Von der „Gegnerlist“ eines Anwalts aus Rahlstedt

Ein Rechtsanwalt kann nicht in allen Rechtsfragen helfen, dazu ist die Rechtslage zu vielseitig. Und deshalb haben sich Rechtsanwälte in aller Regel spezialisiert auf eine Auswahl von Rechten. Und weil ich kürzlich in einem Blogeintrag gefragt hatte, ob es in Ahrensburg vielleicht einen Anwalt für Urheberrecht gibt, bekam ich von einem Leser die Antwort: „In Ahrensburg kenne ich keinen, aber im nicht weit entfernten Rahlstedt gibt es einen solchen.”

Ich habe mir die Homepage dieses Anwalts angeschaut und las dort: * allgemeines Zivilrecht * Internetrecht * Urheberrecht * Verwaltungsrecht * Strafrecht. Außerdem: Forderungseinzug, also die Durchführung des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.

Doch nicht genug damit, man erfährt: „Sie können sich aber natürlich auch an mich wenden, wenn Ihr Problem nicht zu den zuvor genannten Rechtsbereichen gehört.“ Also ein Universalrechtsgelehrter. (In der Medizin würde man von einem Doktor Allwissend reden.)

Und dann findet man auf der Homepage des Anwalts eine sogenannte „Gegnerliste“, wo der Jurist eine Auswahl der Gegner veröffentlicht, gegen die ihm das gerichtliche oder außergerichtliche Mandat erteilt wurde. Ehrlich: So etwas habe ich noch nirgendwo gesehen bzw. gelesen.

Ziehen Sie nicht die Stirn in Falten, denn das darf der Anwalt laut höchstem Beschluss der Bundesverfassungsgerichtes, wie er es selber zitiert. Und diese Entscheidung der obersten Richter des Landes empfinde ich als diskussionswürdig!

Stellen Sie sich mal theoretisch vor: Ein Anwalt zeigt die Namen von Weltfirmen der Wirtschaft, gegen die er Prozesse für seine Mandanten geführt hat. Die Wahrheit dabei ist: Alle diese Prozesse hat der Advokat verloren! Das aber geht aus der Gegnerliste natürlich nicht hervor; und der Leser wird vermutlich glauben, dass der Anwalt die Prozesse gegen diese großen Namen allesamt gewonnen hat. Finden Sie das etwa nicht lustig?

Der besagte Anwalt in Rahlstedt bezeichnet das in seinem Text denn auch folgerichtig als „Gegnerlist“ – siehe die Abbildung im Original!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 29. Juli 2019

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