Stadtgeld: Weiß die Datenschutzbeauftragte eigentlich, was der Bürgermeister schreibt…?

Oh, wie ich sie liebe, diese billigen Versuche der städtischen Verwaltung, mich, den lieben Blogger, für dumm zu verkaufen! Und das geschieht beim Thema Stadtgeld, das in der Ahrensburger Stadtverordneten-Versammlung von Familie Levenhagen beschlossen wurde und im Meeting am 26. April 2021 noch einmal zur Sprache kommen soll. Und mal ganz abgesehen davon, dass ich die Stadtgeld-Kampagne als Unfug beurteile, so gipfelte meine Kritik darin, dass die Aktion gegen das Datenschutzgesetz verstößt.

Ich hatte reklamiert, dass der  Bürger nicht genötigt werden darf, an der Ladenkasse seinen Personalausweis vorlegen zu müssen. Ebenso auch nicht vor dem Kellner oder der Kellnerin im Restaurant, denn es geht die Damen und Herren einen feuchten Kehricht an, wie ich heiße, wo ich wohne und wie jung meine Frau ist.

Daraufhin hat mir die Datenschutzbeauftragte Cornelia Kositzki schriftlich erklärt: “Die Vorlage eines Personalausweises bei den Händlern wird nicht verpflichtend sein.”

Dem allerdings widerspricht der Bürgermeister in seiner aktuellen Vorlage Nr. 2021/026, wo er ausdrücklich vermerkt: “Die Gutscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar und können nur vom Empfänger selbst eingelöst werden.”

Frage an Radio Eriwan: Wie erkennt die Kassiererin und der Kellner beim Bezahlen, ob ich selbst meinen eigenen Gutschein einlösen will und nicht den meines Nachbarn oder einen, dem ich einer alten Dame heimlich aus ihrer Handtasche geklaut habe? Ich habe es so verstanden, dass der Name des Einwohners nicht auf dem Gutschein gedruckt ist.

Undurchsichtig geht es weiter. Der Bürgermeister schreibt: “Die Einlösung durch einen Dritten erfordert eine schriftliche Vollmacht nach einheitlichem Muster. Entsprechendes gilt für die Einlösung durch Empfänger unter 16 Jahren, hier ist ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des gesetzlichen Vertreters erforderlich.”

Hä…? Und auf der Vollmacht steht kein Name? Und falls doch, dann muss der Bevollmächtigte sich als solcher nicht durch seinen Personalausweis ausweisen, sondern es genügt ein Augenzwinkern gegenüber dem Herrn an der Ladenkasse und der Kellnerin in der Gaststätte, um die namentlich ausgestellte Vollmacht zu bestätigen…?

Frage an Sie, meine lieben Mitbürger: Kann jemand von Ihnen mich mal waschen, ohne mich dabei nass zu machen…?

Fazit: Die Ungereimtheiten über das Stadtgeld wären ein guter Grund, die Aktion abzublasen. Leider fehlt es dazu an Bläsern, die genügend Atem haben. Denn die Damen und Herren aus der Familie Levenhagen stehen erkennbar unter Fraktionszwang und wissen, dass ihnen quasi die Luft abgedreht wird, wenn sie ihre eigene Meinung vertreten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. April 2021

Ein Gedanke zu „Stadtgeld: Weiß die Datenschutzbeauftragte eigentlich, was der Bürgermeister schreibt…?

  1. Coronator

    Das Stadtgeld ist wichtig für die Läden in Ahrensburg. C&A, Görtz, Deichmann, Takko, Woolworth, KIK, Tedi und McDonald’s warten schon sehnsüchtig auf die Gutscheine der Bürger.

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