Kinder, die am Schaufenster der Haspa entlanggehen, lesen dort die Aufforderung: „Sparschwein bringen und Überraschung holen!“ Zwar sind die Weltspartage schon vorbei, aber die Haspa fordert auf: „Jetzt mitmachen!“ Und vor dem Tresor von Dagobert Duck sitzt eine drollige Comic-Maus als „Spar-König“ – wenn Sie bitte mal einen Blick darauf werfen wollen!
Der Deutsche Werberat hat Verhaltensregeln herausgegeben für Werbung, die sich an Kinder richtet. Hieraus zitiere ich die Regeln 11 und 12 und also lautend:
11. Werbung soll keine direkten Kaufaufforderungen an Jugendliche richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen.
12. Werbung soll Jugendliche nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen.
Dazu muss natürlich festgehalten werden, dass es sich hierbei zwar nicht um den Kauf einer Ware handelt, den die Kids tun sollen, aber sie sollen zu Kunden der Haspa werden und ihr Geld dort hinbringen, statt dass sie es in die Läden tragen. Und weil kleine Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen sie ihre Eltern dazu bewegen, für den Mäuseköder – nämlich die versprochene „Überraschung“ – mit dem Sparschwein zum Rathausplatz zu kommen, wo das Sparschwein geschlachtet werden soll. Weiterlesen →