“Jetzt droht Rechtsstreit um Muschelläufer”, hat Janina Dietrich gestern im 3. Buch Abendblatt behauptet. Und dieser Rechtsstreit wäre ein Prozess zwischen dem Plastiker Martin Wolke und der Stadt Ahrensburg mit einem Streitwert von 6.500 Euro, was bei Gericht an Kosten in der 1. und 2. Instanz zusammen rund 12.000 Euro verursachen würde für den Verlierer. Also doppelt soviel wie Plastiker Wolke zahlen soll. Selbst wenn dieser eine Rechtsschutzversicherung hat, so nützt ihm diese nichts. Denn sein Vertrag mit der Stadt Ahrensburg betrifft das Urheberrecht. Und es gibt in Deutschland keine Rechtsschutzversicherung, die das Urheberrecht beinhaltet.
Aber mal angenommen, Wolke führt den Prozess um die 6.500 Euro tatsächlich durch alle Instanzen und gewinnt das Verfahren am Ende. Das würde dann noch nicht unbedingt bedeuten, dass die Stadt die Skulptur reparieren lassen muss angesichts der Gesamtkosten, die weitaus höher sind als der ursprüngliche Kaufpreis für den Prothesenmann auf der Schnecke. Aber: Auch nach negativem Prozessausgang für die Stadt ergibt sich eine mögliche Wende zum Positiven, nämlich eine ganz tolle Chance für Ahrensburg, in ganz Deutschland berühmt zu werden und zahlreiche Touristen in die Stadt zu locken, die sich den „Muschelläufer“ von oben herab anschauen wollen.
Leser von Szene Ahrensburg kennen meine schon vor Jahren öffentlich vorgetragene Idee, die – das werden Sie zugeben müssen – geradezu genial ist: Weiterlesen