Wer in Ahrensburg das Hamburger Abendblatt und damit auch die Stormarn-Beilage abonniert hat oder das Blatt im Einzelhandel kauft, der möchte sich über die Welt und Ahrensburg informieren. Dafür muss der Leser nicht wenig Geld bezahlen im Gegensatz zu einem Anzeigenblatt wie z. B. den MARKT, wo die Inserenten durch Schaltung ihrer Werbung die Abgabe kostenlos machen, sodass der Leser alle Reklame in Kauf nehmen muss. Trotzdem muss dort jede Anzeige als solche gekennzeichnet sein.
Und nun lesen wir auf der Titelseite (Titelseite!) der Stormarn-Beilage im Hamburger Abendblatt genauso wie auf deren Online-Portal über eine Werbeaktion der Sparkasse Holstein, die auf Facebook läuft. Dieser Beitrag ist ein sogenanntes Aditorial, was meint: redaktionell gestaltete Werbung. Aber: Über einem Editorial muss genauso wie über einer Anzeige der Hinweis “Anzeige” stehen, um dem Pressegesetz zu entsprechen. Is’ aber nicht zu sehen.
Besonders hinterfotzig: Schüler, die mitmachen und “Geld für Party” gewinnen wollen, sind gezwungen, sich auf Facebook anzumelden, um dort auf der Seite der Sparkasse Holstein posten zu können! Weiterlesen