Die Werbung von privaten Firmen darf keine Symbole tragen, durch die der Betrachter denken könnte, dass es sich um eine behördliche, also staatliche Information handelt. Danach handelt ordnungswidrig, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder Kommunalverbandes zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt (§ 145 Abs. 1 MarkenG).
Im Internet fand ich eine Anzeige, wo das Wappen von Stormarn zweckentfremdet wird. Genauer gesagt: Der Schriftzug Stormarn mit dem Schwan im Kampfstellung suggeriert, dass es sich hier um eine amtliche, also seriöse Veranstaltung handelt. Weiterlesen