Theoretische Frage: Würde ein im Lockdown geschlossener Sex-Shop in Ahrensburg wohl vom Stadtgeld profitieren?

Ich komme heute noch einmal zurück auf ein Thema, das jeden von uns Ahrensburgern betrifft, nämlich die Sozialgutscheine das Stadtgeld. Am vergangenen Montag hat die Stadtverordneten-Versammlung von Familie Levenhagen beschlossen, dass der Start für die Kohle für alle Einwohner am 6. April 2021 erfolgen soll, worüber die Stormarn-Redaktion vom Abendblatt gestern berichtet und behauptet hat, es wäre ein “landesweit einzigartiges Projekt”.

Zitat: HA – Symbolbild: Szene Ahrensburg

Den Blogger lässt aber ein anderer Gedanke nicht mehr los, den er bereits an anderer Stelle geäußert hat, und das ist der Gedanke an Datenschutz. Denn: Die Gutscheine der Stadt werden auf unsere Namen ausgestellt. Und: Wenn wir sie im Handel und in der Gastronomie einlösen wollen, dann müssen wir dazu unseren Personalausweis vorlegen. Und: Die Stadtverwaltung von Ahrensburg bekommt die Möglichkeit einer Kontrolle, welcher Bürger in welchem Laden eingekauft hat – zum Glück nicht auch noch die Angaben, was er dort erworben hat.

Bloß gut, dass es in Ahrensburg keinen Laden für erotisches Zubehör gibt, der während des ersten Lockdowns geschlossen hatte! Oder würden Sie sich dort namentlich registrieren lassen, damit der Bürgermeister und seine Mitarbeiter hernach grinsend erkennen können, dass Sie ebendort eingekauft haben…?

Fazit: Da unsere Datenschutzbeauftragte sich scheinbar im Datenschutz nicht auskennt, frage ich Sie, meine lieben Mitbürger, ob die Aktion Stadtgeld mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 4. März 2021

4 Gedanken zu „Theoretische Frage: Würde ein im Lockdown geschlossener Sex-Shop in Ahrensburg wohl vom Stadtgeld profitieren?

  1. Frau Behnemann

    Die Kundinnen und Kunden wären nicht nur gezwungen, ihren Namen beim Kassenpersonal anzugeben, sondern auch ihre Adresse und ihr Alter, weil das ja auf dem Perso steht. Tun sie das nicht, können sie ihr Stadtgeld nicht einlösen. Das kann doch nicht rechtens sein im Sinne von Datenschutz oder doch, Herr Bürgervorsteher?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Eigentlich müsste der Personalausweis im Laden sogar kopiert werden, damit der Inhaber gegenüber der Stadt nachweisen kann, dass er beim Einlösen der Gutscheine nicht gegen die Vorschriften der Verwaltung verstoßen hat. Wenn das nicht so wäre, dann müsste das Kassenpersonal ja nur ein Auge zudrücken bei Entgegennahme der Gutscheine.

  2. Frau Behnemann

    Was mir dazu noch einfällt, ist Folgendes: Hartz-IV-Bezieher bekommen nur bei echten Notlagen oder bei Sanktionen Gutscheine statt Bargeld. Warum ist das bei den Beziehern von Stadtgeld anders?

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