Oh, wie wundersam: 1 x Werbung, 1 x Redaktion!

links: ahrensburg24, rechts: Hamburger Abendblatt

Die Haspa hat eine Anzeige geschaltet über einen internen Personalwechsel in der Bank. Diese Anzeige ist redaktionell gestaltet, auf ahrensburg24 erschienen und vorschriftsmäßig als Werbung gekennzeichnet. Und dann ist die Anzeige heute auch im 2. Buch Stormarn erschienen. Redaktionell gestaltet und ohne den Hinweis: “Anzeige”.

Bemerkenswert ist dazu auch: Das Foto, das in der Anzeige bei ahrensburg24 erschienen ist, trägt den Urhebervermerk: “Foto: Haspa”. Dasselbe Foto, das auch im 3. Buch Abendblatt erschienen ist, trägt den Urhebervermerk: “HA”, also Hamburger Abendblatt.

Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum bezahlt die Haspa Geld für ihre Anzeige auf dem Werbeportal (Text: Monika Veeh), wenn sie diese Werbung doch in der Stormarn-Beilage (Text: René Soukup) vom Hamburger Abendblatt gratis bekommt? Außerdem stelle ich mir die Frage: Hat man vielleicht den Reporter zu einer warmen Mahlzeit (sprich: Presseempfang) eingeladen, damit die Werbung nicht als Anzeige gekennzeichnet und berechnet werden soll…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. Juli 2017

Ein Gedanke zu „Oh, wie wundersam: 1 x Werbung, 1 x Redaktion!

  1. Martens

    Bringt das Stormarn-Abendblatt auch Berichte über andere Firmen in Stormarn, wenn dort ein Personalwechsel passiert ist? Wen interessiert das eigentlich außer die Kunden der Haspa? Und die kann die Sparkasse auch auf direktem Wege informieren, ohne dafür Geld zu bezahlen wie auf Ahrensburg.24.

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