Mit meiner Überschrift nehme ich Bezug auf meinen Blogeintrag vom 26. September 2026, wo ich darüber berichte, dass eine Hamburger Rechtsanwältin von drei Ahrensburger Stadtverordneten der WAB nicht etwa beauftragt worden ist, auf Szene Ahrensburg eine Gegendarstellung zu verlangen, sondern der Autor soll lediglich einige seiner kritischen Vokabeln streichen und nicht wiederholen, weil die Worte bei den besagten drei Ahrensburger Politikern auf Missfallen stoßen. Worte, die zumeist schon seit dem Jahr 2022 (!!!) unbeanstandet auf Szene Ahrensburg stehen.

HDZ gezeichnet von Bulo
Das Schreiben der Rechtsanwältin im Auftrag ihrer Ahrensburger Mandanten Dr. Detlef Steuer, Peter Egan und Detlef Levenhagen bekam ich per E-Mail im ICE auf meiner Fahrt von Hamburg nach Leipzig am Mittwoch, dem 23. September 2026. Und dazu noch einmal per Post in Ahrensburg am 26. September 2026. Und bis Freitag, dem 25. September 2026, sollte ich die von der Anwältin beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Warum so kurzfristig? Nun, weil die Juristin, wie sie mir mitgeteilt hat, sich den 25. September 2026 „notiert“ hat.
Ich habe der Rechtsgelehrten am 27. September 2026 geantwortet, dass ich mir den 10. Oktober 2026 für meine Stellungnahme notiert habe. Und weil dieses Datum heute auf dem Kalender steht, liebe Leser, darum erhält die Advokatin Verena Haisch heute wie vereinbart eine E-Mail, mit der ich auf meine Stellungnahme hier auf Szene Ahrensburg hinweise und also lautend:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin –
wie angekündigt beziehe ich heute Stellung zu Ihrem Schreiben vom 23. September 2026, dessen Inhalt Sie unter Urheberrechtsschutz gestellt haben, sodass ich es Ihrer Meinung nach nicht veröffentlichen darf. Und um es gleich vorab festzuhalten: Ich werde die von Ihnen gewünschte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben.
Den Grund habe ich auf Szene Ahrensburg am 26. September 2026 veröffentlicht. Und aus dem Beitrag und den Kommentaren von Bürgern – die Sie bitte als Zeugnisse zu meiner Stellungnahme hinzufügen wollen! – können Sie ablesen, dass dort meiner Meinung über Ihre Mandanten nicht widersprochen wird. Ich habe auch keine Vokabeln geschrieben, die justiziabel wären. Weil meine Kritik ausschließlich im Kontext zu lesen ist mit den angeführten Taten Ihrer Mandanten, die ich kritisiert habe. Und eine Gegendarstellung zu möglicherweise falschen Äußerungen verlangen Sie von mir ja auch nicht.
Kurzum: Ich habe drei stadtbekannte Politiker, die in Ahrensburg über zig Millionen Euro Steuergelder entschieden haben, im Rahmen meiner Blog- und Meinungsfreiheit kritisiert mit zugegebenermaßen harten Worten. Aber wie Ihnen bekannt sein dürfte, Frau Rechtsanwältin, können Politiker in einem Blog und in den Medien generell deutlich härter kritisiert werden als Normalbürger (Stichwort: „Schwachkopf“ für einen ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen Personen des politischen Lebens ein wesentlich höheres Maß an Kritik hinnehmen. Wer sich aktiv in die öffentliche Debatte einbringt und politische Macht ausübt, stellt sich freiwillig dem Urteil der Öffentlichkeit. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) wiegt in diesem Kontext besonders schwer, da die freie Auseinandersetzung mit der Politik für eine Demokratie essenziell ist.
In Ihrem Schreiben mit angeblichem Urheberrecht bringen Sie Szene Ahrensburg u.a. in Zusammenhang mit dem Ku-Klux-Klan, also einem rassistischen und gewalttätigen Geheimbund mit US-amerikanischen Wurzeln, der die Vorherrschaft der weißen Bevölkerung und die Unterdrückung von Minderheiten anstrebt. Diesen Vergleich, den Sie an Ihren eigenen Haaren herbeigezogenen haben, Frau Rechtsanwältin, den verbitte ich mir! Ich empfinde Ihre Äußerung als Verunglimpfung meiner Person und für eine renommierte Juristin als völlig indiskutabel, weshalb Sie mir ja wohl auch mit Hinweis auf Ihr Urheberrecht untersagt haben, die besagte Passage aus Ihrem Schriftstück auf Szene Ahrensburg zu zitieren, oder warum sonst …?
Fazit: Szene Ahrensburg ist weder eine Gartenlaube noch ein Ponyhof und frönt für alle Leser erkennbar auch der Ironie und Satire. Genau deshalb wird das Blog in der Stadt Ahrensburg viel und gern gelesen und regt zur allgemeinen Diskussion und zum Nachdenken an. Und das möchte ich auch in Zukunft so beibehalten, weil Demokratie und Meinungsfreiheit für mich oberste Gebote sind, was Ihre Mandanten offenbar nicht so sehen. Und weshalb ich hoffe, dass alle drei nach der nächsten Kommunalwahl aus dem Ahrensburger Stadtparlament verschwunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Dzubilla 🌵
POSTSKRIPTUM: Gestern erreichte mich von Verena Haisch eine E-Mail, die ich nachfolgend abbilde. Daneben meine Frage an KI und deren Antwort:


Wer die WAB hat, braucht sich um die AfD keine Sorgen zu machen. 😉