Stadtgeld & Datenschutz: Der Bürgermeister erklärt Unbedenklichkeit. Und die Datenschutzbeauftragte schweigt.

Am Montag hat Familie Levenhagen beschlossen, dass das von ihr wegen Lockdown beschlossene Stadtgeld nicht im kommenden Monat ausgezahlt wird, sondern die Gießkannenstreuung wird bis auf weiteres verschoben. Wegen Lockdown. Und dem Abendblatt entnehme ich, dass der Bürgermeister, der selber vom Stadtgeld profitiert, auf Anfrage eines Einwohners, ob die Aktion auch datenschutzkonform ist, erklärt hat: “Aus Sicht der Verwaltung ist die Aktion unter den Aspekten des Datenschutzes unbedenklich.”

Persönliche Daten, die an Ahrensburger Ladenkassen präsentiert werden sollen

Wozu der Blogger fragt: Und wie ist die Sicht der Datenschutzbeauftragten? Meine E-Mail vom 15. März 2021an die Datenschutzbeauftragte Cornelia Kositzki wurde bis zum heutigen Tage nicht beantwortet. Warum nicht? Und meine eigene Meinung deckt sich nicht mit der Sicht der Verwaltung.

Richtig ist: Kein Bürger in Deutschland kann gezwungen werden, bei einfachen Käufen für den täglichen Alltag seinen Personalausweis an einer Ladenkasse vorzulegen, um damit zu offenbaren, wo er wohnt und geboren ist und in welchem Jahr das gewesen ist.

Das gilt genauso für Restaurants: Es gibt keine Ausweispflicht, die den Gast zwingt, seinen Personalausweis der Kellnerin oder dem Kellner zum Einblick vorzulegen. Sogar im ersten Lockdown, als die Gäste in den Restaurants ihren Namen, die Adresse und eine Telefonnummer hinterlassen mussten, war niemand gezwungen worden, seinen Ausweis vorzulegen, um zu bestätigen, dass die angegebenen Daten auch korrekt sind. 

Die Stadt Ahrensburg jedoch fordert, dass Einwohner ihren Personalausweis vorlegen müssen, da sie sonst ihr Stadtgeld nicht einlösen können. Schlecht also für Frauen, die ihr Alter nicht jedem Verkäufer oder Kellner auf die Nase binden wollen.

Über Sinn und Zweck des von Familie Levenhagen beschlossenen Stadtgeldes gegen alle Stimmen der Vernunft stellt sich aus meiner persönlichen Sicht immer deutlicher heraus:

Familie Levenhagen hat dieses Geld offenbar allein deshalb beschlossen, weil Familie Levenhagen und ihre Angehörigenselber selber kassieren, womit die Stadtverordneten zu den Nutznießern ihrer eigenen politischen Entscheidung gehören. 😉

Postskriptum: Müssen die Gutscheine aus dem Stadtgeld, die von den Händlern bei der Verwaltung der Stadt eingelöst werden, nicht im Rathaus gespeichert werden, allein aus steuerrechtlichen Gründen? Durch eine solche Datenspeicherung ist namentlich erkennbar, in welchem Laden welcher Bürger eingekauft hat. Möglicherweise Nadine Levenhagen bei KiK und Tedi. Und Detlef Levenhagen bei Woolworth und C&A. Und mit dem Rest des Stadtgelde geht die Familie dann gemeinsam zum Abendessen zu McDonald’s.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 24. März 2021

Ein Gedanke zu „Stadtgeld & Datenschutz: Der Bürgermeister erklärt Unbedenklichkeit. Und die Datenschutzbeauftragte schweigt.

  1. Ein Ahrensburger

    Vielleicht sollte sich die Stadt Ahrensburg mal an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden:

    Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein
    Holstenstraße 98
    24103 Kiel
    Telefon: 0431 98 81 200
    E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

    Nicht das die Stadt auch noch wegen einer datenschutzrechtlichen Panne bei extra3 landet, das wäre ja nun wirklich peinlich …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)