Pöbler Klaus H. Schädel war vor der Polizei verduftet und lässt seine üblen Pöbeleien im Internet weiterhin verbreiten

Die Leser vom 3. Buch Abendblatt erfahren heute: “Zehn Monate auf Bewährung für Pöbler gefordert”, und Gerichtsreporterin Dorothea Bendikt berichtet, dass der “wegen Beleidigung angeklagte Erwin T. (Name geändert)” erneut nicht vor Gericht erschienen ist. Und dieser Pressebericht aus dem Amtsgericht in Ahrensburg bedarf einer Ergänzung.

Pressebericht, Pressesprecher, Wahlplakat

Nachdem der wegen diverser Straftaten angeklagte “Erwin T.” über seinen Pressesprecher, den Gerüchtsreporter und gefürchteten “Stalker” Rolf Schälike, im Internet über den Prozessverlauf berichten lässt, wo der Name Klaus Schädel permanent genannt wird, wundere ich mich, dass die Stormarn-Redaktion weiterhin über “Erwin T.” berichtet.

Aber zum Eigentlichen: Rolf Schälike, der Gerüchtsreporter, wiederholt die Beleidigungen, Pöbelei und Verleumdungen, wegen der Klaus Schädel vor dem Strafrichter steht flieht, mit Namensnennung aller Beteiligten, ohne dass der Staatsanwalt das in seinem Plädoyer bewertet bzw. trotz dieses Wissens keine umgehende Löschung durchgesetzt hat, sondern die Betroffenen auf den Zivilklageweg verweist. Irgendwie passt das in meinen Augen nicht zusammen.

Im 3. Buch Abendblatt ist außerdem die Rede davon, dass die Polizei den Angeklagten nicht vor Gericht bringen konnte, weil dieser nicht in seiner Wohnung in Großhansdorf anzutreffen war. Darüber, dass die Polizei auch in der von der Firma Klaus H. Schädel angegebenen Adresse in der Bleickenallee 8 in 22763 Hamburg gewesen ist, wird nicht berichtet. Na, vielleicht im Bericht über den nächsten Prozesstermin, der für den 8. Dezember 2017 im AG Ahrensburg festgesetzt ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. November 2017

8 Gedanken zu „Pöbler Klaus H. Schädel war vor der Polizei verduftet und lässt seine üblen Pöbeleien im Internet weiterhin verbreiten

  1. Koslowsky

    Es wäre wohl wirklich ein Witz, wenn der Herr tatsächlich mit Bewährung davonkäme. Der steht doch schon im Dauerzustand wegen der Beleidigung anderer Leute vor dem Gericht und wurde verurteilt. Mir ist das Urteil im Prozess mit dem CDU-Politiker Dorsch noch in Erinnerung, gegen den Schädel auf bösartige Weise hergezogen ist.

  2. Möbelträger

    Normalerweise mag ich es ja selber nicht so gern, aber in diesem Fall würde ich mich freuen, wenn der Schädel mal tüchtig brummt !

    1. Scherz

      Um seine eigene Profilneurose zu pflegen, setzt dieser Stalinist und ehemalige Stasisympathiesant alles daran, den angeklagten Straftäter so lange wie möglich hinter Gitter zu bringen. Dort kann er ihn dann besuchen und volllabern bis er selber in einer Nachbarzelle landet.

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