In einer öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses am 9. Juli 2014 im Peter-Rantzau-Haus wurde unter Punkt 12.7 Verschiedenes auch das “Thema Muschelläufer” angesprochen. Ich zitiere aus dem Protokoll:

Als Ahrensburg noch eine Zeitung hatte, da war der Muschelläufer dort ein wichtiges Thema. Hier die Ausgabe vom 13. September 2007
“Einem Aussschussmitglied ist aufgefallen, dass der Muschelläufer häufig als Spielgerät genutzt wird und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob um den Muschelläufer ein Fallschutzboden gelegt werden könnte. Von der Verwaltung wurde bereits entschieden, dass kein Fallschutz um den Muschelläufer gelegt wird, da es sich um kein Spielgerät, sondern um einen Kunstgegenstand handelt.”
Über Kunst kann man bekanntlich streiten. Hingegen nicht darüber, ob die Kunststofffigur als Spielgerät auf das Rondeel gestellt worden ist. Das geht nicht nur aus den Ausschreibungsbedingungen für die Künstler hervor, die sich damals am Wettbewerb beteiligt hatten, sondern auch aus einer Pressemitteilung des Rotary Clubs Ahrensburg vom 21. November 2007, wo es ausdrücklich heißt:
“Der Rotary Club Ahrensburg hat gemeinsam mit privaten Sponsoren der Stadt Ahrensburg eine finanzielle Spende für ein von Kindern bespielbares Kunstwerk zur Verfügung gestellt. Die von der Stadt berufene Kommission hat den Muschelläufer ausgewählt”.
An der eingangs erwähnten Sitzung nahmen von Seiten der Verwaltung teil: Michael Sarach, Stephan Schott, Jan Richter, Heinz Baade, Juliette Schickel und Gudrun Klein als Protokollführerin.
Postskriptum: Sollte der Bürgermeister sich dahingehend herauszureden versuchen, dass er möglicherweise bei dem betreffenden Punkt gar nicht mehr in dem Meeting gewesen ist, dann hätte er zumindest nach Erhalt des Protokolls a) die Sache richtigstellen und b) umgehend für einen Fallschutz sorgen müssen, der bis heute nicht vorhanden ist.