Höchst Dubioses aus der 04102er Geschäftswelt

Im Bilde sehen Sie ein Haus. Dieses Haus steht in der Bleickenallee in Hamburg. Und diese Adresse gibt eine Firma in ihrer Reklame im Internet an. Das Erstaunliche dabei ist: Telefon- und Faxnummer dieser Firma haben die Vorwahl 04102. Und in der Hamburger Bleickenallee sucht man die Firma vergeblich, denn das besagte Haus ist ein Wohngebäude, wo u. a. das Seniorenheim eines geistig verwirrten alten Mannes zu finden ist, der dort möglicherweise herauskatapultiert worden ist und jetzt – manchmal nur bekleidet mit einer Unterhose – in der Privatwohnung des Kleinunternehmers anzutreffen ist, der in Ahrensburg ziemlich bekannt und gefürchtet ist. Das 3. Buch Abendblatt berichtet häufig über diesen Mann.

Bleickenallee in HH (Foto: Google Maps)

Der Kleinunternehmer beschäftigt als Dienstleister nur Mitarbeiter auf Basis des Mindestlohnes. Dabei kann es vorkommen, dass Mitarbeiter gar nicht gesetzlich angemeldet sind. Was bedeutet: keine Sozialversicherung, keine Krankenkasse. Also kriminelles Vorgehen wie es im Strafgesetzbuch steht. Kein Wunder, dass die Ehefrau des Kleinunternehmers, die früher dort ebenfalls beschäftigt gewesen ist, sich mittlerweile aus dem Staub gemacht hat.

Auch stellt die Firma nach meiner Information ungern Rechnungen aus, kassiert hauptsächlich in bar und in Briefumschlägen und gibt auch selten detaillierte Kostenvoranschläge ab. Und wenn ein Kunde mal was Schriftliches haben möchte, bekommt er es eventuell per Hand geschrieben und nicht besonders leserlich.

Ach ja, und noch etwas: Beim Amtsgericht Ahrensburg ist der Kleinunternehmer gerichtsnotorisch bekannt genauso wie beim LG Lübeck, und das schon seit rund einem Jahrzehnt. Auch hat er bereits einen Eid auf Zahlungsunfähigkeit abgelegt, und Knasterfahrungen gesammelt hat er ebenfalls. Ein Psychiater hat ihm aber volle Geschäftsfähigkeit bescheinigt. Und damit ist ja alles in Butter, die allerdings ziemlich ranzig ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. November 2017

8 Gedanken zu „Höchst Dubioses aus der 04102er Geschäftswelt

  1. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Sie erwähnen in Ihrem Artikel einen „Psychiater“.
    Wahrscheinlich meinen Sie damit den Arzt und sog. sachverständigen Psychiater Dr. Tophinke, Hamburg, der auch schon in diesem Block zurück liegend mit Namen erwähnt wurde.
    Seit Jahren beobachte ich in ausgesuchten Gerichtsverfahren Dr. Tophinke, der vom Gericht „gerne“ als offiziell so genannter „Gehilfe“ der jeweiligen RichterIn als „sachverständiger Psychiater“ bestellt wird.
    Ich erkläre:
    In dem von Ihnen kaum verhüllt vorgestellten Strafverfahren hat Dr. Tophinke dem Richter H. zwei dünne Papiere vorgelegt, die als „Gutachten“ bezeichnet werden – aber tatsächlich keiner einschlägigen Regel für derartige Gutachten folgen. So hat Dr. Tohinke den Angeklagten vor schon über einem Jahr (das Verfahren läuft bis heute) zwar kurz gesehen, aber nicht gesprochen. Darin liegen schwere sog. handwerkliche Kernfehler. Dr. Tophinke hat nachweislich weitere entscheidende Kriterien einer regelgerechten Prüfung nicht durchgeführt usw..
    Die vom Richter H. an Dr. Tophinke aufgegebene Frage nach Anwendungsmöglichkeit des § 20 StGB wurde von Dr. Tophinke selektiv dahin gehend bearbeitet, das in § 20 StGB quasi ruhende Recht des Angeklagten auf „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ quasi abzusprechen, nämlich im Ergebnis zugunsten des unstrittigen Eigeninteresses der Justiz nach Bestrafung.
    Diese Gesetzesvorgabe in § 20 StGB kann beispielsweise auch durch ein von außen zugefügtes „Trauma“ erfüllt werden. Diesen Aspekt hat Dr. Tophinke nicht untersucht.
    Ergebnis: Dr. Tophinke manipuliert als Arzt vom Gericht bestellte Gutachten und zwar zugunsten der nachgewiesenen Eigeninteressen der Justiz und damit zum Schaden der Probanden.
    HJL

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Um herauszufinden, ob die betreffende Person gestört ist, benötigt man überhaupt keinen Psychiater. Das kann der Gerichtsdiener schon als Gutachter mit Hilfe einer Taschenlampe diagnostizieren. 😉

  2. H.J. Lange

    Ich halte dagegen:
    Manipuliert der von einem „Gericht bestellte Arzt und sachverständige Psychiater“ Dr. Tophinke, Hamburg, wie von mir nachgewiesen in zwei Gerichtsverfahren, manipuliert er „systematisch“.
    Als Arzt verstößt er zugleich zweimal gegen die „Medizinethik“.
    Damit hat sich Dr. Tophinke selbst für jede weitere i.R.s. Art von Bestellung durch ein Gericht disqualifiziert.
    Dr. Tophinke hat selbst seine „Unglaubwürdigkeit“ als Arzt bewiesen – und in Gerichtsakten dokumentiert.
    HJL

      1. H.J. Lange

        Dazu muss die “Ärztekammer” diesen Blog erst mal lesen.
        Wird sie das tun ?

        Gerade SIE haben doch jahrelange Erfahrung mit Nichtreaktionen und Ignoranz der von Ihnen mit Vorhaltungen versorgten Politikerinnen und Politkern, sog. Gleichstellungsbeauftragten, CCA-Geschäftsführern, Bürgermeistern, der AWO usw. usw. machen müssen.
        Haben DIE dazu etwas gesagt oder gar schriftlich geantwortet ?
        HJL

          1. H.J. Lange

            Hallo Herr Dzubilla,
            gemach, gemach, denn einerseits habe ich seit 2010 unter anderen auch Dr. Tophinke unter investigativer Beobachtung.
            Andererseits sind die Recherchen in der aktuellen 2. Sache mit Dr. Tophinke noch nicht beendet.
            Gerade heute wurden im Amtsgericht weitere Hintergrund-Informationen verlesen, die das Tun und Lassen von Dr. Tophinke in weiter negativ erhellendem Licht zeigen und damit auch das ihn beauftragende Gericht.
            HJL

  3. Kunde aus Siegen

    Man kann es aber auch positiv sehen: Angenommen, der Kunde würde bei dem Unternehmer bar in Scheinen bezahlen, also im Rahmen eines “Scheingeschäftes”, dann spart er dabei möglicherweise die Mehrwertsteuer – mindestens. Und das würde natürlich auch das Zollamt von Arbeit entlasten. Wo also liegt das Problem? 8–)

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