Glosse: Warum die Regensteuer flüssiger als Wasser ist, nämlich überflüssig

In Ahrensburg gibt es eine Regensteuer. Die muss sogar bezahlt werden, wenn es gar nicht regnet, sondern auch bei Sonnenschein. Eine Sonnensteuer hingegen gibt es bei uns nicht. Auch keine Luftsteuer. Oder eine Fahrradsteuer für die Benutzung der Radwege; hier muss selbst der E-Bike-Fahrer nicht mal eine Vergnügungssteuer bezahlen. 😉

Zitat: Abendblatt, Symbolbild: Szene Ahrensburg

Ich schreibe diesen Blog-Eintrag, weil ich am vergangenen Montag in der Stadtverordneten-Versammlung vernommen habe, dass die Regensteuer in Ahrensburg erhöht wird. Und ich habe schon in Vergangenheit gefragt, was der Unsinn mit der Regensteuer soll, die – wohlgemerkt – nicht nur in Ahrensburg gezahlt werden muss.

Die Regensteuer, amtlich als Niederschlagswassergebühr bezeichnet, ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser von bebauten und versiegelten Flächen, das von dort in die Kanalisation gelangt. Genauso wie das Abwasser aus den Häusern. Aber im Unterschied zum schmutzigen Abwasser ist das Regenwasser ziemlich frisch und sauber. Und die Stadt muss froh und glücklich sein, dass Grundstücksbesitzer ihr eigenes Regenwasser der Stadt zuführen, damit dieses wertvolle Wasser dazu beiträgt, dass die Wasserqualität in der Stadt verbessert wird.

Demzufolge müsste es eigentlich so sein wie bei der Blauen Tonne mit Altpapier, die auch abgeholt wird, ohne dass der Bürger dafür zahlt. Im Gegenteil: Er bekommt sogar eine Gutschrift. Denn er liefert schließlich einen Wertstoff. Und genauso ist auch das Regenwasser ein Wertstoff, den der Bürger an die Stadt liefert. Und egoistische Grundstückseigentümer, die ihr Regenwasser nicht der Gemeinschaft spenden, sondern von Dach und Garten auf dem eigenen Grundstück versichern lassen, die zahlen keine Regensteuer.

Wir bezahlen heute viele Steuern, direkte und indirekte. Ich muss Vergnügungssteuern bezahlen, wenn ich mich vergnüge. Und Kirchensteuern, weil ich Mitglied einer Kirchengemeinde bin. Ich bezahle Bier- und Sektsteuer, wenn ich Bier und Sekt trinke. Aber wenn ich die geleerten Sektpullen in einen Glascontainer werfe und entsorgen lasse, dann bezahle ich dafür doch keine Flaschenentsorgungsgebühr sprich: Pullensteuer!

Ich fasse es nicht und deshalb zusammen: Wenn ich ein Grundstück besitze, dann bezahle ich eine Grundsteuer. Fällt der Regen auf mein Grundstück, dann ist das steuerfrei – es sei denn, ich spende das Regenwasser via die Kanalisation der Allgemeinheit; dann werde ich dafür bestraft und zur Stadtkasse gebeten.

Und jetzt kommt der Knaller, der mein Grund ist für diesen meinen Blog-Eintrag: Für das gute Regenwasser sollen wir jetzt mehr Gebühren zahlen. Für das schlechte Abwasser dagegen werden die Gebühren gesenkt. Verrückte Welt, oder…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 28. November 2019

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