Ein Brief von Hamburger-Abendblatt-Leserin Anne Frey

Ich freue mich immer wieder, wenn ich hier nicht alles selber schreiben muss, sondern von Lesern unterstützt werde, vorrangig in Kommentaren. Denn Sie wissen ja: Keiner ist so klug wie alle! Apropos klug: Wer die Ahrensburgerin Anne Frey kennt, der weiß auch, dass sie eine kluge Frau ist, die dermaleinst im Vorstand des Vereins “Bürger für Ahrensburg” tätig gewesen ist, als dieser Verein noch vorhanden (und erfolgreich) war. Und Anne Frey schreibt zum Artikel “Blogwarte” in der Stormarn-Beilage wie folgt:

"Lesen, was bewegt". Zum Beispiel zur Antwort einer Leserin

Hamburger Abendblatt: “Lesen, was bewegt” wie zum Beispiel eine Leserin zur Antwort

Lieber Herr Dzubilla, liebe Leser von Szene-Ahrensburg,

Den Artikel  mit der Überschrift  „Die Blogwarte“ in der Stormarnbeilage vom Donnerstag, dem 04.02.2016 , und die Beiträge und Kommentare in Ihrem Blog zu diesem Thema habe ich aufmerksam gelesen.  Ich bin der Meinung, dass in Ihrem Blog über diesen Artikel mit einem hohen Maß an Sachlichkeit und Sachkompetenz diskutiert wird  ,  also mit einer Herangehensweise, die ich in dem Artikel von Frau Frenzel  sehr  vermisse.  Ich bitte um Nachsicht, wenn ich das eine oder andere  wiederhole, was in den Beiträgen und Kommentaren in diesem Blog bereits benannt wurde.

Frau Frenzel erweckt in ihrem Artikel den Eindruck, als habe  eine Person , die in  den Medien diffamiert oder beleidigt wurde, kaum  die  Möglichkeit  , sich   dagegen zur Wehr zu setzen. Sie beruft sich dabei auf den Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck. Schaut man sich aber die Äußerung von Herrn Anders  etwas genauer an, dann wird deutlich , dass Herr Anders   in dieser Textpassage vom Bundesverfassungsgericht und nicht von den Strafverfolgungsbehörden oder den Zivilgerichten spricht. Das Bundesverfassungsgericht hat  aber mit dem Thema dieses Artikels gar nichts zu tun.  Hier muss also  bei Frau Frenzel  etwas durcheinander geraten sein.

Was ich diesem Artikel vorwerfe, ist die darin enthaltene   Botschaft , dass das Opfer einer  öffentlichen Verleumdung dies meist  hilflos über sich ergehen lassen müsse.  Wenn Frau Frenzel umfassend informieren würde, hätte sie in ihrem ganzseitigen Artikel darauf hinweisen müssen, dass in diesem Fall der Weg über eine Zivilklage sehr viel erfolgversprechender ist  als eine Strafanzeige. Tatsächlich wird aber diese Möglichkeit in dem Artikel nur am Rande  erwähnt,  und dann von Frau Frenzel gleich wieder mit dem Hinweis versehen, dass auch dieser Weg „beschwerlich“ sei. Frau Frenzel kommt nicht auf den Gedanken, dass  womöglich gar keine Verleumdung bzw. gar kein  Mobbing vorliegt  , wenn sowohl die Staatsanwaltschaft  auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet und auch ein Anwalt davon abrät, das Thema weiter juristisch zu verfolgen.

Dazu meine eigene Erfahrung zum Thema öffentliche Verleumdung:  Als das Thema „Umgestaltung der Großen Straße“ in Ahrensburg diskutiert wurde, war ich im Vorstand des Vereins „Bürger für Ahrensburg“ , und ich kam in dieser Funktion häufig in den Ahrensburger Medien  zu Wort . Neben der Fällung von fast 40 Bäumen ging es damals um die Einkürzung der Linden  in der Großen Straße und die Frage, ob daraus Kastenlinden hergestellt werden sollten. Eines Tages wurde ich von Bekannten auf einen Leserbrief angesprochen , der im Markt erschienen war. Der Verfasser machte sich  über das Anliegen des Vereins und  mein öffentliches Engagement für den Erhalt der Bäume lustig , und er  versuchte im nächsten Schritt , meine  Rolle als bislang strafrechtlich unbescholtene Bürgerin in Frage zu stellen.   Nachdem ich den Artikel gelesen hatte,  war ich zunächst bemüht, mit dem Verfasser in Kontakt zu treten. Das funktionierte nicht , weil der Verfasser  mir das Gespräch verweigerte.  Auch ein  Gespräch mit den Redakteuren des  Anzeigenblattes verlief ergebnislos. Als ich auf diesem Weg  nicht weiterkam, schaltete ich einen Anwalt  ein, der zunächst eine außergerichtliche Lösung versuchte, indem er den Verfasser dazu aufforderte ,  die beleidigenden Äußerungen zurückzunehmen. Nachdem der Verfasser auch darauf nicht eingegangen war, reichte ich  Klage beim Amtsgericht Ahrensburg  ein , und zwar eine Klage wegen Beleidigung und öffentlicher Verleumdung.

Das Gericht hat mir voll und ganz Recht gegeben und damit verhindert, dass nicht noch einmal ein derartiger Leserbrief geschrieben wurde.    Die Gegenseite hatte  in diesem Verfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Äußerungen des Verfassers dieses Leserbriefs durch das Grundrecht auf  Meinungsfreiheit gedeckt wären. Das Gericht hat jedoch eine ganz klare Trennlinie gezogen zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Tatbestand  der  Verleumdung und Diffamierung anderer Menschen. In anderen Worten heißt dies: Wenn ich jemanden verleumde , kann ich mich also  gerade nicht auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen. In diesem Fall sprach  das Gericht von einer so genannten Schmähkritik, d.h. , dass  ein  Sachverhalt, in diesem  Fall also die Diskussion um die Kastenlinden,  nur als Vorwand benutzt wurde, um mich persönlich zu diffamieren.   Meine persönliche Erfahrung mit dem Amtsgericht Ahrensburg widerspricht also komplett dem Tenor dieses Artikels.

Anhand der  schriftlichen Urteilsbegründung war  zu erkennen, dass Gerichte   bei der Urteilsfindung  gesicherte  Verfahren der Beweisführung  anwenden und sich dabei auch auf eine Vielzahl von Urteilen berufen können, um eine  öffentliche Verleumdung z.B. von  Satire oder Ironie unterscheiden zu können. Aufgrund meiner  persönlichen Erfahrung möchte ich also ganz klar der in diesem Artikel vertretenen Auffassung entgegentreten ,  dass in Deutschland fast jede öffentliche Beleidigung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit  quittiert   werden könne. Und ich finde es nicht in Ordnung, wenn Frau Frenzel  in diesem Zusammenhang  einen Sprecher der Staatsanwaltschaft in einem falschen Zusammenhang  zitiert.

Besonders bedenklich finde ich den  Titel „Die Blogwarte“. Die Blockwarte waren diejenigen Personen, die vermeintliche Gegner des Nazi-Regimes verleumdeten und  dabei selbst ungeschoren davonkamen. Auf die heutige Zeit übertragen   wird  damit impliziert, dass Blogger generell auf die  gleiche Stufe gestellt werden können   wie die Denunzianten, die  Teil  des NS-Unrechtsregimes waren. Das müsste jede Person, die  schon einmal etwas in einem Blog kommentiert  hat, aufhorchen lassen. Aus diesem Titel  könnte des Weiteren die Schlussfolgerung gezogen werden,  dass wir mehr als 70 Jahre nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes  in einem Staat leben, in dem jeder ehrliche und unbescholtene Mensch Gefahr  läuft, öffentlich verleumdet zu werden , ohne dass er die Gewissheit  haben kann, dass der oder die Täter von einem Gericht belangt werden kann/ können.  Der Artikel unterstellt also, dass wir in einem Zustand permanenter  Rechtsunsicherheit leben.

Ich bin der Meinung, dass Frau Frenzel mit ihrem Artikel   ein äußerst negatives  Bild von den Möglichkeiten zeichnet, die dem Rechtsstaat im Falle von Mobbing bzw. öffentlicher  Verleumdung zur Verfügung stehen.    Wenn aber eine Zeitung , die sich der Qualitätspresse zuordnet, zu einer derartigen Einschätzung kommt,  muss man  sich nicht wundern, wenn    Pegida  und andere   Gruppierungen am rechten  Rand sich derartige Aussagen zunutze machen , um generell  die   Rolle Presse und darüber hinaus  die Wirksamkeit  des  gesamten Rechtssystems in  Frage zu stellen.

Viele Grüße

Anne Frey

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 7. Februar 2016

21 Gedanken zu „Ein Brief von Hamburger-Abendblatt-Leserin Anne Frey

  1. Martens

    Sehr fundierte und sachliche Darstellung, liebe Frau Frey. Ja, und dann wundern sich die Verleger und Chefredakteure, wenn im Volke der Begriff von der “Lügenpresse” herumschwirrt und der Shitstorm in den sozialen Netzwerken beginnt. So ganz schuldlos daran scheinen die Damen und Herren aus den Redaktionen offensichtlich gar nicht zu sein.

  2. Martina Meckelein

    Sehr geehrte Frau Frey,
    haben Sie herzlichen Dank für den Leserbrief.
    Mich stört natürlich auch die Formulierung “Blogwarte”. Ob diese Formulierung eine Beleidigung ist oder durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (das Recht hat ja auch die Presse) gedeckt ist oder als Satire durchgeht, kann ich nicht beurteilen – juristisch sollte man das prüfen lassen.
    Sehr gut ist folgender Hinweis von Ihnen: “Was ich diesem Artikel vorwerfe, ist die darin enthaltene Botschaft, dass das Opfer einer öffentlichen Verleumdung dies hilflos über sich ergehen lassen müsste.”
    Die Idee hatte ich auch, als ich das Anwalt-Zitat in dem Abendblatt-Text las.
    Tja, an wen könnte diese Botschaft bloß gerichtet sein?
    Ich habe auf diesem Blog allerdings nicht den Eindruck, dass sich der Hausherr und seine Gäste davon beeindrucken lassen.
    Einen schönen Abend wünsche ich.
    Meckelein

  3. Britta S.

    Mir ist zu diesem Artikel in der Stormarnbeilage ein Zitat von Peter Härtling eingefallen, und zwar aus dem Jugendbuch “Damals war es Friedrich”:

    “Damals waren es die Juden
    Heute sind es dort die Schwarzen, hier die Studenten
    Morgen werden es vielleicht die Weißen, die Christen oder die Beamten sein.”

    Zu der Zeit, als Peter Härtling das Buch verfasste, gab es noch keine Blogs oder Internetforen. Sonst hätte er auch schreiben können:

    “Morgen werden es vielleicht die Weißen, die Christen oder die Blogger sein.”

    Britta S.

  4. Juri St.

    Ob Frau Frey so klug ist, kann ich nicht beurteilen. Aber den Text in der Beilage hat sie wohl nicht ganz aufgefasst. Denn da ist ausdrücklich vom schwierigen Zivilrechtsweg die Rede. Und dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für die Strafjustiz bindend ist, kann man auch wissen. Was will sie mit ihrer Argumentation eigentlich sagen? Dass Mobbing im Internet in Ordnung ist, weil es einen Rechtsweg dagegen gibt? Sehr gewagte These.

    1. Martens

      Sie haben den Beitrag von Frau Frey vermutlich nicht sorgfältig gelesen. Sie hat doch mit ihrem persönlichen Beispiel gezeigt, wie einfach der zivile Rechtsweg sein kann. Was wollen Sie mit Ihrem Kommentar eigentlich aussagen?

  5. Observator

    Zur Kenntnis: Heute setzt die Stormarn-Beilage ihr infames Spielchen fort, und zwar mit einem Leserbrief von einem Achim Reuber aus Ahrensburg. Der Mann hat offenbar nicht die Gegendarstellungen auf Szene Ahrensburg gelesen. Und was “Blockwarte” sind, weiß er vermutlich auch nicht, denn er schreibt: “Schon der Titel trifft”. Es wäre sinnvoll, würde Herr Reuber sich von einem guten Juristen beraten lassen!

        1. Observator

          Das könnte man als „Konzertierte Aktion“ bezeichnen. Hoffentlich spricht sich das in der Stadt rum, denn es zeigt doch eine ganze Menge zum Thema „Sozial. Gerecht. Vor Ort.“

          Immerhin: „Vor Ort“ ist korrekt.

          1. Sabine Heinrich

            Übrigens: Herr Reuber ist auch ein “Jemand” bei der AWO!
            Auch dies ist leicht zu ergooglen.

  6. Thomas H.

    Nachdem ich den Kommentar von Frau Frey gelesen habe, fällt mir an dem Artikel in der Stormarnbeilage besonders auf , dass Frau Thunecke, Propst Buhl und Herr Eckert von Frau Frenzel zum Opfer von Cybermobbing erklärt werden, obwohl sie es m.E. gar nicht sind. Alle drei Personen hätten die Möglichkeit gehabt, mit Herrn Dzubilla in Kontakt zu treten und mit ihm das Gespräch zu suchen. Herr Dzubilla hat neben seinem Internetblog eine Anschrift in Ahrensburg und eine Telefonnummer, die im Telefonbuch steht. Meines Wissens hat Herr Dzubilla noch nie jemandem das Gespräch verweigert. Wenn dieses Gespräch nicht zufriedenstellend verlaufen wäre, hätten die drei Personen im im nächsten Schritt eine Gegendarstellung verlangen können. Frau Thunecke, Propst Buhl und Herr Eckert haben weder den einen noch den anderen Schritt unternommen. Bei Propst Buhl wundert mich das am meisten, weil er als Propst gerade ein Mann der Verständigung und der Vermittlung unterschiedlicher Interessen sein müsste.
    Wenn der Stormarnbeilage an einer seriösen Berichterstattung gelegen wäre, dann hätte Frau Frenzel zunächst an die drei vermeintlichen Opfer von Cybermobbing Fragen stellen müssen, wie z.B: “Frau Thunecke, haben Sie schon einmal mit Herr Dzubilla gesprochen?” Da Frau Thunecke das offensichtlich nicht getan hat , hätte Frau Frenzel einen Hinweis geben müssen, wie z.B. ” Versuchen Sie doch zunächst einmal diesen Schritt, und wenn Herr Dzubilla nicht bereit ist, mit Ihnen zu sprechen, dann können Sie immer noch zu uns kommen.”
    Wie kennzeichnete Herr Markwort vom Focus früher einmal seriösen Journalismus? Er sagte : ” Fragen, Fragen ,Fragen.” Die Stormanbeilage geht aber umgekehrt vor. Sie hat vorgefertigte Antworten und verzichtet auf die Fragen.
    Beste Grüße
    Thomas H.

  7. Thomas H.

    Hallo Herr Dzubilla,
    Gern gehe ich auf Ihren Einwand ein. Ich werfe den drei vermeintlichen Opfern und der Stormarnbeilage Folgendes vor:
    1) Weder Frau Thunecke noch Herr Buhl noch Herr Eckert haben je versucht, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Dazu muss man nur den Telefonhörer in die Hand nehmen.
    2) Die Stormarnbeilage hat die Meinungen der drei vermeintlichen Opfer als Tatsachen ausgegeben. Die Stormarnbeilage hat also in der Sache gar nicht wirklich recherchiert.
    3 )Die Fragen an Sie wurden erst gestellt, als der Artikel schon beinahe fertiggestellt war. Wenn die Stormarbeilage die Absicht gehabt hätte, wirklich zu recherchieren, hätte sie derartige Fragen auch an die so genannten Opfer stellen müssen. Das Vorgehen der Stormarnbeilage lässt also erkennen, dass hier von Anfang an eine Vorverurteilung des Journalisten Dzubilla geplant war.
    Beste Grüße
    Thomas H.

  8. Fritz aus Ahrensburg

    Ich möchte das, was Thomas H. hier schreibt, in vollem Umfang unterstützen. Ich empfinde es als anmaßend, wenn Frau Thunecke sich berechtigt sieht, Herrn Dzubilla folgendermaßen zu kritisieren: “Dieser Mann produziert mit seinem Blog ein ganz schlechtes Image für die Stadt.” Allein schon die Formulierung “dieser Mann” beinhaltet eine Geringschätzung. . Schließlich hat Herr Dzubilla einen Namen. Spätestens an diesem Punkt hätte die Redakteurin fragen müssen, womit Frau Thunecke ein derartiges Urteil rechtfertigt. Aber das hat sie nicht getan. Damit wird die persönliche Meinung , die Frau Thunecke über Herrn Dzubilla äußert, zur allgemeinen Wahrheit erklärt. Ein derartiges Vorgehen ist normalerweise ein Kennzeichen der Regenbogenpresse.
    Fritz aus Ahrensburg

    1. Ahrensbürger

      Man muss es ja nicht unbedingt wissen, kann es aber erfahren, nämlich dass das “Hamburger Abendblatt” zu den Sponsoren von Felizitas Thunecke (“Musiknacht”) gehört. Ob die Zeitung Geld dafür bezahlt oder nur die redaktionelle Begleitmusik liefert, weiß ich natürlich nicht.

  9. Lorenz

    So, dann und wann melde ich mich ja hier mal.
    Aber der Schuh aus dem Artikel vom 04.02. passt mir nicht.! Ich mobbe nicht und springe auch nicht auf einen derartigen Zug auf, wenn ich meine Meinung sage.
    Ich bin kein Ja-Sager und mit allem einverstanden! Das sollte der Souverain einer Demokratie auch nicht sein!
    Die Blockwarte im NS-Staat waren vielleicht nicht so verwerflich wie die SS, haben aber bei der Judenverfolgung eine wichtige Rolle gehabt und dem Unrechtsstaat Vorschub geleistet.
    Eine Sabine Sauer oder Karin Zweig dürfen immer noch (Gott sei Dank) ihre Initialen nicht als Nummernschild am Auto spazieren fahren. Wie kann es da sein, daß eine Überschrift “Blogwart” in einer renommierten Zeitung durchgeht? Mein erster Gedanke war, Strafanzeige zu stellen!

    P.S. Warum werden hier neuerdings einige Worte im Text ungewollt durch Fettdruck hervorgehoben?

      1. Lorenz

        Hallo Herr Dzubilla,
        in Ihrem vorstehenden Text ist fast alles auf meinem Bildschirm fett, außer der Wörtchen für, ich und in???
        vielleicht sind diese aber auch nur ganz dünn.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)