Groß auf dem Anzeigenblatt MARKT zeigt die Maklerfirma Engel & Völkers an, dass das Ahrensburger Schloss zu verkaufen ist. Hierzu muss man wissen: Eigentümer des Museums ist die Stiftung Schloss Ahrensburg, welche eng mit öffentlichen Partnern wie dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Stormarn, der Stadt Ahrensburg und der Sparkasse Holstein verbunden ist. Und diese Stiftung wird unterstützt von der Stadt Ahrensburg mit einem finanziellen Zuschuss, der jährlich rund 200.000 Euro beträgt.
Ein paar Worte zu Engel & Völkers: Der Makler zeigt an, dass er „Zuhause in der Region“ ist. Was die Frage aufwirft: Sind alle anderen Makler aus der Region dort etwa nicht zuhause? Und Engel & Völkers erklären, dass sie „Stark am Markt“ sind. Gemeint ist offensichtlich „im MARKT“, denn so stark hat nach meiner Erinnerung noch kein Makler auf und im MARKT geworben – siehe die Abbildung des Aufmachers der Werbung!
Auf dem Foto in der Reklame sehen wir fünf Personen vor der Immobilie, die „zu verkaufen“ ist. Drei Herren und zwei Damen grinsen dort über alle Backen Wangen. Warum? Ich vermute: Sie wollen das Schloss garnicht verkaufen, sondern sie haben sich nur davor fotografieren lassen, um Verbundenheit zur Stadt Ahrensburg zu suggerieren und um dadurch Vertrauen zu den Ahrensburgern aufzubauen. In Wahrheit wollen die Makler an die Hütten von Bürgern, um damit Provisionen zu kassieren.
Hierzu muss man Folgendes wissen: Für das Ahrensburger Schloss und das dazugehörige Gelände besteht eine strikte Genehmigungspflicht für Werbung von Firmen. Falls Sie also für Ihr Unternehmen auch Werbung machen möchten mit dem Ahrensburger Heiligtum, dann müssen Sie genauso wie die Maklerfirma Engel & Völkers die folgenden Bedingungen beachten:
- Gewerbliche Werbe- und Verteilaktionen: Das Verteilen von Flyern, das Aufstellen von Werbeelementen oder das Durchführen von Promotion-Aktionen.
- Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken: Wenn Sie das Schloss als Kulisse für kommerzielle Werbung nutzen möchten (z. B. für Produktfotos oder Werbevideos), benötigen Sie zwingend die vorherige schriftliche Zustimmung der Stiftung.
- Landesbauordnung & Ortsgestaltungssatzung: Werbeanlagen ab einer Größe von 1 m² sind in Schleswig-Holstein generell genehmigungspflichtig.
- Sondernutzung: Für das Aufstellen von Werbemaßnahmen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen im Schlossbereich muss rechtzeitig eine Sondernutzungserlaubnis für Werbung bei der Stadt Ahrensburg beantragt werden. Da der Schlossbereich zudem unter die Städtebauförderung und besondere Gestaltungssatzungen fällt, sind die optischen Auflagen hier besonders streng.

Sucht der Verwaltungsleiter nicht nach ergänzenden Räumlichkeiten für sein beengtes Rathaus? Ich denke, dass das Herrenhaus im Park mit dem Rasen davor durchaus angemessen wäre für seine Hoheit den Bürgermeister. Und die Jahresmiete für Rathaus 2 An der Strusbek 23 in Höhe von jährlich 317.400 € würde dann auch wegfallen genauso wie der jährliche Zuschuss fürs Museum, was zusammen eine schlappe halbe Million € ergibt.