Haspa: Missbrauch des Stormarn-Wappens für Werbung

Stormarn-Wappen

Die Werbung von privaten Firmen darf keine Symbole tragen, durch die der Betrachter denken könnte, dass es sich um eine behördliche, also staatliche Information handelt. Danach handelt ordnungswidrig, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder Kommunalverbandes zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt (§ 145 Abs. 1 MarkenG).

Im Internet fand ich eine Anzeige, wo das Wappen von Stormarn zweckentfremdet wird. Genauer gesagt: Der Schriftzug Stormarn mit dem Schwan im Kampfstellung suggeriert, dass es sich hier um eine amtliche, also seriöse Veranstaltung handelt.


Dem aber ist nicht so. Vielmehr ist es eine Werbeveranstaltung der Hamburger Sparkasse (Haspa). Ob die seriös ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Aber mir schwant: Wenn schon die Werbung nicht ganz koscher ist, dann könnte sich das auch auf den Inhalt der Info-Veranstalgung fortsetzen.

Übrigens: Auch der Werbeträger, der das verbreitet, haftet dafür. Darum meine freundliche Empfehlung an die Banker: Nehmen Sie den Schwan aus der Werbung! Und nehmen Sie einfach ein anderes typisches Tier aus der Gegend, zum Beispiel ein Rindvieh! Damit können Sie eigentlich nichts falsch machen – so oder so. 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 22. Juni 2017

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