Für bessere Kommunikation zwischen Rathaus und Bürgern wollte der Bürgermeister sorgen. So jedenfalls hat er vor seiner Wahl verkündet, und zwar bereits bei seiner ersten. Trotzdem gibt es immer wieder Beschwerden, dass Briefe an die Verwaltung nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung beantwortet werden. Ganz anders arbeitet Katharina B. aus dem städtischen Bauamt: Die Mail eines Bürgers vom vergangenen Samstag wurde schon am gestrigen Montag beantwortet. So weit, so gut.
Und nun kommt der Amtsschimmel: Der Bürger hatte seine Anfrage ganz allgemein an info@ahrensburg.de gerichtet. Und die Antwort kam aus dem Bauamt, und zwar von Katharina B. Die städtische Mitarbeiterin schreibt:
“Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen leider keine Angaben machen. Da ich im Fachdienst Bauaufsicht tätig bin, kann ich Ihnen auch nicht sagen bei wem die Zuständigkeit betreffend Ihres Anliegens liegt. Mit freundlichen Grüßen”
Ironisch kommentiert: Beim Fachdienst Stadtplanung, Bauaufsicht, Umwelt kennt man sich im Rathaus nicht aus und weist deshalb Anfragen von Bürgern quasi als unzumutbar “unzustellbar” zurück.
Update vom 17. Februar 2016: Soeben berichtete mir der Bürger, dass er nach diesem Blog-Eintrag die gewünschte, ausführliche Auskunft aus dem Rathaus bekommen hat. Danke, Kerstin Albrecht vom Ordnungsamt! 🙂
Es war in Hamburg, und zwar auf der Reeperbahn nachts um halb eins, als meinem Mädel und mich der kleine Hunger überfiel. Und vor der Wahl zwischen Kentucky Fried Chicken und McDonald’s entschieden wir Nachtbummler uns für die BigMac-Residenz, um dort ein paar Chicken Wings zu verzehren.
(Lithographie: Mel Ramos)
Bevor meine mir Angetraute und ich mit dem Essen begonnen hatten, waren wir auf die Toilette gegangen, um uns dort die Hände zu reinigen. Denn bekanntlich isst man bei McDonald’s nicht mit Messer und Gabel, sondern mit den Fingern wie dermaleinst im Mittelalter. Und während wir anschließend aßen, kam die Klofrau aus der Toilette ins Restaurant gestürmt und rief einem jungen Mann hinterher: „He, nach dem Geschäft aber die Hände waschen!“
Allgemeines Grinsen der Gäste im vollbesetzten Lokal. Und der Schmutzfink beeilte sich, aus dem Restaurant zu kommen, wohin er offensichtlich nicht zum Füllen seines Magens, sondern nur zum Entleeren seines Darmes gekommen war.Weiterlesen →
Für die Leiter der Stormarn-Redaktion vom Hamburger Abendblatt, deren Namen mir entfallen sind, weshalb ich sie hier Plisch & Plum nennen möchte, für diese beiden Buben habe ich einen aktuellen Hinweis: Lesen Sie bitte im Hamburger Abendblatt des vergangenen Wochenendes den Beitrag auf der Titelseite von Hajo Schumacher über “Tugenden des Journalismus”! Hier wird berichtet über zwei deutsche Journalisten, die bei ihrer Arbeit laut Schumacher “kritisch-distanzierte Haltung, Selbstbewusstsein und stabiles Misstrauen” bewiesen haben. Also genau das, was Plisch & Plum mir zum Vorwurf machen mit ihrem Pamphlet “Die Blogwarte”.
aus: Hamburger Abendblatt
Der Anlass für Schumachers Kommentar ist ein Buch von Dirk Koch, das soeben erschienen ist unter dem Titel: “Der mobile Schlachthof” mit dem Untertitel: “Wie man Politiker wieder das Fürchten lehrt”. Und wenn Plisch & Plum die Tugenden des Journalismus kennen würden, denn würden sie Fragen stellen. Zum Beispiel in Ahrensburg an Felizitas Thunecke und Michael Sprach über den Verbleib von Spendengeldern. Was meint: Recherchieren statt diskriminieren, nämlich mich, der ich diese Fragen gestellt und bis heute trotz hartnäckigen Nachfragens immer noch keine Antworten bekommen habe. Jedenfalls keine direkten. Ein Schweigen der Belämmerten, das beredt ist.
Apropos Plisch & Plum: Wie schrieb doch Wilhelm Busch? Er schrieb allen journalistischen Luschen das Wort hinter die Ohren: “Oft ist das Denken schwer, indes, das Schreiben geht auch ohne es.” Und warum denke ich dabei ausgerechnet an die mutmassliche Praktikantin Mira Grenze* und ihre “Blogwarte”…?
*PS: Warum “Grenze”? Weil mein Korrekturprogramm bei “Frenzel” automatisch die Grenze aufgezeigt hat.
Kennen Sie das auch: In der Obstschale liegen eine Reihe von Früchten, die dringend gegessen werden müssen, weil sie sonst den Weg in die Tonne gehen? Und weil das Obst nicht mehr so appetitlich ausschaut, will kein Mitglied der Familie mehr zugreifen und essen.
Was macht man da? Ich mache Obstsalat. Da schneidet man die braunen Stellen raus und schnippelt alles klein. Klar, das wissen Sie. Wissen Sie aber auch, wie man einen Obstsalat richtig lecker anrichtet? Ich meine ohne Zucker oder gar flüssigen Süßstoff. Da nehmen manche Orangensaft, andere Vanillesoße oder Zitronensaft, damit die Äpfelstückchen nicht so schnell braun werden, wenn man den Salat nicht unmittelbar nach Anrichtung isst.
Ich habe etwas Neues ausprobiert, und zwar: Smoothie! Keine dunkle Sorte, denn dann würde der Obstsalat nicht mehr frisch und appetitlich aussehen, sondern man nehme einen hellen Smothie als Salat-Dressing! Ich verspreche Ihnen: Ihr Obstsalat wird nicht nur gut aussehen, sondern auch gut schmecken. (Falls nicht, dann können Sie ihn mir gern vorbeibringen! 😉 )
Ich habe mal recherchiert, was eine Schirmherrschaft bedeutet und herausgefunden: Wie der Name „Schirmherr“ schon andeutet, soll ein Schirmherr eine Veranstaltung beschirmen vor negativen Einflüssen von außen. Dafür tritt er mit seinem „guten Namen“ für eine gute Sache ein und wird von außen mit der Organisation in Verbindung gebracht, für die der Schirmherr repräsentiert. Und: Ein Schirmherr geht nicht auf einem Rechtsweg, der ausgeschlossen ist, sondern ein Schirmherr muss auch eine entsprechende Rechenschaft von der Organisation verlangen und sich notfalls von dieser wieder distanzieren können.
Ahrensburg im Jahr des Affen: ohne Worte
Natürlich wird eine Amtsperson eine Schirmherrschaft nur dann übernehmen, wenn sie der Meinung ist, dass es sich um eine gute Sache von Personen bzw. Organisationen ohne Fehl und Tadel handelt, die dem eigenen Ruf nicht abträglich sind.
Wenn zum Beispiel der Ahrensburger Bürgermeister die Schirmherrschaft für das Gutshof-Benefiz-Festival übernommen hatte, dessen Erlös für den Verein Flüchtlingshilfe in Ahrensburg gedacht war, dann wird er sich vermutlich vorher genau über die Veranstalterin erkundigt haben. Was in diesem Fall einfach gewesen wäre, denn: Nach der Schirmherrschaft, die Michael Sarach zuvor bereits für eine Spendenveranstaltung für Vince Weber übernommen hatte, hat er anschließend selbstverständlich eine entsprechende Rechenschaft von der Veranstalterin verlangt, um zu prüfen, ob die Spendensumme auch korrekt ermittelt und ausgehändigt worden ist. Und wenn er das nicht getan hat, dann hat er eben blindes Vertrauen in die Veranstalterin gesetzt.Weiterlesen →
Ich freue mich immer, wenn ich etwas Positives aus unserer Stadt berichten kann. Und wenn ich etwas Gutes aus der Ahrensburger Geschäftswelt vermelden kann, dann tue ich das gern. So, wie ich vor zwei Jahren über die Eröffnung von Smalls berichtet habe, dem Kinderladen in der Hagener Allee.
Heute kann ich leider nichts Schönes über Smalls berichten, denn Geschäftsführer Thomas Mattke teilte mir soeben mit, dass sein Laden schließt – wenn Sie mal auf die nebenstehende E-Mail klicken wollen, lieber Leser!
Für alle Fans von besonderer Mode für Kinder gibt es jetzt die Chance, die Sachen im Räumungsverkauf zu erstehen. Das ist zwar schön für uns Kunden, aber traurig für Ahrensburg.
Da kann man nur hoffen, dass der Makler den Laden bald wieder “in Geschäftsverkehr” bringt, denn die Hagener Allee braucht das, um ihre Attraktivität im Ahrensburger Einzelhandel zu wahren!
Gestern bekam ich die E-Mail einer Leserin vom Hamburger Abendblatt, nämlich von Anne Frey aus Ahrensburg. Sie berichtete mir, dass ihr Leserbrief an die Zeitung zurückgewiesen wurde vom Redaktionsleiter der Stormarn-Beilage, Hinnerk Blombach, höchstselbst. Dazu schreibt Anne Frey an mich:
Lieber Herr Dzubilla, liebe Leser von Szene-Ahrensburg,
Redaktionsleiter: “Diesen Leserbrief bringe ich nicht, der bestätigt doch gar nicht die Meinung der Redaktion!” (Karikatur: Bulo)
Gestern schickte ich einen Leserbrief zum Artikel „Die Blogwarte“ an die Redaktion der Stormarnbeilage. Herr Hinnerk Blombach, der Redaktionsleiter der Regionalausgabe Stormarn, hat mir umgehend per Mail geantwortet und mir mitgeteilt, dass die Redaktion meinen Leserbrief leider nicht veröffentlichen könne, weil die Stormarnbeilage in einem Leserbrief keine Namen nennen dürfe. Das Presserecht würde das so gebieten. Ich bin aber gerade nicht der Meinung, dass ich mit der Namensnennung einen Fehler gemacht habe oder jemanden bloßstelle, da ich damit nur etwas nachgeholt habe, was die Stormarnbeilage in ihrem einseitigen Artikel selbst versäumt hat.
Kommen wir nun zum Hauptthema meines Leserbriefes: Herr Blombach wies mich darauf hin, dass mein Leserbrief inhaltlich nicht korrekt sei, weil in dem Artikel „Die Blogwarte“ tatsächlich von mehreren Strafanzeigen die Rede sei, z.B. von Seiten der Kirche. Ich finde es sehr bedauerlich, dass Herr Blombach sich in diesem Zusammenhang nicht daran erinnert hat , dass diese Strafanzeigen, auf die der Artikel Bezug nimmt, bereits im Jahr 2014 aufgegeben wurden und von der Staatsanwaltschaft gar nicht verfolgt wurden.Weiterlesen →
Harald Dzubilla (Hier in einem Porträt der Süddeutschen Zeitung)
Sehr geehrter Lars Haider –
aufgrund einer ganzseitigen Berichterstattung in der Stormarn-Beilage im Hamburger Abendblatt vom 4. Februar 2016, die sich mit meiner Arbeit als Blogger in Ahrensburg befasst, schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief. Wenn Sie Harald Dzubilla nicht kennen, dann werden Ihnen Manfred Braun und Ove Saffe, zwei meiner langjährigen beruflichen Wegbegleiter, bestätigen, dass ich zwar ein kritischer und satirischer Mensch bin (siehe auch nebenstehendes Porträt in der Süddeutschen Zeitung), dabei aber immer auf Ehrlichkeit bedacht bin. Und genau das kann ich von Personen in der Ahrensburger Redaktion der Stormarn-Beilage nicht unbedingt behaupten.
Was ist passiert? Passiert ist, dass ich auf meinem Blog “Szene Ahrensburg” – wo ich häufig die Berichterstattung der Stormarn-Beilage kritisiert habe genauso wie auch von anderen lokalen Medien – eine offene Anfrage an die Veranstalterin eines Benefiz-Konzertes für Flüchtlinge in Ahrensburg gestellt habe. Schirmherr dieser Veranstaltung war der Ahrensburger Bürgermeister Michael Sarach. Ich habe die Spendensumme nachgerechnet und die Veranstalterin (die in Ahrensburg eine Person der Öffentlichkeit ist) in meinem Blog konfroniert mit der Frage: „Wo ist denn eigentlich die Differenz in Höhe von geschätzten 5.775 Euro geblieben, Frau Thunecke?“ Wenig später wurde die Frage ergänzend veröffentlicht, und zwar auf der offiziellen Homepage der Stadt Ahrensburg in einer Anfrage an den Bürgermeister durch die Stadtverordnete Anne Hengstler(CDU).Weiterlesen →
Ich freue mich immer wieder, wenn ich hier nicht alles selber schreiben muss, sondern von Lesern unterstützt werde, vorrangig in Kommentaren. Denn Sie wissen ja: Keiner ist so klug wie alle! Apropos klug: Wer die Ahrensburgerin Anne Frey kennt, der weiß auch, dass sie eine kluge Frau ist, die dermaleinst im Vorstand des Vereins “Bürger für Ahrensburg” tätig gewesen ist, als dieser Verein noch vorhanden (und erfolgreich) war. Und Anne Frey schreibt zum Artikel “Blogwarte” in der Stormarn-Beilage wie folgt:
Hamburger Abendblatt: “Lesen, was bewegt” wie zum Beispiel eine Leserin zur Antwort
Lieber Herr Dzubilla, liebe Leser von Szene-Ahrensburg,
Den Artikel mit der Überschrift „Die Blogwarte“ in der Stormarnbeilage vom Donnerstag, dem 04.02.2016 , und die Beiträge und Kommentare in Ihrem Blog zu diesem Thema habe ich aufmerksam gelesen. Ich bin der Meinung, dass in Ihrem Blog über diesen Artikel mit einem hohen Maß an Sachlichkeit und Sachkompetenz diskutiert wird , also mit einer Herangehensweise, die ich in dem Artikel von Frau Frenzel sehr vermisse. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich das eine oder andere wiederhole, was in den Beiträgen und Kommentaren in diesem Blog bereits benannt wurde.
Frau Frenzel erweckt in ihrem Artikel den Eindruck, als habe eine Person , die in den Medien diffamiert oder beleidigt wurde, kaum die Möglichkeit , sich dagegen zur Wehr zu setzen. Sie beruft sich dabei auf den Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck. Schaut man sich aber die Äußerung von Herrn Anders etwas genauer an, dann wird deutlich , dass Herr Anders in dieser Textpassage vom Bundesverfassungsgericht und nicht von den Strafverfolgungsbehörden oder den Zivilgerichten spricht. Das Bundesverfassungsgericht hat aber mit dem Thema dieses Artikels gar nichts zu tun. Hier muss also bei Frau Frenzel etwas durcheinander geraten sein.
Was ich diesem Artikel vorwerfe, ist die darin enthaltene Botschaft , dass das Opfer einer öffentlichen Verleumdung dies meist hilflos über sich ergehen lassen müsse. Wenn Frau Frenzel umfassend informieren würde, hätte sie in ihrem ganzseitigen Artikel darauf hinweisen müssen, dass in diesem Fall der Weg über eine Zivilklage sehr viel erfolgversprechender ist als eine Strafanzeige. Tatsächlich wird aber diese Möglichkeit in dem Artikel nur am Rande erwähnt, und dann von Frau Frenzel gleich wieder mit dem Hinweis versehen, dass auch dieser Weg „beschwerlich“ sei. Frau Frenzel kommt nicht auf den Gedanken, dass womöglich gar keine Verleumdung bzw. gar kein Mobbing vorliegt , wenn sowohl die Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet und auch ein Anwalt davon abrät, das Thema weiter juristisch zu verfolgen.
Dazu meine eigene Erfahrung zum Thema öffentliche Verleumdung: Als das Thema „Umgestaltung der Großen Straße“ in Ahrensburg diskutiert wurde, war ich im Vorstand des Vereins „Bürger für Ahrensburg“ , und ich kam in dieser Funktion häufig in den Ahrensburger Medien zu Wort . Neben der Fällung von fast 40 Bäumen ging es damals um die Einkürzung der Linden in der Großen Straße und die Frage, ob daraus Kastenlinden hergestellt werden sollten. Eines Tages wurde ich von Bekannten auf einen Leserbrief angesprochen , der im Markt erschienen war. Der Verfasser machte sich über das Anliegen des Vereins und mein öffentliches Engagement für den Erhalt der Bäume lustig , und er versuchte im nächsten Schritt , meine Rolle als bislang strafrechtlich unbescholtene Bürgerin in Frage zu stellen. Nachdem ich den Artikel gelesen hatte, war ich zunächst bemüht, mit dem Verfasser in Kontakt zu treten. Das funktionierte nicht , weil der Verfasser mir das Gespräch verweigerte. Auch ein Gespräch mit den Redakteuren des Anzeigenblattes verlief ergebnislos. Als ich auf diesem Weg nicht weiterkam, schaltete ich einen Anwalt ein, der zunächst eine außergerichtliche Lösung versuchte, indem er den Verfasser dazu aufforderte , die beleidigenden Äußerungen zurückzunehmen. Nachdem der Verfasser auch darauf nicht eingegangen war, reichte ich Klage beim Amtsgericht Ahrensburg ein , und zwar eine Klage wegen Beleidigung und öffentlicher Verleumdung.
Das Gericht hat mir voll und ganz Recht gegeben und damit verhindert, dass nicht noch einmal ein derartiger Leserbrief geschrieben wurde. Die Gegenseite hatte in diesem Verfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Äußerungen des Verfassers dieses Leserbriefs durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt wären. Das Gericht hat jedoch eine ganz klare Trennlinie gezogen zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Tatbestand der Verleumdung und Diffamierung anderer Menschen. In anderen Worten heißt dies: Wenn ich jemanden verleumde , kann ich mich also gerade nicht auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen. In diesem Fall sprach das Gericht von einer so genannten Schmähkritik, d.h. , dass ein Sachverhalt, in diesem Fall also die Diskussion um die Kastenlinden, nur als Vorwand benutzt wurde, um mich persönlich zu diffamieren. Meine persönliche Erfahrung mit dem Amtsgericht Ahrensburg widerspricht also komplett dem Tenor dieses Artikels.
Anhand der schriftlichen Urteilsbegründung war zu erkennen, dass Gerichte bei der Urteilsfindung gesicherte Verfahren der Beweisführung anwenden und sich dabei auch auf eine Vielzahl von Urteilen berufen können, um eine öffentliche Verleumdung z.B. von Satire oder Ironie unterscheiden zu können. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung möchte ich also ganz klar der in diesem Artikel vertretenen Auffassung entgegentreten , dass in Deutschland fast jede öffentliche Beleidigung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit quittiert werden könne. Und ich finde es nicht in Ordnung, wenn Frau Frenzel in diesem Zusammenhang einen Sprecher der Staatsanwaltschaft in einem falschen Zusammenhang zitiert.
Besonders bedenklich finde ich den Titel „Die Blogwarte“. Die Blockwarte waren diejenigen Personen, die vermeintliche Gegner des Nazi-Regimes verleumdeten und dabei selbst ungeschoren davonkamen. Auf die heutige Zeit übertragen wird damit impliziert, dass Blogger generell auf die gleiche Stufe gestellt werden können wie die Denunzianten, die Teil des NS-Unrechtsregimes waren. Das müsste jede Person, die schon einmal etwas in einem Blog kommentiert hat, aufhorchen lassen. Aus diesem Titel könnte des Weiteren die Schlussfolgerung gezogen werden, dass wir mehr als 70 Jahre nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes in einem Staat leben, in dem jeder ehrliche und unbescholtene Mensch Gefahr läuft, öffentlich verleumdet zu werden , ohne dass er die Gewissheit haben kann, dass der oder die Täter von einem Gericht belangt werden kann/ können. Der Artikel unterstellt also, dass wir in einem Zustand permanenter Rechtsunsicherheit leben.
Ich bin der Meinung, dass Frau Frenzel mit ihrem Artikel ein äußerst negatives Bild von den Möglichkeiten zeichnet, die dem Rechtsstaat im Falle von Mobbing bzw. öffentlicher Verleumdung zur Verfügung stehen. Wenn aber eine Zeitung , die sich der Qualitätspresse zuordnet, zu einer derartigen Einschätzung kommt, muss man sich nicht wundern, wenn Pegida und andere Gruppierungen am rechten Rand sich derartige Aussagen zunutze machen , um generell die Rolle Presse und darüber hinaus die Wirksamkeit des gesamten Rechtssystems in Frage zu stellen.
Dass die Stormarn-Beilage tendenziös berichtet, haben wir inzwischen ja schon mehrfach nachlesen können. Heute schreibt die Beilage über die Anfrage der Stadtverordneten Hengstler (CDU) im Kulturausschuss und übertitelt den Bericht mit dem Satz: „Flüchtlingshelfer kritisieren Anfrage zum Gutshof-Festival“. Meine Frage: Warum, um alles in der Welt, tun sie das, denn schließlich geht es doch um ihr Geld?!
Vorab: Die Stadtverordnete Hengstler hat die gewünschte Auskunft nicht bekommen. Der Schirmherr der Veranstaltung, Bürgermeister Michael Sarach, war gar nicht in den Ausschuss gekommen. An seiner Stelle trat die Kulturbeauftragte der städtische Jurist in Erscheinung. Ich zitiere nur drei Sätze aus der heutigen Stormarn-Beilage:
„Stadtjustiziar Thomas Reich antwortete im Ausschuss, dass der Stadt keine prüfbare Gesamtabrechnung vorliegt, da es sich um eine von Dritten organisierte Privatveranstaltung gehandelt habe. Bürgermeister Sarach sei nur Schirmherr gewesen, die Stadt habe eine überschlägige Darstellung der Veranstalterin erhalten und der Bürgermeister habe ‘keinen Zweifel an deren Ordnungsgemäßheit’. Für nähere Informationen müsse Frau Hengstler Felizitas Thunecke fragen.“
Hierzu habe ich folgende Frage: Ist eine öffentliche Veranstaltung, die eine Benefiz-Veranstaltung ist, bei der eine Amtsperson die offizielle Schirmherrschaft übernommen hat, eine „Privatveranstaltung“? So, wie z. B. die Geburtstagsfeier in einer Kneipe? Dann muss der Bürgermeister natürlich keine Rechenschaft ablegen, wenn er über die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung befragt wird.Weiterlesen →