Der Brüller des Monats: Die Kurzzeitparksanduhr ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen!

Heute ist zwar erst der 1. des neuen Monats, aber schon jetzt steht er für mich fest, nämlich “Der Brüller dieses Monats”! Und den finden wir heute im 3. Buch Abendblatt, überschrieben: “Sanduhr für Kurzparker? Skepsis im Ahrensburger Rathaus” – siehe die Abbildung!

aus: Abendblatt, Grafik: Szene Ahrensburg

Kurz der Inhalt dieser Realsatire: Die CDU hatte in der Stadtverordneten-Versammlung den Antrag eingebracht, an den Ticketautomaten der Parkplätze die sogenannte “Brötchentaste” für Kurzparker anzubringen, die dort kostenlos parken dürfen für schnelle Besorgungen. Die Verwaltung wies diesen Antrag zurück mit der Begründung: Die alten Parkticketautomaten können nicht nachträglich mit so einer Taste ausgerüstet werden, weshalb die Kurzzeitparktaste erst kommen kann, wenn neue Automaten kommen – basta!

Und heute erzählt uns Reporterin Janina Dietrich, dass es in Süddeutschland eine Sanduhr im Auto gibt, die das kostenlose Kurzparken ermöglicht. Sofort hat die Stadtverwaltung von Schilda Ahrensburg dieses Anliegen zurückgewiesen mit der Begründung: „’Bisher ist strittig, ob die Nutzung solcher Sanduhren überhaupt rechtskonform ist, da diese in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen sind’, sagt Rathaussprecherin Imke Bär.” Und dann wird noch eins draufgesetzt: “Zudem befürchtet die Ahrensburger Verwaltung, dass mit dem System Nachteile für auswärtige Autofahrer entstehen, weil diese keine Parksanduhr besitzen.”

Zwischen den Absätzen ein Hinweis an die Ahrensburger Verwaltung: Beim derzeitigen Parken kann sowohl für Ahrensburger als auch für auswärtige Autofahrer ein Nachteil entstehen, wenn diese keine Zahlungsmittel besitzen!

Sensationelle Erfindung: Die Parkscheibe

Fazit: In Ahrensburg hat man weder in der Verwaltung, noch bei der Politik und schon gar nicht in der Redaktion vom 3. Buch Abendblatt jemals etwas von einer PARKSCHEIBE gehört. Zur Erklärung: Auf so einer PARKSCHEIBE wird die Ankunftszeit eingestellt. Und die städtischen Ordnungskräfte können dann erkennen, ob das Fahrzeug dort länger als 30 Minuten parkt. Auch könnten Stadt und Läden eine Parkscheibe ausgeben, wo eine minutengenaue Einstellung möglich ist.

Alternative: In den Läden der Stadt gibt es kostenlose Blocks, auf deren Blätter man handschriftlich seine Ankunftszeit einträgt und genauso sichtbar im Wagen auslegt wie ein Automatenticket. Aber bevor jemand auf so etwas Naheliegendes kommt, wird in Ahrensburg zuerst mal eine digitale Sanduhr für Autofahrer gefordert.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. Dezember 2018

3 Gedanken zu „Der Brüller des Monats: Die Kurzzeitparksanduhr ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen!

  1. Sandmann

    Herr Dzubilla, es ist wohltuend, dass dass Sie nicht nur Probleme dieser Stadt ansprechen, sondern auch mehr und mehr Lösungen (so wie hier) anbieten. Da kommen betriebsblinde Politiker und Verwaltung einfach nicht drauf. Wäre die CDU mit dem richtigen praktikablen Vorschlag gekommen, wäre das Ding vielleicht durch. – Wichtig ist der Bürger, der die Probleme mit gesundem Menschenverstand von außen betrachtet und kommuniziert. Ich hoffe, dass Politik und hauptamtliche Verwaltung wenigstens Ihre Blogs lesen, auch wenn man mit Dzubilla nicht immer einer Meinung sein muss.

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