Auf der Homepage der Stadt Ahrensburg findet der Bürger seit gestern die „5. Änderung der Richtlinie der Stadt Ahrensburg für die Umsetzung des ‚Ahrensburger Stadtgeldes'“. Ein Thema, das die städtische Verwaltung schon seit Wochen und Monaten in Atem und Beschäftigung hält. Und alle (?) Bürger freuen sich schon heute auf die Gutscheine, die nun endlich kommen sollen und eingelöst werden können im Zeitraum vom 31. Mai 2021 bis zum 10. Juli 2021 nach dem symbolischen Motto: „Endlich mal gratis sattessen bei McDonald’s!“
Nach wie vor erklärt Bürgermeister Michael Sarach, dass die Gutscheine nur vom Empfänger selbst eingelöst werden können. Und dass die Einlösung durch einen Dritten eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist – siehe die Abbildung untern rechts von der Homepage der Stadt!
Was meiner Meinung nach bedeutet, dass der Handel überprüfen muss, ob der mit einem Gutschein bezahlende Kunde auch tatsächlich der Empfänger ist, dessen Name auf dem Briefbogen steht. Und wie kann die Dame an der Ladenkasse oder der Kellner im Restaurant überprüfen, ob der mit Gutschein bezahlende Kunde bzw. Gast auch der rechtmäßige Empfänger der städtischen Gutscheine ist?
Klar, das geht nur mit Vorlage des Personalausweises. Dagegen erklärt die Datenschutzbeauftragte: „Die Vorlage eines Personalausweises bei den Händlern wird nicht verpflichtend sein.“ Weiterlesen










