Frage zum Versteckspiel: Darf ein Stadtverordneter die Bürger zu unerlaubten Handlungen aufrufen?

Um die Geschäftsleute in der Hagener Allee zu ärgern, wollen diverse Clubmitglieder vor dem Postgebäude die Parkplätze blockieren und den Menschen zeigen, dass man in unserer City nicht unbedingt einkaufen muss, sondern dass man mit seinem Auto auch umdrehen und ins AEZ nach Hamburg fahren kann. Und das Anzeigenblatt MARKT, das von Anzeigen der Geschäftsleute lebt, berichtet darüber, um seine Inserenten damit zu erfreuen – vorrangig famila, versteht sich.

Wer ist der Mann, auf den der Pfeil zeigt? (Zitat: MARKT)

Aber zum Casus Belli: Zur Aktion haben laut MARKT sechs Vereine aufgerufen. Doch auf dem Foto sind 11 Personen abgebildet, um zu suggerieren, dass ganz viele Vereine die Parkplätze besetzen und damit zweckentfremden wollen. Und ich bin sicher: Eine städtische Ordnungskraft wird kommen und die Besetzung für unrechtmäßig erklären. Aber damit komme ich zum Eigentlichen, nämlich:

Wenn Sie sich das Foto anschauen, dann werden Sie erkennen: Eine der Personen will nicht erkannt werden – siehe roter Pfeil! Und warum versteckt sich diese Person…?

Lassen Sie mich raten: Es könnte sich hier um einen Stadtverordneten handeln, der den ADFC vertritt und damit im politischen Interessenkonflikt steht, wenn es um die Interessen des ADFC geht wie zum Beispiel die unrechtmäßige Besetzung von Parkplätzen. Denn: Ein Stadtverordneter darf nicht öffentlich zum Ungehorsam aufrufen, sprich, dass städtische Parkplätze für Autofahrer blockiert werden sollen!

Was versteht man unter einem Interessenkonflikt? Hierunter versteht man Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass politisches Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse beziehen, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden. Zum Beispiel: Wenn ein Stadtverordneter der WAB, der ein persönliches Interesse am ADFC hat, sich bei politischen Abstimmungen  für die Interessen seines Clubs einsetzt, dann ist das nicht sauber, sondern es ist dubios.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. September 2022

17 Gedanken zu „Frage zum Versteckspiel: Darf ein Stadtverordneter die Bürger zu unerlaubten Handlungen aufrufen?

  1. Henning Sußebach

    Bliebe der Blogger doch bei der Wahrheit.
    Ein kurzer Recherche-Anruf bei der Stadt ergibt: Die Veranstaltung wurde bei den zuständigen Behörden angemeldet und genehmigt. Nichts daran ist “unrechtmäßig” oder “Ungehorsam”. Man spricht (ebenso wie beim Initiieren eines Bürgerbegehrens durch Kaufleute übrigens) von lebendiger Demokratie.
    Sollte man aushalten können, auch wenn mal nicht die eigene Meinung kundgetan wird.

      1. Henning Sußebach

        Eigentlich ist es schon fast wieder erheiternd, Herr Dzubilla, wie unmöglich es Ihnen ist, einen Fehler einzugestehen – und in Ihren Rechtfertigungen dann sogar noch eine verwunderliche Rechtsauffassung offenbaren. Wunderbare Selbstdemontage.
        Anders als Sie behaupten, ist nichts an der Versammlung “unerlaubt”. Die Stadt verhält sich auch nicht “korrupt”, wie Sie nun unterstellen, sondern gemäß Artikel 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit).
        Aber vermutlich rufen Sie auch zum Sturm aufs Rathaus auf, sollte die Abstimmung am 18. September (unwahrscheinlicherweise) nicht so ausgehen, wie Sie sich das wünschen.

    1. Rohde

      Wenn es darum geht, Kunden von Stellplätzen in der Innenstadt zu verscheuchen, dann gibt die Stadt dafür jede Genehmigung. Da werden sogar für 70.000 Euro Parklets aufgestellt, mit denen die Stadt gegen Kunden protestiert, die mit dem Auto von auswärts kommen.

  2. Die Krähe vom Rathausplatz

    Vielleicht können ja die vielen Neinsager mal erklären, wo denn die Besucher der verkehrsberuhigten Straßen / Fußgängerzonen herkommen sollen, wenn sie ihre Fahrzeuge nicht vor diesen Bereichen parken können.

  3. Lisa

    Im Raum Ahrensburg gibt es laut Ahrensburg Portal 308 Vereine und Stiftungen. Von diesen 308 Vereinen und Stiftungen sprechen sich 6 Vereine gegen den Bürgerentscheid aus. Wir haben es hier also mit knapp 2% der hiesigen Vereine und Stiftungen zu tun, die mit lautstarken Aktionen den Eindruck erwecken wollen, als ob sie eine Mehrheit vertreten würden. Irgendwie sind derartige Vereine auch schon wieder lustig!

  4. Lisa

    Ein Vereinsmitglied hat mir auch verraten, wie der Bürger -und Grundeigentümerverein Waldgut Hagen auf diese Liste geraten ist: Einer der neuen Vorsitzenden ist wohl im BUND.

  5. Kassandra

    Ich kann und will mir auch nicht vorstellen, dass die Stadt eine Demo genehmigt, mit der die Bürger vorsätzlich belogen werden durch falsche Behauptungen über das Bürgerbegehren. Und man kann nur hoffen, dass die IG Hagener Allee so clever ist, und alle Parkplätze besetzt, damit die Demonstranten sich auf den Bürgersteig setzen können. Wenn ich eine Demo am Springbrunnen beantrage, weil das Wasser mir zu schmutzig ist, dann habe ich doch auch nicht das Recht, in den Springbrunnen zu pinkeln, um damit zu beweisen, wie verunreinigt der ist oder geht sowas in Ahrensburg?

  6. Der Spatz vom Rathausdach

    Wenn man es nüchtern betrachtet, dann demonstriert das Grüppchen gegen die Meinungsfreiheit in Ahrensburg. Und die Fäden im Hintergrund ziehen WAB und Grüne, die zu den Verursachern gehören.Sind die Bürger wirklich so töricht, dass sie darauf reinfallen?

  7. Lisa

    Hallo Herr Dzubilla,
    Sie haben leider nicht mit abgedruckt, was unter dem von Ihnen abgedruckten Foto steht. Dort steht:
    “Ein breites gesellschaftliches Bündnis verschiedenener Ahrensburger Organisationen ruft dazu auf, beim Bürgerentscheid am 18. September mit NEIN zu stimmen.”
    Da denkt man doch glatt, dass die Mehrzahl der Ahrensburger Vereine und Organisationen dazu aufrufen würde, gegen den Bürgerentscheid zu stimmen. Wenn man aber weiß , dass bei diesem Aufruf nicht einmal 2% der Ahrensburger Vereine vertreten sind, dann entpuppt sich das Ganze als eine gezielte Desinformation der Leser.

  8. Florian Meyer

    Eine Demonstration benötigt keine Genehmigung, sie muss lediglich angemeldet werden. Es handelt sich nämlich um ein Grundrecht demonstrieren zu dürfen.
    Eine Demonstration kann unter Umständen – z.B. wenn der Infektionsschutz als schutzbedürftiger angesehen wird als der Schutz des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit, wie in den letzten Jahren vielfach bei Demonstrationen gegen die Coronaschutzmaßnahmen geschehen – verboten werden. Hierfür bedarf es aber glücklicherweise schwerwiegender Gründe, zu denen selbst in Deutschland das Recht auf einen innerstädtischen Parkplatz nicht gehört.
    Vor der nächsten amüsanten Selbstentlarvung, empfehle ich dem Fundus an genutzten Webseiten neben dem Abendblatt und dem eigenen Blog noch folgende hinzuzufügen: http://www.google.de
    Aller guten Dinge sind ja bekanntlich 3.

  9. Thomas L.

    Sollten die Demonstranten beim Besetzen der Parkflächen aber keinen Parkschein lösen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 Euro pro Parkplatz zu ahnden wäre. Alles andere wäre eine Bevorzugung des BUND gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

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