Stormarn-Beilage tarnt Werbung – Unwissen oder Absicht?

Heute verstößt die Stormarn-Beilage mal wieder gegen geltendes Presserecht. Denn das Blatt bringt zwei redaktionell gestaltete Werbebeiträge für zwei Restaurants, ohne diese Texte vorschriftsmäßig als “Anzeigen” zu überschreiben. 

aus: Hamburger Abendblatt

aus: Hamburger Abendblatt

Auch der jüngste Verlagspraktikant weiß, dass so etwas wider die guten Sitten ist, vom Recht mal ganz abgesehen. Der Presserat informiert: “Redaktionelle Sonderveröffentlichungen unterliegen der gleichen redaktionellen Verantwortung wie alle redaktionellen Veröffentlichungen.“ Das heißt fortführend: Werbung und Redaktion müssen deutlich getrennt sein. Und wenn es sich um bezahlte Werbung handelt – sogenannte Advertorials – dann muss “Anzeige” darüber stehen, um den Leser nicht in die Irre zu führen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. Januar 2016

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