Wiedervorlage: Der Bürgervorsteher und sein Fotoverbot in der Stadtverordneten-Versammlung

Die dümmsten Kommentare, die ich auf Szene Ahrensburg bekomme, sind in aller Regel anonym weil per Pseudonym. Und wenn ich nicht einmal aus der E-Mail-Adresse ablesen kann, wer sich hinter einem solchen anonymen Kommentar versteckt, dann schalte ich ihn auch nicht frei. So zum Beispiel war da der Kommentar von einem “Faktenchecker”, den ich vorgestern auf meinen Blog-Eintrag zu einer Veröffentlichung im Stormarner Tageblatt erhalten habe, wo ich über Presse- und Meinungsfreiheit geschrieben habe.

“Faktenchecker” hat darauf kommentiert: “Sie sind allerdings auch kein Journalist.” Klar, dass ich das als albern betrachte, denn ich war von 1970 bis 2016 als freier Journalist beim Verband der Zeitungsverlage Norddeutschland (VZN) registriert und musste für meinen Presseausweis alljährlich anhand von veröffentlichten Pressebeiträgen nachweisen, dass ich regelmäßig journalistisch tätig gewesen bin. Denn dieser Presseausweis (BDZV) ist quasi “amtlich” und nicht mit einem Fake-Ausweis zu verwechseln, den man gegen Geld im Internet bestellen kann und der dort massenhaft zu finden ist.

Es könnte sein, dass “Fakenchecker” meint, dass ich als Blogger kein Journalist mehr bin. Das ist genauso albern, wenn man einem Arzt, der jetzt auch noch als Heilpraktiker arbeitet, erklärt, dass er kein Arzt mehr ist. Und so schreibe ich diesen Blog-Eintrag im Hinblick auf die Stadtverordneten-Versammlung und den Mann, der dort von seinem Hausrecht Faustrecht Gebrauch machen will:

Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg behindert nicht die schreibenden Journalisten, sondern nur Fotojournalisten, die man auch als Bildberichterstatter bezeichnet. Und wenn ich als Fotojournalist in die Versammlung der Stadtverordneten gehen würde und dort Fotos mache, dann hat der Bürgervorsteher kein Recht, mir das zu verbieten oder gar zu fragen, wofür ich diese Fotos mache. Vielleicht will ich sie mir ausdrucken, rahmen lassen und über mein Bett hängen? Oder ich will sie zwecks Veröffentlichung dem Hamburger Abendblatt anbieten, dem Stormarner Tageblatt und den Lübecker Nachrichten genauso wie dem MARKT, da deren Journalisten ja nicht mehr fotografieren dürfen in der Stadtverordneten-Versammlung oder nur noch gelegentlich, wenn Benjamin Blümchen es ausdrücklich genehmigt hat.

Postskriptum: Dass schreibende und fotografierende Journalisten in der Lokalberichterstattung heutzutage mehr und mehr in einer Person tätig sind, sei bloß noch ergänzend vermerkt. Und über allem steht die Frage: Wovor haben Stadtverordnete eigentlich Angst? Haben Sie vielleicht etwas zu verbergen, das ihnen im Gesicht geschrieben steht…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 24. November 2023

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