Öffentliche Kollegen-Schelte: Rechtsanwalt Jörn Beumer ./. Rechtsanwalt Christian Conring

Von einem Rechtsanwalt erwartet man im Allgemeinen präzise Schriftsätze, weil ein falsches Wort möglicherweise prozessentscheidend sein kann. Umso mehr ist es verwunderlich, was der Ahrensburger Rechtsanwalt Jörn Beumer heute in einem Leserbrief in der Stormarn-Beilage absondert.

(aus: Hamburger Abendblatt)

(aus: Hamburger Abendblatt)

Zuerst einmal lobt der Anwalt die Redaktion „für Ihren treffenden Kommentar zum Wahlkampf“. Das ist ein ziemlich primitiver Trick, mit dem ein Leserbriefschreiber jeden eitlen Redakteur geneigt dazu macht, die Meinung des Lesers zu veröffentlichen, auch wenn diese mit dem eigentlichen Thema so gut wie gar nichts zu tun hat. Die Meinung von Rechtsanwalt Beumer richtet sich gegen die Herausforderer von Sarach, nämlich Hansen und Conring. Besonders Conring hat Rechtsanwalt Beumer auf seinem Kicker, warum auch immer. Vielleicht, weil Christian Conring ein Berufskollege ist…?

Und Rechtsanwalt Beuer wettert über einen Flyer von Conring, sieht damit gar seinen Briefkasten „belastet“. Und er möchte: „effektive Anregungen, kein fantasieloses Gewäsch“. In einem Werbeflyer, wohlgemerkt!

Herr Rechtsanwalt, ich gebe Ihnen an dieser Stelle mal eine effektive Anregung: Wenn Sie “kein fantasieloses Gewäsch“ haben vollen, dann wählen Sie Sarach, denn der liefert Ihnen genau das, was Sie offenbar möchten, nämlich phantasievolles Gewäsch! Und das schon seit über fünf Jahren.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 29. August 2015

7 Gedanken zu „Öffentliche Kollegen-Schelte: Rechtsanwalt Jörn Beumer ./. Rechtsanwalt Christian Conring

    1. Sabine Heinrich

      Wenn ich Ihre Kommentare lese, liebe Kassandra, ist der Tag für mich zumeist schon gelaufen – und zwar so: 🙂 🙂 🙂 !
      3 Sternchen für die 3 k = kurz – knackig – keck!

  1. Observator

    Eine Frage, die der städtische Jurist Thomas Reich beantworten kann: Bekommt RA + Notar Beumer Aufträge aus der sarachschen Verwaltung?

  2. Sabine Heinrich

    Durch diese Art des Kommentars wird Herr Beumer sicherlich einige neue Klienten gewinnen – wohl nicht die eher friedliebenden; andere, die sich einen sachlich auftretenden RA wünschen, werden sicher weiter in den Gelben Seiten blättern.
    Wer so verächtlich (“Gewäsch…”) – und das ist meilenweit entfernt von ironisch/sarkastisch – über andere herzieht, gibt allerlei von/über sich selbst preis.

    1. Martina Meckelein

      Sehr geehrter Herr Dzubilla,
      die Frage ist doch, darf die Leserbrief-Redaktion des Hamburger Abendblattes solch einen Leserbrief überhaupt veröffentlichen? Ich bin keine Juristin, tendieren aber eher zu: Nein!
      Vielleicht interpretiere ich den Leserbrief falsch. Ich halte ihn allerdings für eine Wahlempfehlung.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leserbrief-Redaktion nicht vorab Funkes Rechtsabteilung kontaktierte. Schade, deren Einschätzung hätte ich gerne mal gehört…

  3. Frau Behnemann

    Das Abendblatt führt im Titel die Wörter: “unabhängig überparteilich”. Wenn man die Stormarnbeilage aufmerksam verfolgt, dann wird erkennbar, dass die Redaktion keinesfalls “überparteilich” arbeitet. Beweis: Einen solchen Leserbrief, in dem ein Bürgermeister-Kandidat verunglimpft wird, würde eine überparteiliche Redaktion niemals bringen.

    1. FritzCola

      Das Hamburger Abendblatt ist „unabhängig überparteilich“ und wir haben in Deutschland “Meinungsfreiheit”…. so,so… 🙂 …..dann falten Zitronenfalter wohl auch Zitronen….. hahah!

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