“Lidl Lebens-Räume”: Blick in einen leeren Pappkarton und was der Bundesgerichtshof (BGH) dazu sagt

Eigentlich wollte ich heute zu Rewe, um dort fürs Abendessen einzukaufen – nicht zuletzt wegen der coolen Salatbar. Dann aber bin ich doch zu Lidl gefahren. Der Grund waren “Lidl Lebens-Räume”, nämlich Echter Lavendel und Gartenhortensie im günstigen Angebot – siehe die nachstehende Abbildung! 

Als ich das letzte Mal sechs Hortensien bei Lidl kaufen wollte, kam ich zu spät: Nach drei Tagen in Angebot war der letzte Topf bereits verduftet als ich im Markt eingetroffen war. Heute wollte ich klüger sein und bin schon am ersten Tag des Angebots hingefahren, um ein halbes Dutzend mal Lavendel und genau so viele Hortensien zu kaufen, die winterhart sind und damit für den Garten geeignet.

Um es kurz zu machen: Weder Lavendel noch Hortensien waren zu entdecken. Die Antwort auf meine Nachfrage bei einem Mitarbeiter im Lidl-Markt in der Hamburger Straße: “Wir haben nur einen Karton bekommen und alle Pflanzen waren sofort weg.”

Weil ich zu faul war, dann noch zu Rewe zu fahren, habe ich knurrend bei Lidl eingekauft. (Und auch wegen des Kaufbeleges, der meinen Besuch dokumentiert.) Und ich frage nun an dieser Stelle den Marktleiter:

Handelt es sich bei den angebotenen Pflanzen eventuell um sogenannte Lockangebote, dazu dienend, Kunden wie mich in den Laden zu locken, weil solche Kunden dann noch andere Waren einkaufen, wenn sie schon mal dort sind…?

Wie lange müssen Schnäppchenangebote eigentlich verfügbar sein? Nach einem Urteil des BGH muss ein Unternehmen das beworbene Produkt zumindest am ersten Tag vorrätig haben. Denn die Werbung mit Schnäppchen vermittele den Konsumenten den Eindruck einer besonderen Gelegenheit und deshalb auch einer besonders nachhaltigen Bevorratung und Lieferfähigkeit. Hat ein Unternehmen das Produkt also nicht vorrätig, muss in der Werbung ein entsprechender Hinweis erfolgen. Ist das nicht der Fall, so ist in der Werbung eine Irreführung der Verbraucher zu sehen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 183/09).

Und weil es sich in diesem Fall nicht nur um ein Produkt gehandelt hat, sondern gleich zwei am ersten Tag des Angebots nicht vorhanden waren, kommt mir ein ganz bestimmter Gedanke…!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. Juli 2020

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