensburger Bürgern mitgeteilt und in der Folge eine weitere Reduzierung der Innenstadtparkplätze gefordert. Tatsächlich hatten aber der Gutachter und die Stormarnbeilage die privaten, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tiefgaragen, zu den öffentlich zugänglichen Tiefgaragen dazugerechnet.
    Bis heute hat die Öffentlichkeit nicht erfahren, was dieses und andere Gutachten den Steuerzahler gekostet haben.

  5. Hildebrandt

    Frau Imke Bär von der Stadtverwaltung scheint aber irgendwie Angst vor den juristischen Folgen ihrer Pamphlete zu haben. Nachdem Frau Bär in dem offensichtlich von ihr verfassten Schreiben in ähnlicher Angelegenheit vor zwei Jahren schon einmal das konkrete Datum “vergessen” hatte, versucht sie es jetzt mit “siehe Poststempel” als Datum(Trick)ersatz. Ich habe mal gelernt das rechtsverbindliche Schreiben Ort,Datum,Unterschrift aufweisen müssen um ernst genommen werden zu können. Und das ist hier ja nicht der Fall. Inflationär scheinen Briefköpfe mit “DER BÜRGERMEISTER” in der Stadtverwaltung für jeden dort Dienst tuenden zur Verfügung zu stehen und die dürfen scheinbar ohne weiteres verwendet werden. So war das ja auch in Regines Fall mit dem Brief der Bauverwaltung. Habe solche juristischen Grauzonen noch nie von anderen Städten/Rathäusern erlebt.

  6. Frank B.

    Alle städtischen Bediensteten unterschreiben ” im Auftrag”. Das heißt , dass sie “im Auftrag des Bürgermeisters” schreiben. Die Vorladung an Regina wurde offensichtich von einem der obersten Beamten der Stadt verfasst. Es sei dahingestellt, ob dies nun der Stadtjustiziar oder der Bauamtsleiter war. Beides ist schlimm genug, denn schließlich berief sich die Stadt auf “das Gemeinwohl”, um an das Grundstück von Regina heranzukommen. Tatsächlich sind die obersten Beamten der Stadt aber nur eingeschritten, damit die Melcher-Gruppe an das Grundstück herankommt. Das ist ein Missbrauch des Begriffs “Gemeinwohl” , und dafür trägt der Bürgermeister die Verantwortung, auch wenn der nicht selbst unterschrieben hat.

    1. Narrenhof

      Meine Güte, jetzt fordern Sie mich aber:

      Lieber Paul,
      selbstverständlich “machen Beschlüssen der Stadtverordneten doch noch ein tieferen Sinn”.
      Denn alle Stadtverordneten erhalten mehr als mindestens eine Aufwandsentschädigung.

      Liebe Petra,
      wenn Sie meinen, “der Bürgermeister das Geld der Steuerzahler so aus dem Fenster wirft”,
      halten Sie doch einfach einen Wäschekorb unter sein Fenster.

      Lieber Fran B.,
      alles falsch, denn haben Sie schon jemals den Bürgermeister “Verantwortung tragen” gesehn ?
      Nah also !
      Denn es kommt schließlich auf das “gut gemachte” SPD-Ergebnis drauf an.

  7. Johannes R.

    Beim Vorgehen der Stadtverwaltung gegenüber Regina wäre zu überprüfen, ob hier nicht ein Fall von Missbrauch der Amtsgewalt gemäß §302 STGB vorliegt.
    §302 STGB lautet:
    (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bsi zu fünf Jahren zu bestrafen.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Gäbe es in der Stormarn-Redakation vom Hamburger Abendblatt richtige Journalisten, die hier mitlesen, dann wäre dieses Thema am Montag der Aufmacher vom 3. Buch Abendblatt. Ein Thema, das bestimmt im gesamten Kreise Stormarn viel Aufmerksamkeit bekommen würde. Aber der Redaktionsleiter, der bekanntlich am anderen Ende von Hamburg wohnt, hat in Ahrensburg natürlicherweise wenig Durchblick für das, was hier vor Ort passiert. Darum begreift er auch gar nicht, was auf Szene Ahrensburg berichtet wird. Und der Wendler ist ja wohl nach Amerika ausgewandert: http://www.freizeitrevue.de/aktuelles/ausgewandert-so-lebt-der-wendler-jetzt-amerika 😉

  8. Rüdiger

    Vermutlich war man im Rathaus schlau genug, die Vorladung von einem/r kleinen Angestellten unterschreiben zu lassen, und schon greift der Paragraph nicht, weil er nur für Beamte gilt. Und der Bürgermeister würde vermutlich Stein und Bein schwören, er hätte von derartigen Methoden noch nie etwas gehört!

  9. Johannes

    zu Rüdiger: Sie haben Recht. Der Paragraph zeigt jedoch , wie hoch der Anspruch an Beamte ist, sich rechtskonform zu verhalten. Es geht im vorliegenden Fall tatsächlich nicht nur um eine Vorladung, sondern um eine mögliche Untersuchung und Bewertung des gesamten Ablaufs dieses Vorgangs.
    Bei einer Untersuchung des Gesamtvorgangs könnte gegebenenfalls auch in Hinblick auf §240 StGB Notigung hin untersucht werden. Schwierig ist die Beweisführung, wenn Aussage gegen Aussaage steht.
    Im Folgenden §240 StGB Nötigung im Wortlaut:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

    1. Hildebrandt

      http://www.handmadeconcerts.de/downloads/Schreiben_Vorkaufsrecht_Stadt_Ahrensburg.pdf
      Um noch mal auf Regine zurück zu kommen : Steht doch eindeutig drin, dass die Stadt auf einem Teil von Regines Gründstück das verwirklichen will was in dem alten Bebauungsplan festgelegt wurde . Dafür musste das Grundstücksteil hergegeben werden . Das ist nicht mal Unrecht !!! Gesetzwidrig wird es erst ab dem Zeitpunkt wenn dort wo der Spielplatz hingehört, plötzlich Ausschachtungen für die Errichtung eines Gebäudes vorgenommen werden . Das lässt sich aber per gerichtlichem Eilantrag stoppen . Möglicherweise könnten dann bei einigen die Handschellen klicken . Das kommt aber auf den Staatsanwalt an, der diesen Fall übernimmt.

      1. Hildebrandt

        Wie HJL hier hervorragend vortrug laufen die an der Grenze zu Legalität stattfindenen Aktivitäten des Bauamtes immer nach dem selben Muster ab : Scheinbar gegen das BauGesetz verstoßende Bauvorhaben werden im zweiten Schritt durch unzureichend informierte oder sich getäuscht fühlende Stadtverordnete zähneknirschend abgesegnet . Ob hier also schon Handeln mit Vorsatz Seitens des Bauamtes vorliegt, muss ein Gericht prüfen . Ich könnte mir gut vorstellen dass die Justiz bereits ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet hat . Eine Anfrage beim Amtsgericht bringt Klarheit.

        1. Narrenhof

          Und auch Hildebrandt fordert mich:

          Liebe, lieber Hildebrandt,
          Sie schreiben doch wirklich wider besseres Wissen:
          “Eine Anfrage beim Amtsgericht bringt Klarheit.”.
          Zeigen Sie mir denjenigen, die/der im Amtsgericht Klarheit gefunden hat.
          Wo leben Sie denn ?

  10. Ladner

    Irgendwie ist man hier wohl vom Thema abgekommen. Es geht um Werbung auf der Homepage von Ahrensburg. Da sollen Firmen zahlen, ohne dass man ihnen garantiert, dass dort auch entsprechend Leser draufklicken. Und dafür sollen die Läden doch bezahlen. Und warum soll die Stadt von dem Geld nicht abkriegen?

  11. Frieda B.

    Sie sollten sich nicht zu früh freuen, werter Fritz. Die Stadtverwaltung ließ kürzlich über die Stormarnbeilage mitteilen, dass sie zukünftig Privatgrundstücke aufkaufen möchte. Einige Stadtverordnete fanden die Idee so toll, dass sie dafür sofort über 2 Millionen Euro
    bereitstellen wollten.

  12. Rüdiger

    Hallo Herr Hildebrandt,
    Ihre These wäre dann zutreffend, wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Anspruch genommen, dann aber das Grundstück an den Investor zur Bebauung weitergereicht hätte. So ist das aber nicht gelaufen. Die Stadt hat ihr Vorkaufsrecht erst geltend gemacht, nachdem der Verkauf an den neuen Eigentümer bereits notariell beurkundet, aber noch nicht in Kraft getreten war. Das Schreiben der Stadt ging ja auch an den Notar. Die Stadt hat also den Abschluss des Verkaufs und die Eintragung ins Grundbuchamt blockiert. Dies hatte zur Folge, dass Regina kein Geld für den Verkauf bekommen konnte und der Käufer keine Chance hatte, in sein gekauftes Haus einzuziehen. Da die Stadt aber das Grundstück gar nicht selbst kaufen, sondern nur dem Investor das Vorkaufsrecht sichern wollte, war die Berufung auf das städtische Vorkaufsrecht nur ein Trick der Verwaltung, um Regina und den Käufer unter Druck zu setzen. Von daher könnte das, was Johannes in diesem Blog über §240StGB “Nötigung” geschrieben hat, hier sehr wohl zutreffen.

    1. Hildebrandt

      @ Herr Rüdiger : Danke das Sie mich an ihrerem tieferen Verständnis in diese schwierige Materie teilhaben lassen. Ob die Stadt sich vor Gericht noch irgendwie rauswinden kann wird sich zeigen. Wenn die Bauverwaltung vor Eingang des Anhörungsschreibens an Regina gewusst hat, dass nicht der Spielplatz sondern die Erweiterungspläne der Melcher Group realisiert werden sollen, wird es eng für die Handelnden. Hier könnte möglicherweise ein Straftatbestand vorliegen. Ich bin sehr erstaunt, dass sich die Bauverwaltung so seltsam für die Melcher Group ins Zeug gelegt hat . Wo liegt der Nutzen, wird auch bei Gericht gefragt werden. Tritt eigentlich die Melcher Group als Spender für Parteien auf ? Ist da etwas bekannt ? Die Spenderlisten müssten doch öffentlich einsehbar sein. Übrigens : So ein großes Bauvorhaben wie CCA wird gar nicht erst realisiert, wenn nicht schon Großmieter wie C&A, Deichmann und Sky bindende Vorverträge unterschrieben haben. Diese C&A-Familie ist bekanntlich teilweise in Ahrensburg wohnhaft. Gibt es da Erkenntnisse ob die als Spender für Parteien in der Vergangenheit aufgetreten sind ?

  13. Frank B.

    Herr/Frau Hildebrandt hat zurecht angemerkt, dass die Stadt dort nur einen Kinderspielplatz bauen könnte, wenn sie sich auf ihr Vorkaufsrecht beruft. Ein derartiges Grundstück ist beinahe wertlos, wie bereits in diesem Blog angemerkt wurde. Die Sicherung des Vorkaufsrecht für den Investor durch die Verwaltung war aber nur der erste Schritt in diesem Spiel. Im zweiten Schritt wird jetzt der vorhabenbezogene B-Plan erstellt , bei dem das gleiche Grundstück in wertvolles Bauland umgewidmet wird. Das soll dann dann den Stadtverordneten zur Abstimmung vorgelegt werden. Das wäre der in Ahrensburg übliche weitere Ablauf.

  14. Rüdiger

    @ Herr Hildebrandt: Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Egal, wie die Sache ausgehen wird, Eines ist jetzt schon klar. Mit diesen Vorgängen hat das Ansehen der demokratisch gewählten Institutionen in Ahrensburg jetzt schon Schaden genommen, weil sich gezeigt hat, dass nicht die gewählten Stadtverordneten sondern die Verwaltung mit sehr fragwürdigen Methoden ” die Strippen zieht”. Das zeigt sich auch daran, dass bislang kein einziger gewählter Stadtverordneter darum bemüht war, zur Aufklärung dieser Vorgänge beizutragen.

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