Schiedsamt Ahrensburg: Diskriminierung älterer Menschen von Amts wegen

Im 3. Buch Abendblatt lesen wir heute eine Meldung, in der mal wieder das Wichtigste verschwiegen wird. Denn hinter dieser Meldung steht die Diskriminierung älterer Menschen in der Stadt Ahrensburg, ohne dass die Redaktion darauf hinweist.

Wir lesen, dass die Stadt Ahrensburg neue Schiedspersonen sucht. Als einzige Bedingung für dieses Amt nennt die Zeitung das Alter und den Wohnort der Schiedspersonen: Sie „müssen mindestens 30 Jahre alt sein und in Ahrensburg wohnen“. Und dabei unterschlägt Schreiberin Janina Dietrich etwas sehr Wesentliches.

So muss die Schiedsperson auch nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Es dürfen keine Umstände in der Person liegen, die sie zur Führung dieses Amtes ungeeignet machen – zum Beispiel Vorstrafen. Und das Wichtigste: Die Person darf das 71. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Und das ist ein klarer Fall von Altersdiskrimierung in Schleswig Holstein. (In Hessen z. B. gilt die Altersgrenze von 76 Jahren; und in manchen Bundesländern gibt es vernünftigerweise überhaupt keine Altersbegrenzung.)

Ich frage Sie, ob eine 30jährige Person aufgrund ihrer Lebenserfahrung geeigneter für das Schiedsamt ist als ein 76jährige Person. Die Unsinnigkeit dieser Altersbegrenzung spiegelt sich in der Politik wider, wo Konrad Adenauer sogar mit 87 Jahren zum Bundeskanzler gewählt worden war. Und auch im heutigen Bundestag sitzen Politiker, die bei ihrer Wahl das 71. Lebensjahr bereits erreicht haben.

Wenn die Altersgrenze für Schiedspersonen in Ahrensburg bei 70 Jahren liegt, dann bedeutet das: Menschen über 70 wird kein gesunder Menschenverstand mehr zugetraut. Und deshalb sollten alle Ahrensburger Stadtvervordneten, die bei ihrer Wahl schon das 71. Lebensjahr erreicht hatten, mangels Urteilsfähigkeit unverzüglich zurücktreten. 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Oktober 2018

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