Stormarn-Beilage: Werbung wider die guten Sitten

Auf der Titelseite der heutigen Stormarn-Beilage sind zwei Anzeigen untereinander platziert. Das eine der beiden Inserate ist redaktionell gestaltet. Und während die erkennbare Anzeige auch als “Anzeige” gekennzeichnet ist, steht über der redaktionell gestalteten Werbung nicht das Wörtchen “Anzeige”.

Foto: HDZ

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Nun könnte die Stormarn-Redaktion natürlich kommen und sich verteidigen mit den Worten: Wenn ein berühmter Koch wie Diethard Urbansky aus München nach Ahrensburg ins Park Hotel kommt, um dort im Rahmen des “Schleswig-Holstein Gourmet Festival” zu kochen, dann ist das schon eine redaktionelle Meldung wert!

Das ist richtig, liebe Kollegen! Nur euer Praktikant “cg” hat keinen journalistischen Text geschrieben, sondern einen lupenreinen Werbetext formuliert. Mit Firmenname, Angebot, Bestelladresse, Kaufpreis, Telefonnummer. Und damit ist es kein journalister Beitrag, sondern es ist eine redaktionell gestaltete Werbung.

Sollte diese Anzeige vom Park Hotel nicht bezahlt werden, dann handelt es sich hier um redaktionelle Schleichwerbung im Hamburger Abendblatt. Und das ist genauso unfein, Herr Klingel-Domdey, und könnte Ihnen durchaus eine Rüge vom Deutschen Presserat einbringen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 19. Januar 2015

5 Gedanken zu „Stormarn-Beilage: Werbung wider die guten Sitten

  1. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Sie ziehen in diesen Ihren Artikeln darüber her, dass die Presse mit und ohne unlautere Mittel etwas wichtig Überflüssiges meldet und wer damit verdient oder nicht verdienen darf oder irgendwie so.
    Mein Senf dazu:
    In der Stormarnbeilage heute am 19.1.15 lautet ein Titel: “Experte informiert Kita-Eltern über das freie Spielen”. Es wird gemeldet, dass die Reinbeker Kitas Kita-Eltern – gegen Bezahlung von drei Euro – darüber informieren, dass ein Experte darüber informiert, dass “eine Lernsituation ausstirbt”.
    Und mit ihm sind die “Leitungskräfte der Kitas der Meinung, dass “die positiven Begleiterscheinungen des Freispiels” “durch Vorsichtsmaßnahmen und Verbote” be- oder gar verhindert werden.
    Das ist doch wieder alles wirklich wunderbar – wenn Nichtwissen der Kita-Eltern durch Wissen der wissenden Kita-Leitungen ersetzt wird – für nur drei Euro – so wenig kostet eine Bratwurst. Und auch die Kita-Kinder wüssten doch gar nicht, dass es das “Freispiel” überhaupt gibt. Da ist es doch schön, dass es diese Presse gibt. Wir haben ja auch nur diese.
    HJL

      1. J. P. Kirchhoff

        Der “Markt” und “ahrensburg24” sind zwar um keinen Deut besser, dafür aber müssen die Lesr dafür wenigstens nichts bezahlen.

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Das ist nur bedingt richtig. Die Stadt Ahrensburg ist via die Stadtwerke als Partner bei ahrensburg24 beteiligt, bezahlt für das Portal also pauschal mit dem Geld der Bürger. Eine Begründung dafür habe ich vom Bürgermeister (Vorsitzender des Aufsichtsrates) bis heute nicht bekommen. Meine Vermutung: Michael Sarach hat sich dieses Werbeportal mit Hilfe von Horst Kienel “gekauft”, um sich dort beliebt zu machen.

  2. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    warum machen Sie keinen guten Anwalt auf dieses Problem aufmerksam? Der könnte Verwarnungsgeld kassieren. Es müsste aber ein auswärtiger Anwalt sein, denn für einen internen Anwalt würden hier keine Anzeigen mehr eingestellt werden.
    Mit hinweisenden Grüßen
    Wolfgang König

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