Es gibt Leute, die stören sich an Artikel 5 im Grundgesetz.

Als ich neulich auf meinem Blog wieder einmal die Verwaltung von Ahrensburg kritisiert und Fragen gestellt hatte, da kommentierte das doch jemand allen Ernstes mit dem Hinweis, ich hätte einfach vorher bei der Pressestelle im Rathaus anrufen und dort meine Fragen beantworten lassen können. Oder ich solle den Bürgermeister direkt ansprechen und nach seiner Nicht-Handlung befragen. In meinen Augen ist so ein Kommentar ziemlich überflüssig. Und weil er mir auch sonst zu trollig erschien, habe ich ihn nicht freigeschaltet sondern in die Troll-Ablage geschoben.

Zeichnung: Karl-Heinz Schoenfeld (Sprechblase: Szene Ahrensburg)

Zur Verdeutlichung eine Metapher: Wenn ich zum Beispiel eine Besprechung eines „Tatort“-Krimis mache und dabei erkläre, dass ich die Handlung nicht verstanden habe und die Story in meinen Augen unglaubwürdig und langweilig ist…

… und dann kommt jemand und sagt: “Sie hätten doch bei der Pressestelle der ARD anrufen müssen oder beim Drehbuchautor und genauso beim Regisseur, bevor Sie Ihre Kritik zu dem Krimi veröffentlicht haben!”

Der Blogger, liebe Leser von Szene Ahrensburg, ist ein ganz normaler Bürger genauso wie Sie und Ihr Nachbar auch. Er sieht, liest, hört und sagt dann seine Meinung über das Gesehene, Gelesene und Gehörte. Und wenn ich etwas Kritisches über den Papst schreibe, dann rufe ich auch nicht vorher im Vatikan an, um die Stellungnahme des göttlichen Vertreters einzuholen.

Ähnliches Thema: Ich empfinde es immer wieder als unverschämt, wenn ich lese: “Meckern Sie nicht über die Politiker der Stadt, sondern treten Sie einer Partei bei, lassen sich zum Stadtverordneten wählen und bestimmen dann selber, was in Ihrer Stadt gemacht wird!”

Um darauf sportlich zu antworten: Das ist genauso, wie würde man den HSV-Fans untersagen, über die Spieler zu meckern, sondern enttäuschte Zuschauer sollen stattdessen doch in den Verein eintreten, in der Mannschaft mitspielen und selber Tore schießen! Und auch der Trainer soll die Spieler nicht beschimpfen, sondern sich selber aufstellen und dabei helfen, die Spiele zu gewinnen.

Auch der Hinweis ist albern, dass Kummunalpolitiker doch schließlich ehrenamtlich arbeiten, weshalb man Nachsicht üben soll, weil sie neben ihrer Berufstätigkeit schließlich nicht die volle Leistung bei ihrem Ehrenamt bringen können, die man von einem Berufspolitiker erwarten kann. Was für ein Blödsinn! Die Damen und Herren in der Stadtverordneten-Versammlung entscheiden über die hochbezahlten Köpfen städtischer Beamter hinweg über Millionen Steuergelder, ohne dass jemand sie zu dieser Aufgabe gezwungen hat. Und dann soll der gemeine Bürger bitte Rücksicht gegenüber den Freizeitpolitikern nehmen, den Mund halten und Respekt walten lassen, wenn die Entscheidungen aus seiner Sicht ausgemachter Unfug sind…?

Ich jedenfalls mache bei der Beurteilung keinen Unterschied, ob die Ahrensburger Stadtverordneten ihren Job hauptberuflich oder als Ehrenamt ausüben. Aber ich bin der Meinung, dass es unmöglich ist, dass die Stadt für freie Berater horrende Gelder ausgibt, die Politiker jedoch, die für das Wohl der Stadt arbeiten, nicht einmal den Mindestlohn für ihre Arbeit bekommen sondern mit Anwesenheitsgeldern abgespiesen werden. Warum ist das so…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. Januar 2018

6 Gedanken zu „Es gibt Leute, die stören sich an Artikel 5 im Grundgesetz.

  1. Hildebrandt

    Die Pressestelle des Rathauses kann froh sein, wenn sie keine Anzeige von den im Firmenwegweiser der Stadt Ahrensburg nicht erwähnten Firmen kassiert. Meiner Meinung nach ist das eine grobe Wettbewerbsverzerrung und zeigt auch, dass hier Klientelpolitik betrieben wird. Anstatt lautlos und mit Schnelligkeit den Fehler zu korrigieren, wird der Hinweisgeber auch noch angemacht.

  2. Cool

    Wenn Sie hier Art. 5 GG erwähnen und zugleich zugeben, dass Sie Kommentare nach eigenem Gutdünken veröffentlichen oder nicht, dann hat das für mich ein komisches “Geschmäckle”.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Als Witz gemeint, oder? Fragen Sie doch mal bei der Redaktion vom Abendblatt nach, warum die nicht alle Leserbriefe veröffentlichen und die veröffentlichten auch noch kürzen! Jeder hat das Recht, seine Meinung zu verbreiten. Aber jeder hat auch das Recht, fremde Meinung nicht weiter zu verbreiten. Was glauben Sie, wie viele Trolle im Internet unterwegs sind. Möglicherweise sind Sie auch einer…?

  3. Rohde

    Wäre doch mal witzig, wenn Sie einen Beitrag mit Troll-Kommentaren veröffentlichen würden. So, wie Dieter Bohlen in seinen Casting-Sendungen auch Nichtskönner bringt, die sich lächerlich machen, um die Zuschauer mit diesen Leuten zu belustigen! 😉

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Ne, lass man lieber! Ich bräuchte nur die Kommentare eines schwachsinnigen Legasthenikers aus Großhansdorf zu veröffentlichen, und dann brauchen Sie nie wieder in einen Horrorfilm zu gehen.

  4. Hildebrandt

    So lange die Kritiker am Dzubilla-Blog nicht konkret benennen (von mir aus jede Textzeile) was es zu korrigieren gibt, muss ich deren Statement als unsachlich qualifizieren. Eine verpasste Chance um die schlechte Stimmung in Ahrensburg in ein konstruktives Miteinander zu lenken. Was die Stadtverordneten betrifft, so brauchen diese nur die hier im Blog aufgezeigten Mängel abstellen. Schon mehrfach habe ich hier meine Verwunderung über die geleistete Verwaltungsarbeit in der Manfred-Samusch-Straße kundgetan. Natürlich kann ein frisch von der Uni oder Verwaltungsfachschule gekommener Angestellter des Rathauses nicht sofort alles richtig machen, zumal in unserer schnelllebigen Zeit. Unterstützung dürfen Berufsanfänger von den alteingesessenen Kollegen des Rathauses erwarten, welche aus dem Stegreif Paragraphen mit Absatz und Ziffer fehlerfrei runterbeten können. Habe es selbst erlebt. An Kompetenz mangelt es partiell also nicht. Als Herr Dzubilla die Mängel des Firmenwegweisers hier beschrieb dachte ich, dass sich jemand ins Computersystem des Rathauses gehackt und scherzhafterweise grobe Fehler und Auslassungen produziert hat. Hätte der Firmenwegweiser als Prüfungsaufgabe eines Computerlehrganges erstellt werden müssen, wäre die Note 6 mit 0 Punkten erzielt worden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)