Sankt Bürokratius: Vierstündige Beratung, ob ein Antrag des Bürgermeisters auch korrekt ist…?

Am 6. Mai 2018 standen wir vor den Urnen zwecks Kommunalwahl. Am 17. Juni 2018 fand die konstituierende Sitzung für die kommenden fünf Jahre statt inkl. Wahlen von Bürgervorsteher, seinen Stellvertretern und den Stellvertretern des Bürgermeisters statt. Und dazu viele weitere Entscheidungen in zahlreichen Ämtern in der Stadt.Und was findet am 2. Juli 2018 statt im Sitzungszimmer 103 im Rathaus, und zwar von 19:00 – 23:00 Uhr…?

Am 2. Juli 2018 tagt im Sitzungszimmer 103 des Rathauses der Wahlprüfungsausschuss. Und er soll die “Entscheidung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 6. Mai 2018” vornehmen. Wohlgemerkt: Rund zwei Monate nach der Wahl und nachdem alle Gewählten bereits in ihren Ämtern sind.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Prozedere nach den Gesetzen so vorgeschrieben ist. Und es dürfte bei der Entscheidung vom Wahlprüfungsausschuss auch keine Überraschungen geben, denn der Bürgermeister hat in seinem Antrag bereits erklärt, dass alles im grünen Bereich stattgefunden hat und die durchgeführte Gemeindewahl deshalb für gültig erklärt werden soll. Warum muss für die Entscheidung dann aber eine vierstündige Sitzung anberaumt werden…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 25. Juni 2018

Ein Gedanke zu „Sankt Bürokratius: Vierstündige Beratung, ob ein Antrag des Bürgermeisters auch korrekt ist…?

  1. Rohde

    Möglicherweise ist das so wegen der Sitzunggelder. Eine 10-Minuten-Sitzung würde sich für die Teilenehmer nicht lohnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)