Auf dem Pressportal der Polizei Ratzeburg steht der Bericht über die Verhandlung eines Ladendiebes, der in einem Ahrensburger Drogeriemarkt in der Rampengasse mit Parfüm im Wert von 1.200 Euro verduften wollte, als der Ladendetektiv ihn erwischt hat. Und schon am nächsten Tag wurde der Mann vor dem Amtsgericht Ahrensburg verurteilt. So weit das Offizielle.
Und nun der Bericht auf “stormarn live”, dem Online-Portal wo Nachrichten klein geschrieben werden. Dort hat man den Fall scheinbar näher recherchiert und festgestellt: Der Parfüm-Dieb hatte einen Hammer bei sich – siehe die Abbildung! Allerdings: In dem Bericht wird dieser Hammer nicht näher erklärt. So könnte es auch sein, dass der Mann vom Amtsrichter zu zehn Hammerschlägen auf die diebischen Finger verurteilt worden ist, wie man solche Strafen ja aus dem Orient kennt. Weiterlesen