Schilda des Nordens: Der Ahrensburger Bürgermeister will sehen, welche Einwohner bei McDonald’s gegessen haben!

Wenn Sie die Überschrift dieses Blog-Eintrages lesen, werden Sie vermutlich denken: Das ist mal wieder einer dieser Gags vom Blogger Dzubilla. Ist es aber nicht. Vielmehr ist es Tatsache: Bürgermeister Michael Sarach verkündet auf der städtischen Homepage, dass die Verwaltung der Stadt Ahrensburg eine gewisse Kontrolle über das Verhalten der Einwohner haben will.

Es geht dabei um das sogenannte “Stadtgeld”. Das soll nun in Form von Gutscheinen im Zeitraum vom 6. April bis 15. Mai 2021 von den Einwohnern in Ahrensburger Geschäften und Restaurants ausgegeben werden können. Aaaber: Der Bürgermeister will die namentliche Kontrolle darüber haben, welcher Bürger wo einkauft bzw. in welches Restaurant er geht. Denn der Verwaltungschef verkündet:

“Die Gutscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar und können nur vom Empfänger selbst eingelöst werden. Die Einlösung durch einen Dritten erfordert eine schriftliche Vollmacht nach einheitlichem Muster. Entsprechendes gilt für die Einlösung durch Empfänger unter 16 Jahren; hier ist eine schriftliche Vollmacht des gesetzlichen Vertreters erforderlich.”

Was bedeutet das? Es bedeutet: Auf den Gutscheinen ist unser Name gedruckt. Und wenn wir damit einkaufen wollen, müssen wir im Geschäft unseren Personalausweis vorlegen. Ob diese Forderung gemäß den Datenschutzbestimmungen überhaupt möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Genauso das Ding mit der Vollmacht: Was hat es die Kassiererin bei C&A oder Woolworth zu interessieren, dass Frau Meier den Gutschein von Herrn Müller einlösen will?!

Auch muss ich noch einmal an das Ziel und den Zweck des städtischen Spendengeldes erinnern. Der Bürgermeister schreibt dazu:

“Die Stadt Ahrensburg setzt mit der Umsetzung des „Ahrensburger Stadtgeldes“ ein Zeichen. Die Stadt, die Einwohner*innen und die Stadtverordneten sind solidarisch mit denen, die besonders unter den Folgen der Viruspandemie leiden. Die örtlichen Strukturen, die Lebendigkeit und Vielfalt in der Stadt sollen erhalten bleiben. Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen sollen gemildert werden. Die Gutschein-Staffelung soll eine stärkere Wirkung zugunsten von Familien mit Kindern entfalten.”

Diese Zielsetzung wird aber außer Kraft gesetzt, wenn der Bürger die Annahme des Spendengeldes verweigert und die Gutscheine zurückschickt. Dann nämlich entscheidet die Stadtverwaltung darüber, dass das “Stadtgeld” zweckentfremdet ausgezahlt werden kann, was der Bürgermeister wie folgt mitteilt:

“Einwohner*innen, die ihren Gutschein nicht einlösen möchten, können den Wert ihres Gutscheins spenden. Entsprechend mit „Spende“ gekennzeichnete Gutscheine sind bis spätestens 15.05.2021 (Eingangsdatum) an die Stadt Ahrensburg – Der Bürgermeister, Fachdienst I.5, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg zurückzugeben. Der Gesamtbetrag des Spendenaufkommens wird anteilig auf soziale Projekte und Organisationen in der Stadt Ahrensburg umgelegt. Eine Übersicht der Spendenempfänger*innen wird vor dem 06.04.2021 öffentlich bekanntgemacht. Eine spezifische Zuordnung von Spenden ist nicht möglich. Spendenbescheinigungen werden nicht ausgestellt.”

Was bedeutet das? Es bedeutet: Städtisches Geld, das zur Unterstützung des Handels eingesetzt werden soll, wird anderweitig nach Entscheidung der Verwaltung verwendet. Mag das auch gut und lobenswert sein für die Empfänger, aber es hat absolut nichts mit Ziel und Zweck der Aktion “Stadtgeld” zu tun.

Frage: Bin ich der einzige Ahrensburger, der darüber gestolpert ist…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. Februar 2021

9 Gedanken zu „Schilda des Nordens: Der Ahrensburger Bürgermeister will sehen, welche Einwohner bei McDonald’s gegessen haben!

  1. Frau Behnemann

    Sehr geehrter Herr Sarach!

    Ich möchte nicht, dass die Dame an der Ladenkasse mit Blick auf meinem Personalausweis sehen kann, wie alt ich bin! Auch geht es sie garnichts an, wie ich heiße und wo ich wohne. Bitte, sorgen Sie dafür, dass die Gutscheine anonym in Zahlung gegeben werden können!

    Freundliche Grüße
    Frau Behnemann

  2. Peter Körner

    Merkwürdig?!?

    Wenn die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zwecks Mitgliedergewinnung Meldedaten von Personen im “wehrfähigen” Alter (nur Name und Adresse) benötigt wird immer auf den Datenschutz verwiesen. Aber hier…

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wo Familie Levenhagen regiert, dort herrscht ein Recht nach Gutsherrenart. Und der Bürgermeister ist vor dieser Herrscherfamilie nur der Büttel der Stadt und hat das in die Wege zu leiten was Familie Levenhagen anordnet.

  3. Observator

    Dieses ist nur eine Vermutung, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Küchenstudio Detlef Levenhagen in Norderstedt das Ahrensburger Stadtgeld akzeptieren wird, wenn die Kunden dort eine Küche kaufen. Und der Kunde muss dann nur eine schriftliche Vollmacht abgeben, dass er die Gutscheine an einen Dritten übertragen hat, nämlich an Detlef Levenhagen in Ahrensburg. Und der kann damit dann in unserer Stadt einkaufen. Oder übersehe ich dabei einen Haken, Herr Bürgermeister?

  4. Ein Ahrensburger

    “Die Gutschein-Staffelung soll eine stärkere Wirkung zugunsten von Familien mit Kindern entfalten.” – HÄÄÄH?

    Da fühle ich mich als kinderloser Steuerzahler doch ein klitzeklein wenig diskriminiert!

    Wenn überhaupt dieses bescheuerte “Stadtgeld” ausgegeben wird, dann sollte jede*r Bürger*in von 0 – 100 einen Gutschein in der gleichen Höhe bekommen.

  5. Fritz Lucke

    Zurückkommend auf den grünen Hinweis: ” Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern”. Diese könnte sehr wohl mit einer verbesserten Kontrolle des fahrenden und ruhenden Straßenverkehrs, die m.E. nur im engen Umkreis des Stadtkernes als Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs stattfindet, zumindest teilweise, verbessert werden. In vielen Straßen der Innenstadt (insbesonders 30er – Zonen, Fahrradstraßen) wird sehr häufig zu schnell gefahren, Geschwindigkeitsmessungen ? Ich habe noch keine wahrgenommen. Der ruhende Verkehr außerhalb einer Kernzone der Innenstadt wird nach meinen Beobachtungen so gut wir nicht kontrolliert, ansonsten sind die diversen Falschparker, Blockierer von Fahrrad- und Fußwegen nicht zu erklären.

  6. Harald Dzubilla Artikelautor

    Der Vollständigkeit halber: In der Stadtverordneten-Versammlung am Montag, 1. März 2021, beantragt der Bürgermeister:

    “Mit der 4. Änderungsrichtlinie wird § 5 Spenden neu gefasst.

    Nicht eingelöste und als Spende ausgezeichnete Stadtgeldgutscheine können nun bis zum 17.05.2021 (Eingangsdatum) an die Stadtverwaltung zurückgegeben werden. Die Verwaltung sammelt die entsprechenden Gutscheine und prüft deren Gültigkeit.

    Erst nach Ablauf des Aktionszeitraums und der Ermittlung des tatsächlichen Spendenvolumens beschließt die Stadtverordnetenversammlung, welche/s soziale/n Projekt/e und Organisationen in der Stadt Ahrensburg Spenden erhalten sollen.

    Begründung:

    Erst mit Ablauf des Aktionszeitraums kann die tatsächliche Höhe des Spendenvolumens ermittelt und eine Entscheidung über eine zweckmäßige Vergabe der Spendenmittel getroffen werden.”

  7. chessy

    Warum steht da nicht gleich drin, dass die Spenden an die AWO gehen sollen? Schließlich sind doch drei Stadtverordnete betroffen, oder?? Und die Stadtverordneten entscheiden letztlich!

    Zitat der AWO:
    Liebe Ahrensburger*innen,
    wir freuen uns, dass Sie uns auf unserer Website besuchen. Wir möchten Sie hier gerne über unsere Arbeit informieren.

    Das Jahr 2020 stand im Zeichen der Corona-Krise, die für uns als Wohlfahrtsverband mit großen Herausforderungen und Anstrengungen verbunden war. Unsere ehrenamtlichen Helfer*innen haben viel geleistet, um den Bürger*innen Ahrensburgs auch in dieser für alle schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir danken den Besucher*innen unserer Läden und Einrichtungen für die ihre Treue, die Unterstützung und das Verständnis, das sie bei manchen coronabedingten Einschränkungen unserer Angebote aufgebracht haben. Wir danken auch unseren Unterstützer*innen und Spender*innen, die uns wieder viel Rückenwind gegeben haben.
    Leider müssen wir auch in dem gegenwärtigen Lockdown alle unsere Läden, Einrichtungen und sonstigen Angebote aufgrund der Vorgaben der Landesverordnungen zur Corona-Krise schließen!
    Wir sind aber weiter für Sie da!

    Wir helfen insbesondere den Ahrensburger*innen, die jetzt in der Corona-Krise in schwierige Lebenslagen geraten sind. Bitte sprechen Sie uns gezielt an, wenn Sie, ihre Nachbarn, Bekannten oder Freund*innen jetzt Hilfe und Unterstützung brauchen.

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