Zappzarapp – und die Straße gehört den Zappis!

Am gestrigen Tage habe ich gleich hintereinander zwei Erlebnisse auf Ahrensburger Straßen gehabt, wo ich mich gefragt habe: Müssen Führerscheininhaber nicht eine Prüfung machen, bevor der Fahrlehrer ihnen die Fahrerlaubnis aushändigt? Oder kann man das Ding auch ohne Prüfung ierwerben zum Beispiel im Darknet…?

Ein Ärgernis seit Jahren sind die „Zappis on Tour“, die ihr Wohnmobil von Januar bis Dezember und bei Tag und Nacht in der Schimmelmannstraße parken. Das dürfen sie vermutlich sogar; aber was sie nicht dürfen, das ist die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Und genau das ist hier der Fall.

Die Zappis parken nämlich nicht in einer der zahlreichen Haltebuchten in der Straße, sondern sie stellen ihr Immobil direkt auf der Fahrbahn ab, wo eigentlich der Radverkehr entlanglaufen soll. Und als wir gestern von der Innenstadt durch die Schimmelmannstraße gefahren sind, da kamen uns plötzlich hinter dem Zappi-Fahrzeug zwei Radfahrer entgegen, die notgedrungen auf die andere Straßenseite gefahren sind. Obwohl in dieser Schulstraße nur 30 km/h erlaubt sind, musste ich doch ziemlich in die Bremse treten.

Das aber kümmert die Zappis nicht. Weil sie nicht nur Egoisten sind, sondern die Zappis sind auch voll die Dumpfbacken.

Von der Schimmelmannstraße ging ich dann zu Fuß in die Rudolf-Kinau-Straße, die eine Einbahnstraße ist. Und ich ging auf der Straße, als plötzlich hinter mir ein Auto kam, das rückwärts in die Einbahnstraße gefahren ist. So etwas wird mit einem Bußgeld von 25 Eure geahndet – wenn man dabei erwischt wird.

Postskriptum: Wie Szene-Leser Fritz Lucke glaubhaft erklärt, ist die Rudolf-Kinau-Straße während der Kreisel-Bauzeit keine Einbahnstraße mehr – sorry, mein Fehler!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 6. Juli 2021

2 Gedanken zu „Zappzarapp – und die Straße gehört den Zappis!

  1. Fritz Lucke

    Jein, lieber Herr Dzubilla, im Hintergrund ist die SLG zu sehen, der Teil der Rudolf-Konau-Straße ist wegen der Baustelle Kreisel in beiden Richtungen zu befahren. Was Ihre Aussagen aber zum ruhenden Verkehr betreffen: Kontrollen finden wohl nur in unmittelbarer Nähe des Dienstsitzes statt. Darüber hinaus herrscht vollständige Freiheit, mit allen Möglichkeiten: parken gegen die Fahrtrichtung, zuparken der Gehwegfläche, Überschreiten der vorgegebenen Geschwindigkeit usw. usw

    1. Beuteahrensburger

      Warum sollte es bei Euch anders sein als an unserem (fast noch) schönen Dorfplatz; hier besteht sogar eine Resistenz gegen Halteverbotsschilder.

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