Kritischer Journalist bedroht – Hass und Mordfantasien

Heute mal wieder ein sehr ernstes Thema. Es stand gestern auf der Titelseite vom Abendblatt und füllte im Innenteil eine ganze Seite unter der Überschrift: “Queerer Politiker bedroht – Hass und Mordfantasien”. Hierbei geht es um den Ahrensburger Kommunalpolitiker Stephan Lamprecht (vormals SPD und nun Grüne). Der Mann wird auf das Übelste tyrannisiert, verunglimpft und diskriminiert. Und man kann nur hoffen, dass der unbekannte Täter von der Polizei möglichst bald ermittelt wird und seine gerechte Strafe bekommt.

Mit Stephan Lamprecht verbindet mich einiges. So haben wir in Vergangenheit zeitweise als Journalisten für denselben Frankfurter Verlag geschrieben und werden beide bei Wikipedia unter “Ahrensburg” aufgeführt als Persönlichkeiten, die mit der Stadt verbunden sind”. Und sowohl der Kommunalpolitiker als auch der kommunale Blogger wurden und werden tyrannisiert mit Hass und Mordfantasien, weshalb ich mich sehr gut in die Lage und die Gefühle von Stephan Lamprecht hineinversetzen kann.

Doch es gibt einen Unterschied: Um den Kommunalpolitiker passiert ein Aufschrei in den Medien und bei Politik, Polizei und Staatsanwaltschaft. Was auch gut so ist. Beim Journalisten und Blogger dagegen interessiert es Polizei und Staatsanwaltschaft nicht so brennend wie bei einem Politiker. Und Parteimitglieder und besonders die Medienvertreter haben bei mir immer gern weggeguckt, wobei ein inzwischen verstorbener Bürgervorsteher dem Stalker (ein ehemaliger Kommunalpolitiker und Ex-Fraktionskollege) sogar immer wieder ungehinderten Zutritt zu Stadtverordneten-Versammlungen erlaubt hat, wo heute Polizei und Sicherheitsdienst für Stephan Lamprecht kontrollieren.

Und nun folgen Corpora Delicti. Aber wirklich nur ein halbes Dutzend von über 2.000, die im Laufe der Jahre zusammengekommen sind und verbreitet wurden per E-Mail, auf Internet-Seiten und per Flyer in Briefkästen. Mit Schmähungen, Verunglimpfungen, Lügen und immer wieder Drohungen gegen mich, meine Ehefrau und unser Kind. Auch bei meinen damaligen Geschäftspartnern hatte der Mann mich diskriminiert. Der Einfachheit halber stelle ich die sechs Beispiele davon im Original an den Rand, damit Sie sich ein authentisches Bild davon machen können – siehe die Abbildungen rechts!

Am 12. Juni 2013 hatte ich ans Amtsgericht Ahrensburg geschrieben und um Erlass einer einstweiligen Anordnung gebeten nach den Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes. Von vielen dazu genannten Gründen führe ich an dieser Stelle nur einen einzigen an:

Im Jahre 2011 erhielt ich eine E-Mail, in der es u. a. heißt„Sie sollten es freiwillig unterlassen, Ihre unzulässigen rechtswidrigen Äußerungen weiterhin zu veröffentlichen und zu verbreiten, da Sie damit für sich und damit auch Ihre Familie einen großen Schaden riskieren. Soll Ihre Frau und Ihr kleines Kind jahrelang leiden? Es würde mich nicht besonders wundern, wenn Sie durch das Fenster Ihres Hauses erschossen werden sollten, oder an der Haustür oder im Carport abgestochen werden sollten … Solche Maßnahmen wurden mir gegenüber bereits von anderen Betroffenen ernsthaft thematisiert. Ich selbst nehme – obwohl ein guter Schütze mit G3, MP und P1 – jedoch von solchen Maßnahmen Abstand und bemühe mich immer wieder – wie jetzt erneut – auch auf diesem Wege und gerichtlich gegen Ihre katastrophalen Äußerungen vorzugehen. Sonst würden Sie nicht mehr leben. Dass Sie jedoch weiterhin Ihr Leben riskieren, sollten Sie bedenken…“

 Zu jener Zeit parkte der Mann, ein Möbelpacker und Privatdetektiv, der mal als Bürgermeister für Ahrensburg kandidiert hat, seinen Firmenanhänger rund zwei Wochen lang direkt vor meinem Grundstück. Meine Frau und unser Kind  sind in dieser Zeit nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr aus dem Haus gegangen. Gewaltenschutz bekam ich aber nicht mit der Begründung: Der Mann habe ja erklärt, er selber würde von solchen Maßnahmen Abstand nehmen.

Von zahlreichen Prozessen, die ich geführt und gewonnen habe und nach denen der Übeltäter dem Gerichtsvollzieher gegenüber seine Zahlungsunfähigkeit erklärt hat, will ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Nur soviel: Ich habe rund zehn dicke Leitz-Ordner voll mit Unterlagen zu den Auseinandersetzungen mit dieser Person, die heute in Großhansdorf wohnt.

Wer nun denkt, dass aktuell endlich Ruhe ist, den muss ich eines Schlechteren belehren: Seit Monaten gibt es in Ahrensburg diverse Beschriftungen an Hauswand, Gehweg, Abfallbehälter und auf Plakaten mit den Worten: “Dzubilla ist pornosüchtig” und “Frauenschläger Dzubilla”. Und in Großhansdorf: “Frauenschläger Harald Dzubilla” – siehe die Abbildungen rechts!

Der Täter hat hier also seine Handschrift hinterlassen und parallel in E-Mails auch seine Internetkennung. Auf meine mehrfachen Anzeigen bei der Ahrensburger Kripo wurde mir erklärt, dass Ermittlungen schwierig sind, da es keine Vorratsdatenspeicherung mehr geben darf. Im vergangenen Oktober erklärte mir die Staatsanwaltschaft Lübeck, dass die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen wären, und zwar erfolglos. Und auf meine Reklamation hin wurde mir von der Oberstaatsanwältin am 21. Februar 2024 erklärt, dass das so rechtens ist. Aaaber: Zuvor hatte ich ein Schreiben von der Polizeidienststelle Ahrensburg bekommen und dazu im vergangenen Monat einen Telefonanruf mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen nach dem Täter weiter laufen.

Verstehen Sie das? Ich leider nicht.

Postskriptum: Im Jahre 2017 stand die beschuldigte Person vor dem Amtsgericht Ahrensburg – weil andere Bürger ihn dort hingebracht hatten. Er wurde auf Bewährung verurteilt. Die Redaktion vom Abendblatt-Stormarn hat mehrfach über den Prozess berichtet. Der Name des Angeklagten und Verurteilten wurde von der Redaktion allerdings verschwiegen. Aus Angst vor einem möglichen Racheakt…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 13. April 2024

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