Kirchenaustritte: Propst Buhl verweist auf die Katholiken

Die Stormarn-Beilage berichtet heute von den Kirchenaustritten bei der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde im Kreis Stormarn. Das Blatt schreibt über Ahrensburg im Vergleich zu anderen Orten: „In Ahrensburg sieht die Entwicklung noch dramatischer aus. Hier ist die Abkehr extrem hoch: 2005 traten 156 Mitglieder aus. 2014 war es mit 343 mehr als doppelt so viele Menschen, die ihre Kirchenmitgliedschaft in der Schlossstadt beendeten.“

"Baustelle" Sankt Johannes: Betreten der Kirche verboten. "Eltern haften für ihre Kinder!"

“Baustelle” Sankt Johannes: Betreten der Kirche verboten. “Eltern haften für ihre Kinder!”

Ich zitiere weiter im Text der Stormarn-Beilage: „So ist die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder in Ahrensburg innerhalb von zehn Jahren um mehr als 2700 Mitglieder gesunken – auf 12 272 in 2014. Auf Anfrage dieser Zeitung wollte sich keiner aus der Ahrensburger Pastorenschaft zu der Entwicklung äußern.“

Aber Propst “Beelze”-Buhl äußert sich, und zwar: “’Kirchenmitglieder treten selten aus nur einem Grund aus’, sagt Buhl. Es könne auch vorkommen, dass ein Vorfall in der katholischen Kirche Protestanten zum Austritt bewege – und umgekehrt. Buhl vermutet allerdings auch, dass die Missbrauchsfälle, sowohl in der katholischen als auch der evangelischen Kirche, für viele Mitglieder Anlass war, die Kirche zu verlassen.“

Wie christlich ist es doch, von sich und seinen eigenen Untaten ab- und hinzulenken auf den anderen Teil der Christenheit, den die Stormarn-Beilage in ihrer Rechnung gar nicht aufführt. Vergessen hat Herr Buhl offensichtlich, dass er es war, der die Gemeinde von der Sankt Johannes Kirche mit einem Metallzaun von ihrem Gotteshaus hat aussperren lassen. Und vergessen hat er offenbar sein ganzes schlechtes Benehmen bei diesem Skandal, nach dem leider nur die Pastorin Botta das Weite gesucht hat.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 13. April 2015

6 Gedanken zu „Kirchenaustritte: Propst Buhl verweist auf die Katholiken

  1. Observator

    Die Stormarn-Beilage hat Propst Buhl wahrscheinlich bloß falsch zitiert. In Wahrheit hat er vermutlich gesagt: “Wir, die Kirchenleitung, haben durch unser Verhalten hauptsächlich dazu beigetragen, dass viele Christen uns den Rücken gekehrt haben. Wir werden alles tun, um die 343 ehemaligen Mitglieder wieder in die Gemeinde zurückzuholen. Ich selber werde jeden Einzelnen persönlich besuchen, mich für mein eigenes Tun entschuldigen und bitten, dass diese Menschen wieder zurückkehren in die Gemeinde.”

    Sollte dem nicht so sein, dann weiß ich allerdings auch nicht… 🙁

    1. Sabine Heinrich

      Ich bin absolut sicher, lieber Observator, dass die Redakteure der Stormarnbeilage sich beim Zitieren vertan haben und Herr Propst Buhl genau so gesprochen hat wie Sie es vermuten.
      Seine bisher bewiesene Integrität lässt keinen anderen Schluss zu.

  2. Sabine Heinrich

    Ach, der gute Herr Buhl – dreist wie immer! Nach dem Motto “Frechheit siegt!” blendet er sein unchristliches Tun im Zusammenhang mit der Schließung und Einzäunung von St. Johannes und dem Umgang mit Pastor Haak völlig aus. Das – und nicht nur der Umgang mit dem Missbrauchsskandal –
    hat mit Sicherheit Ahrensburger Gemeindemitglieder reihenweise in die Flucht getrieben. Und dann verweist er noch auf die katholische Kirche! Auf diese Idee muss man erst einmal kommen!
    Phantasie hat er ja, dieser Mann Gottes!
    Vielleicht sollten er und auch manche anderen Gemeindemitglieder, die an den Hebeln der Macht sitzen und dazu beigetragen haben, dass das Vertrauen der St. Johannes-Gemeinde in die Kirchenobrigkeit zerstört wurde, an der Gruppenfahrt (angeboten von der Kirchengemeinde) zum Kirchentag in Stuttgart (3.6. – 7.6.) teilnehmen, lautet doch das Motto: “Damit wir klug werden”.
    Übrigens: Auf der Homepage der Kirche ist noch immer die Einladung zur Gemeindeversammlung vom 30.3. zu finden – nicht aber das bereits vorhandene Protokoll. Transparenz sieht anders aus!
    Aus sicherer Quelle habe ich (kopfschüttelnd) erfahren, dass bei dieser Versammlung folgender Antrag ABGELEHNT wurde:
    “Das Beauftragtengremium wird aufgefordert, Kirchengemeinderats-Neuwahlen zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.”
    Frage – nicht ironisch gemeint, sondern von Nicht-Wissen geprägt: Stimmen bei solchen Abstimmungen auch die Mitglieder des Beauftragtengremiums mit? Anders kann ich mir das Zustandekommen eines solchen Ergebnisses nicht vorstellen.

  3. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    bei Ihrer berechtigten Schimpferei haben Sie das andere Tun und Tuten der Kirchenadministration vergessen:
    1)
    Die Kritiker seien für das Sinken der Mitgliederzahlen verantwortlich – so Frau Pastorin Wegmann, die Vorsitzende des im Januar von Propst Buhl feierlich aber illegal eingesetzten sog. “Beauftragtengremiums” (“BAG”). Frau Pastorin warf es den Gemeindemitgliedern vor am 30.03.2015 im “Kirchsaal Hagen” – weiterhin ein Predigtraum ohne Kanzel – einmalig in der Welt ? – gleich neben dem übergroßen, leer stehenden Botta-Pastorat – groß genug für eine vielköpfige Pastorenfamilie – für eine an Zahl ständig abnehmende Gemeinde – und damit ideal zum alsbaldigen Verkauf.
    2)
    Die Kirchenadministration hat die eigenen Mitglieder gemobbt:
    a) Sie wurden von den Informationen abgeschnitten, da die eigenen Interessenvertreter ausschließlich hinter verschlossenen Türen beraten und beschlossen haben und so auch das alt-fromm-frische sog. “BAG”.
    b) Wegen ausgefallener regulärer Wahl zum Kirchengemeinderat Ende 2014 wurden die (alles bezahlenden) Mitglieder obendrein der allerletzten Mitsprachemöglichkeit in der sog. “christlichen Gemeinschaft” beraubt.
    ————————–
    Kein Kneipenverein würde unter diesen Umständen überleben.

    3)
    Herr Propst Buhl hatte im Kirchenblatt Nr. 87 die Mitglieder über die rechtlichen Grundlagen der ausgefallenen Wahl Ende 2014 getäuscht – umgangssprachlich “belogen”.
    Die nachfolgenden Dienstaufsichts-Beschwerden haben den Kirchenkreisrat quasi lahm gelegt: Denn z.B. der Vorsitzende Propst Buhl kann ja wohl nicht gut die Beschwerden gegen ihn auch noch selbst bearbeiten.
    Dermaßen aufgeschreckt wurden andere hochrangige, hochbezahlte, immer wieder gerne duldende KirchenführerInnen mobilisiert, um den sich selbst entlarvenden, ugs. sog. Lügner Propst Buhl kirchenrechtlich zu stützen.
    Das Stützerteam reicht von Propst Dr. Claussen, über Bischöfin Fehrs bis in die Spitze des Landeskirchenamtes. Diese Glaubensleute waren sich nicht zu schade, dazu sogar den entscheidenden Teil des eigenen Gesetzes zu unterschlagen (Lese im Internet den -bereits an sich unzulässigen- § 6 Abs. 2 Satz 1 “Einführungsgesetz – EGVerf” – unterschlagen wurde der 2. Halbsatz).
    Denn selbstverständlich darf die eine Wahl veranstaltende Administration die Interessenvertreter der Mitglieder im Kirchengemeinderat nicht dazu “auffordern” die eigene Wahlperiode zu verlängern (wie vom Propst offiziell erklärt) und beide können die reguläre Wahl nicht absagen und Deckel auf die Tonne.
    Ausnahme: Nur bezahlen dürft ihr Schäflein weiterhin – zunächst nur 13 Millionen für die Erweiterung des Landeskirchenamtes in Kiel.

    Kann man Sprachlosigkeit noch steigern ?
    Ja, der “Schlussbericht” v. 03.10.2014 hat den Begriff “denkunmöglich” geprägt –
    ausgelöst durch die Missbrauchsfälle am/im “Kirchsaal Hagen” – dort, wo nun ein an diese Taten erinnerndes Mobiliar getauscht werden soll – selbstverständlich bezahlt von Kirchensteuergeld – das, was eigentlich gar nicht vorhanden ist (so die Ankündigung am 30.3.15 im “Kirchsaal Hagen”) – und der Förderverein St. Johannes zupft weiter brav das Unkraut neben der Kirche, um Kirchensteuergeld zu sparen – was andere Gemeindeteile nicht per Vertrag müssen – das ist moderne christliche Solidarität – “denkunmöglich” eben.

    HJL

  4. Hermann Jochen Lange

    Hallo Frau Heinrich,
    bitte noch einige Anmerkungen:
    1.
    Bekanntlich kann auf Unrecht kein Recht aufgebaut werden.
    Deshalb ist es kirchenrechtlich belanglos, was am 30.03.2015 in einer zudem kirchenrechtlich nicht ordentlichen Versammlung abgestimmt wurde oder nicht. *)
    Da auch das sog. “Beauftragtengremium” rechtlich illegal arbeitet, ist eh alles rechtlich belanglos.
    Unterscheide zudem zwischen >Recht und Logik< in der kirchlichen und in der weltlichen Welt.
    Irgend einen Sinn müssen die behaupteten "tiefen Gräben" ja haben.
    2.
    Im Gegensatz zu diesem Blog kann im Internetauftritt der ev.- luth. Kirchengemeinde Ahrensburg nicht nachvollzogen werden, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Text eingestellt und wieder entfernt wurde. Auch dort herrschen andere Gesetze. Kuriositäten und Frechheiten sind vorprogrammiert.
    3.
    "Damit wir klug werden …." beginnt dort heute der Text unter "Aktuelles". Ist das toll ?

    *)
    Die weltliche Welt ist aber auch nicht besser: Immer wieder haben SPD-BürgermeisterInnen Stadtverordnete per Beschlussvorlage aufgefordert, etwas zu beschließen, was rechtlich belanglos ist, da der Beschluss Bundesrecht verändern wollte, was für Kommunen ausgeschlossen ist.
    Frau Heinrich, sie vermuten richtig: Niemand hat es bemerkt – bzw. bemerken wollen – was entscheidend ist und auch bedeutend besser bezahlt wird.
    Und wieder vermuten Sie richtig: Das ist auch in der Nordkirche so.
    Von irgendwas müssen schließlich auch Angehörige der Kirchenadministration leben.
    Dort wimmelt es von AkademikerInnen, die sicherlich nicht per Mindestlohn bezahlt werden wollen und Aufstiegschancen nicht nur so suchen, sondern mit allen bekannten und unbekannten Mitteln durchsetzen wollen: Wenn etwa mal wieder eine Bischöfin zurückgetreten wird, muss ja die Nachfolge schon vorher geklärt sein – ist doch nachvollziehbar, oder ?
    (Beispiel Minus-Buhl gegen Plus-Haag usw.).
    Dabei sind die Mitglieder des Vereins völlig belanglos – Hauptsache sie bezahlen.
    In dieser Hinsicht gibt es zwischen beiden Welten keinen Unterschied.
    Damit ich es nicht vergesse:
    Vorhersehbar wird dabei auch der ehemalige Anspruch des "Vereins" immer belangloser.

    HJL

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