Ich habe Post bekommen. Aus dem Rathaus der Stadt Ahrensburg. Das Schreiben trägt nicht den Namen des Verfassers aus dem Rathaus und hat auch keine Unterschrift. Nur von einer “Überwachungskraft 15” ist in dem Schreiben die Rede. Und an diese Überwachunskraft habe ich meine Antwort geschickt und also lautend:
Sehr geehrte Überwachungskraft 15 der Stadt Ahrensburg!
Sie haben mir mit Schreiben vom 18.01.2024 eine „Schriftliche Verwarnung“ zukommen lassen und werfen mir persönlich vor, „am 15.01.2024 um 13:04 Uhr in 22926 Ahrensburg, Hamburger Str. PPl. Ggü U-West als Führer* des PKW (…) folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben: Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.4 BK at“.
Sie behaupten, dass Sie als „Beweise“ dafür ein „Foto“ haben und persönlich als Zeuge das gesehen haben, was Sie in Ihrem Schreiben als Tatsachenbehauptung anstellen. Und Sie schreiben weiterhin: „Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) werden Sie hiermit verwarnt; es wird ein Verwarngeld in Höhe von EUR 55,00 erhoben (§§ 56, 57 OWiG).“ Weiterlesen