WikiLeaks in Ahrensburg: 3. Buch Abendblatt als Enthüllungsplattform von Daten, die dem Datenschutz unterliegen

Darf eine Behörde vertrauliche Daten über finanzielle Umsätze von Läden an die Redaktion einer Zeitung weitergeben? Nein, das darf sie selbstverständlich nicht. Und so ist es höchst verwunderlich, dass solche Daten heute im 3. Buch Abendblatt veröffentlicht werden. Was bedeutet: Ein Whistleblower hat den Datenschutz missachtet und hat vertrauliche Daten an Reporter Filip Schwen geliefert – womöglich sogar gegen Schmiergeld Honorar.

Es geht um die Verteilung des Stadtgeldes auf die Läden in Ahrensburg. Dass Nessler hier den Löwenanteil erwirtschaftet hat, wie die Zeitung heute groß berichtet, das konnte sich jeder schon zuvor ausrechnen. Und jeder weiß auch, dass Nessler von allen Läden in der Innenstadt die finanziell größten Einbußen im Lockdown gehabt hat. Und: Das Stadtgeld war ja kein Geschenk an die Geschäftsinhaber, sondern sie mussten dafür Ware bzw. Dienstleistungen liefern.

Sie erinnern Sich vielleicht: Der WAB-Stadtverordnete Peter Egan wollte von der Stadtverwaltung die Auskunft haben, wie sich das eingelöste Stadtgeld auf die einzelnen Teilnehmer an der Aktion aufteilt. Und wie ich bereits damals erklärt habe, geht das nicht, weil diese Daten dem Datenschutz unterliegen und nur mit dem Einverständnis von Betroffenen herausgegeben werden dürfen.

Nun ging es doch, und zwar ohne Einverständnis, sondern es passierte auf dem Schleichpfad der Missachtung gesetzlicher Bestimmungen. Und ich frage mich nun: Erhebt die Stadt Ahrensburg nun Anklage gegen Unbekannt, Herr Bürgermeister…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. September 2021

3 Gedanken zu „WikiLeaks in Ahrensburg: 3. Buch Abendblatt als Enthüllungsplattform von Daten, die dem Datenschutz unterliegen

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