Darf die Telekom ihre Versorgungskästen in der Stadt auch als Anschlagflächen für Plakate verwenden?

Links im Bilde sehen Sie eine Werbesäule der Firma Wall GmbH. Rechts daneben sehen Sie eine Werbesäule der Telekom. Beide Werbesäulen stehen in Ahrensburg, und zwar auf öffentlichem Grund und Boden. Die Firma Wall GmbH (in der die Firma JCDecaux aufgegangen ist) hat einen Vertrag mit der Stadt Ahrensburg geschlossen für die Aufstellung ihrer Werbesäulen und muss dafür in die Stadtkasse zahlen. Und die Telekom…?

Wenn ich mal vermuten darf: Die Telekom hat bei der Stadt die Baugenehmigung von Versorgungskästen beantragt. Ob sie diese Kästen auch als Werbeflächen benutzen darf, weiß ich nicht. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, denn der Zweck dieser Einrichtung ist kein Werbezweck. Und: Wer kontrolliert eigentlich, ob das, was dort plakatiert wird, auch wettbewerbsrechtlich okay ist…?

Die Handelskammer Hamburg informiert: “Für alle Anlagen der Außenwerbung brauchen Sie eine Baugenehmigung. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Beantragt wird eine Baugenehmigung bei der Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes.” Und: “Werbung unterliegt aber auch zahlreichen gesetzlichen Beschränkungen. Das sind zunächst allgemeine Vorschriften, z.B. die des Wettbewerbsrechts, die für alle Arten von Werbung gelten. Weitere, die Außenwerbung einschränkende Vorschriften sind insbesondere bau- und wegerechtlicher Natur.”

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. Februar 2017

Ein Gedanke zu „Darf die Telekom ihre Versorgungskästen in der Stadt auch als Anschlagflächen für Plakate verwenden?

  1. Observator

    Wenn die Telekom ihre Einrichtungen für Werbung verwenden kann/darf, dann könnte sie theoretisch auch andere Firmen darauf Plakate kleben lassen und mit genauso Geld verdienen wie Wall-Decaux. Und die Post könnte mit ihren Verteilerkästen das gleiche Spiel spielen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verwaltung das genehmigt.

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