Ahrensburger Immobilien: Reporterin Janina D. berichtet von einem Luftschloss auf der Alten Reitbahn

Heute gibt’s im 3. Buch Abendblatt eine ganze Seite mit Wohnungsangeboten. Diese Seite ist jedoch kein Anzeigenkollektiv mit den Offerten von Maklern, sondern es ist eine Werbeseite der Redaktion für die Investoren, die ihre Wohnungen mit Hilfe der Werbetexterin Janina Dietrich verkaufen wollen. Und einige der Wohnungen befinden sich in Luftschlössern, denn deren Bau wird auf der Alten Reitbahn und am Bahnhof angekündigt, obwohl es sich dabei um ein Kopplungsgeschäft handeln würde, dass rechtlich so gar nicht möglich ist.

Abbildung frei nach Abendblatt

Denn was Janina Dietrich übersehen hat: Die Melchers-Gruppe will ein Kino auf seinem eigenen Grundstück am Bahnhof bauen. Dagegen gibt es auch nichts einzuwenden. Aaaber: Der Bau dieses Kinos soll nur passieren, wenn die Stadt dem Investor das städtische Grundstück Alte Reitbahn weit unter Marktwert verkauft und ohne das Bauland zuvor öffentlich ausgeschrieben zu haben. Und das geht gar nicht. Weil das illegal ist. Und auch die Bürger wurden gar nicht befragt, ob sie ein Kino überhaupt haben wollen, wenn sie dafür den Parkplatz Alte Reitbahn opfern müssen.

Das weiß der Bürgermeister genauso wie die Stadtverordneten es wissen. Und auch in der Redaktion vom Abendblatt weiß man von diesem Kopplungsgeschäft. Aber man verschweigt das, weil man vermutlich auf die Kinoanzeigen hofft. Und der absolute Clou würde entstehen, wenn der Investor die Alte Reitbahn bebaut hat und hernach feststellt: „Oh, ein Kinopalast mit sechs Vorführsälen für 700 Besucher ist leider nicht mehr drin in meinem Etat; stattdessen gibt es als Ausgleich sechs Daumenkinos, die im Foyer der Rathauses ausliegen!“

Auch die Tatsache, dass die Dummis der Stadt sich darauf eingelassen haben, dass der Investor ein Wohnhaus neben dem Kino baut statt ein dringend benötigtes Parkhaus für die potentiellen Kinobesucher, ist schon hanebüchen. Zumal auch jeder weiß, dass das städtische Parkhaus Alter Lokschuppen ausschließlich zum P+R-Verkehr gehört und nicht von privaten Investoren genutzt werden kann in welcher Form auch immer.

Mit dem heutigen Beitrag in der Zeitung soll den Bürgern vorgegaukelt werden, dass mit der Alten Reitbahn alles in trockenen Tüchern ist. In Wahrheit jedoch sind diese Tücher noch ziemlich feucht. Allein ein Einspruch vor Gericht könnte schon dazu führen, dass das von der Stadt angedachte Datum in weite Ferne gerückt wird.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. August 2020

16 Gedanken zu „Ahrensburger Immobilien: Reporterin Janina D. berichtet von einem Luftschloss auf der Alten Reitbahn

  1. Frau Behnemann

    Ein lupenreiner Werbetext mit Preisangaben und Ansprechpartnern. Toll, Frau Dietrich. Schäbiger kann Journalismus gar nicht mehr sein. Oder vergaß man nur das Wort ANZEIGE über dem Anzeigentext?

    1. Kirchberger

      Vielleicht ist die Reporterin selber auf Wohnungssuche und hat auf diesem Wege ein paar Freunde gefunden? You never know. 😉

  2. Christian Schmidt

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,

    Sie treffen eine Aussage in ihrem Blog “wenn die Stadt dem Investor das städtische Grundstück Alte Reitbahn weit unter Marktwert verkauft”, die interessant ist.
    Können sie ihre Aussage, in irgendeiner Art und Weise, mit entsprechenden Dokumenten belegen?
    Wie kommen sie zu dieser Aussage?

    Viele Grüße
    Christian Schmidt

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Ganz einfach, sehr geehrter Herr Schmidt:

      Wenn das Grundstück öffentlich ausgeschrieben wurde, dann ist der tatsächliche Marktwert der höchste Preis, den ein Käufer dafür zu zahlen bereit gewesen ist. Als Stadtverordneter der Grünen werden Sie die Angebote ja alle vorliegen haben, bevor Sie darüber abgestimmt haben. Es wäre nett, wenn Sie mir diese Unterlagen zur Verfügung stellen würden, damit wir Bürger erkennen können, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

      Freundliche Grüße – Harald Dzubilla

      1. Jan Furken

        Sehr geehrter Herr Dzubilla,
        nachfolgendes Zitat aus der homepage
        https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=1&lid=122

        “Bodenrichtwerte für den Bereich des Kreises Stormarn werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage tatsächlicher Grundstücksverkäufe ermittelt. Letzter Stand: 31. Dezember 2018. Nächste Fortschreibung zum Stichtag 31. Dezember 2020 wird ca. im Frühjahr 2021 vorliegen. Verfügbar sind Bodenrichtwerte bis zum Jahr 1964 zurückgehend.”

        Siehe auch
        https://www.kreis-stormarn.de/kreis/sonderbereiche/gutachterausschuss-fuer-grundstueckswerte-im-kreis-stormarn/

        Bodenrichtwerte online siehe
        https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de

        Eine Umrechnung der Bodenrichtwerte auf Mehrfamilienhäuser bzw. Wohn- und geschäftshäuser (WGH) wird erforderlich.
        Eine ggf. extrapolierte Kostensteigerung für das Jahr des Verkaufs ist sicherlich einzuplanen.
        Z.B. am bebauten Rathausmarkt liegt der Bodenrichtwert (Stand 31.12.2018) für ein Wohn- und Geschäftshaus bei 705 €/m².
        Der Bodenrichtwert auf der noch nicht bebauten Reitbahn ist m.W.n. nicht separat ausgewiesen, könnte aber aufgrund der hohen Nachfrage und der attraktiven Lage bei 300,-€/m² liegen (Zum Vergleich Zone 7 Große Straße zwischen Am Alten Markt und Woldenhorn – 290 €/m² / GFZ 1,2 / III Vollgeschosse)).

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Sehr geehrter Herr Furken –

          vielen Dank für Ihre sachdienlichen Hinweise. Bei der Alten Reitbahn geht es natürlich nicht um die Oma, die ihr Häuschen an private Bürger verkauft. Hier geht es um ein städtisches Areal in erstklassiger Lage, das allen Bürgern gehört. Und in unserer freien Marktwirtschaft bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Ich habe zum Beispiel von einem bekannten Ahrensburger Unternehmer gehört, der sehr daran interessiert war, die Alte Reitbahn zu kaufen. Er hat nicht mal den Hauch einer Chance bekommen, dass er ein Angebot abgeben durfte. Klar, er hat nicht mit einem Kinopalast, der in den Wolken gebaut wird, geködert. Wer da an bewusste Veruntreuung von städtischem Eigentum denkt, der denkt meiner Meinung nach gar nicht mal so falsch.

      2. Christian Schmidt

        Sehr geehrter Herr Dzubilla,

        Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner, weiter oben aufgeführten, Fragen.

        Herr Dzubilla, da sie sich ja bereits jahrelang mit der Kommunalpolitik auseinander gesetzt haben, bin ich mir sicher, dass sie auch alle rechtlichen Bestimmungen kennen, nach denen Auskünfte erteilt werden können.
        Gerne beantworte ich Ihnen Fragen innerhalt des rechtlichen Rahmens.

        Viele Grüße
        Christian Schmidt

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Sehr geehrter Herr Schmidt – auf diesem meinem Blog darf jeder Auskünfte erteilen, dafür gibt es rechtlichen Bestimmungen, die in unserem Grundgesetz verankert sind. Und was nicht rechtens ist, darüber urteilt das Gericht. Zum Beispiel wenn eine Klage eingeht wegen eines Kopplungsgeschäftes, das nicht legal ist. Oder haben Sie ein anderes Gesetzbuch?

          Freundliche Grüße – Harald Dzubilla

  3. Christian Schmidt

    Lieber Herr Dzubilla,

    Sie haben hier auf ihrem Blog des Öfteren Auskünfte von Kommunalpolitiker*innen gefordert. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen geläufig sind und sie diese im Zuge ihrer Recherchen kennengelernt haben.
    Ich spreche von der Gemeindeordnung, in der unter anderem auch Pflichten der Kommunalpolitiker*innen geregelt sind.

    Ich beantworte Ihnen gerne Fragen, die ich beantworten darf. Allerdings lasse ich ihnen den Vortritt bei der Beantwortung von Fragen.

    Mit welchen belastbaren und nachprüfbaren Argumenten können sie ihre Behauptung, dass die Alte Reitbahn „unter Wert“ verkauft werden soll, stützen?

    Vielen Grüße
    Christian Schmidt

    1. H.J. Lange

      Lieber Herr Christian Schmidt,
      vielleicht kann ich Ihnen helfen und von hinten schräg hineingrätschen:

      Auch Stadtverordnete (unter BGM Pepper, SPD) haben es zugelassen (außerhalb von BGB und GO), dass ein Teil der Klaus-Groth-Straße, bzw. deren Fahrbahn sogar ohne jede Gegenleistung an einen Investor quasi verschenkt worden ist.
      Dort zeigen heute “die Rampen” was Bürger nicht wollen – damals sogar vorhersehbar nicht wollen dürfen.
      Kann dieser Skandal noch überboten werden ?
      (Detailnachweis in diesem Blog und bei mir).

      Auch deshalb hat “der Bürger” inzwischen ein begründetes Misstrauen aufgebaut – ist zum “Wutbürger” geworden. Bis die Wut explodiert.

      Viele Grüße von HJL

    2. Harald Dzubilla Artikelautor

      Sehr geehrter Herr Schmidt –

      Zuerst mal eine Frage, die Sie bestimmt beantworten dürfen, und woraus sich meine Antwort ergibt, die Sie von mir haben möchten. Also:

      Im Ansatz des Haushaltsjahres 2021 findet der Bürger unter “Einzahlungen aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden” die Summe von 2.800.000 Euro”. Ich gehe davon aus, dass diese Summe der Kaufpreis für 6.000 qm Alte Reitbahn ist oder…? Sollte es so sein, dann liegt dieser Preis unter Wert, weil das Areal auch für 3.000.000 Euro hätte verkauft werden können, wenn man es öffentlich ausgeschrieben und nicht unter der Hand veräußert hätte, bzw. dieses zu tun gedenkt.

      Freundliche Grüße
      Harald Dzubilla

  4. Christian Schmidt

    Liebe Herr Dzubilla,

    Das ist ein Haushaltsansatz, kein Verhandlungsergebnis. Haushaltsansätze sollten möglichst realistisch angesetzt werden, haben aber keine “Beweiskraft”.
    Bitte verzeihen sie mir, ihre Argumentation steht auf tönernden Füßen. Ich hatte gehofft, dass sie noch fundierte Argumente recherchiert haben.
    Herr Furken hat weiter oben einen Bodenrichtwert genannt. Wie passt dieser in Ihre Argumentation?

    Lieber H.J. Lange,

    Zu der Thematik, die sie ansprechen kann ich leider nichts sagen. Ich bin erst später kommunalpoltisch aktiv geworden.
    In diesem Fall kann ich aber nicht erkennen, dass irgendwas “verschenkt” wird. Insofern sehe ich persönlich kein Potential so in “Wut” zu geraten, wie sie es beschrieben haben.

    Viele Grüße
    Christian Schmidt

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Und nun mal Butter bei die Fische!

      Lieber Herr Schmidt –

      Angebot und Nachfrage bestimmen den Wert eines Grundstücks. Wenn die Alte Reitbahn nach den Bodenwertrichtlinien vielleicht zwei Millionen Euro wert ist und dann kommt ein Interessent und bietet dafür drei Millionen, dann ist der Marktwert = drei Millionen. Soweit d’accord…?

      Ich behaupte, dass der potentielle Käufer für die Alte Reitbahn nicht mehr als 2,6 Millionen Euro bezahlen soll/will. (Wenn das nicht stimmt, dann werde ich meine Behauptung selbstverständlich korrigieren, wenn mir, dem gemeinen Bürger, der offizielle Preis vorliegt.) Und ich bin mir ziemlich sicher: Wenn Sie einem Ahrensburger Investor – zum Bespiel dem Kaufmann Matthias Timm (Nessler) – das Grundstück anbieten, dann würde der möglicherweise 200.000 Euro mehr dafür zahlen als die Melchers-Gruppe, um dort einen Parkplatz zu erhalten bzw. ein Parkhaus zu bauen, das wichtiger für uns Bürger und die Innenstadt von Ahrensburg ist als ein EDEKA-Supermarkt, der seine gute Lage am Bahnhof aufgibt, um sich auf der Reitbahn schlechter zu platzieren.

      Und damit, lieber Herr Schmidt, beträgt der Marktwert für die Alte Reitbahn = 2,8 Millionen und nicht 2,6 Millionen, die Melchers dafür möglicherweise zahlen soll. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann bieten Sie das Grundstück auf dem freien Markt an, bevor der Vertrag mit Melchers unterschrieben ist!

      Freundliche Grüße
      Harald Dzubilla

      PS: Dieser Beitrag ist auch noch online zu lesen, wenn das Grundstück de facto verkauft ist und der Preis dafür öffentlich bekanntgegeben wird. Ein Beitrag, der dann möglicherweise bei juristischer Auseinandersetzung als Corpus Delicti vorgelegt werden kann. 😉

      1. H.J. Lange

        Lieber Herr Christian Schmidt,

        Sie sprechen das Problem der kurzen aktiven Verweildauer von kommunalen Politikerinnen und Politkern an:
        Was ich heute mit-entscheide, ist mir doch so was von egal, wenn ich wieder ausgeschieden bin.
        Und ich als Nachfolger / Nachfolgerin meiner Vorgängerin / Vorgänger will auch gar nix von dem wissen, was er / sie vor meiner Zeit mit-entschieden hat.
        Vergleiche oben das “PS” von H. Dzubilla.
        HJL

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Lieber Herr Lange –

          ich liebe Gleichnisse. Und hier ist eines: Der Herr Schmidt von den Grünen hat in einem Ahrensburger Laden eine Kaffeemaschine gekauft. Nach vier Wochen bringt er sie wieder zurück und erklärt: “Die Maschine funktioniert nicht, das Wasser wird nicht heiß!” Daraufhin die Verkäuferin: “Tut mir leid, ich bin nicht die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich bin erst seit 14 Tagen hier angestellt. Die Maschine haben Sie noch bei meiner Vorgängerin gekauft, die arbeitet aber nicht mehr hier in Ahrensburg sondern in Bad Oldesloe – ätschebätsch!” Und dann nimmt der Herr Schmidt seine Kaffeemaschine wieder mit und entsorgt sie auf dem Bauhof.

          Viele Grüße! HDZ

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